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Neues Schiedsgericht: Umstrittene Rückgabe von NS-Raubgut in Deutschland!

Ein neues Schiedsgericht in Deutschland soll die Rückgabe von NS-Raubgut vereinfachen. Kulturstaatsministerin Roth sieht darin einen Schritt zur historischen Verantwortung, während Kritiker Bedenken äußern.

Am 8. Januar 2025 hat das Bundeskabinett eine entscheidende Reform zur Rückgabe von nationalsozialistischem Raubgut in Deutschland verabschiedet. Ziel dieser Reform ist es, die Verfahren zur Restitution zu erleichtern, wodurch ein neues Schiedsgericht ins Leben gerufen werden soll. Dies wurde beim 21. Kulturpolitischen Spitzengespräch in Berlin beschlossen, wo unter anderem auch die Beteiligung von Bund, Ländern und kommunalen Spitzenverbänden zur Sprache kam. Kulturstaatsministerin Claudia Roth (Grüne) bezeichnete den Beschluss als „Neuland“ und betonte, dass Deutschland durch diese Reform besser seiner historischen Verantwortung gerecht werde. Das Schiedsgericht soll ab 2025 seine Arbeit aufnehmen.

Ein zentrales Merkmal des neuen Verfahrens ist die sogenannte „einseitige Anrufbarkeit“. Bisher mussten beide Parteien, also die Nachfahren der ehemaligen Besitzer und die Museen, der Anrufung einer beratenden Kommission zustimmen. Künftig können Rückfragen und Rückgaben auch dann behandelt werden, wenn nur die Nachfahren der Geschädigten dies wünschen. Dies könnte die Rückgabe von NS-Raubgut wesentlich vereinfachen und beschleunigen, ist jedoch nicht ohne Kritik. Weser Kurier berichtet, dass zahlreiche Kritiker, darunter Anwälte und Historiker, in einem offenen Brief an Bundeskanzler Olaf Scholz vor den möglichen Nachteilen dieser Neuerungen gewarnt haben.

Die Kritik am neuen Verfahren

Die Kritiker befürchten, dass die Änderungen die Position der Opfer weiter schwächen könnten. Insbesondere der offene Brief betont die Notwendigkeit, das Vorhaben nicht vor den anstehenden Neuwahlen im Kabinett zu beschließen. Künftig wird das Schiedsgericht die bestehende beratende Kommission ersetzen, die seit 2003 in Betrieb war und als Vermittler bei Rückgabestr Streitigkeiten diente. Claudia Roth sieht die Reform jedoch als einen Schritt in die richtige Richtung, um die Rückgabe von NS-Raubgut zu verbessern und die Einbindung der Betroffenen zu stärken.

Ein weiterer Impuls zur Rückgabe von NS-Raubgut kam schon lange zuvor. Am 3. Dezember 1998 wurde die Washingtoner Erklärung verabschiedet, die eine internationale Basis für den Umgang mit NS-Raubkunst bildete. In der Erklärung wurden elf Prinzipien formuliert, die unter anderem die Notwendigkeit einer gerechten Lösung für die Rückgabe von Kunstwerken thematisieren. Diese Prinzipien ermutigten viele Länder, ihren Bestand auf beschlagnahmte Kunstwerke zu überprüfen. Deutschland hatte auf die Washingtoner Erklärung reagiert und 1999 eine Gemeinsame Erklärung verabschiedet, die den Fokus auf alle Kulturgüter ausdehnte, nicht nur auf Kunstwerke.

Ein Schritt in die richtige Richtung

Josef Schuster, Präsident des Zentralrats der Juden, sieht das neue Schiedsgericht als einen Schritt in Richtung eines bindenden Restitutionsgesetzes. Die Rückgabe des Gemäldes „Borussia“ im Jahr 2000, die durch die Washingtoner Erklärung ermöglicht wurde, ist ein prominentes Beispiel für erfolgreiche Restitution. Obwohl nicht alle NS-Raubkunstobjekte zurückgegeben wurden, zeigt die Diskussion um das Schiedsgericht, dass das Thema in der deutschen Gesellschaft und Politik dringlich bleibt.

Zusammenfassend ist die Schaffung des neuen Schiedsgerichts ein wichtiger Schritt in Richtung Gerechtigkeit für die Nachfahren ehemaliger Besitzer von NS-Raubgut. Dennoch bleibt abzuwarten, ob die bestehenden Bedenken der Kritiker berücksichtigt werden und wie die praktische Umsetzung der Reform vonstattengeht. Die laufenden Debatten beziehen sich weiterhin auf die Notwendigkeit von Transparenz und den Dialog zwischen Kulturinstitutionen und den Erben der ehemaligen Eigentümer.

Referenz 1
www.weser-kurier.de
Referenz 2
www.juedische-allgemeine.de
Referenz 3
www.dhm.de
Quellen gesamt
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