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Neues Losverfahren für E-Scooter: Bremer Bürgerschaft sorgt für Aufregung!

Die Bremer Stadtbürgerschaft hat am 23.01.2025 ein neues Sondernutzungskonzept für E-Scooter beschlossen, das die Lizenzvergabe per Losverfahren regelt. Die Entscheidung sorgt für Diskussionen unter den Anbietern.

Mit einem beschlossenen Sondernutzungskonzept für E-Scooter hat die Bremer Stadtbürgerschaft einen bedeutenden Schritt in Richtung städtischer Mobilität gewagt. In der Sitzung am 23. Januar 2025 stimmten die Fraktionen von SPD, Grünen, Linken und Bündnis Deutschland (BD) für die Anpassung. Dies wird eine klare Lizenzvergabe für Anbieter ermöglichen, die am 1. Mai mittels eines Losverfahrens durchgeführt wird.

Die Bedenken über die Neuerung sind jedoch nicht zu übersehen. Der Branchenverband Plattform Shared Mobility (PSM) hat ein Rechtsgutachten in Auftrag gegeben, das besagt, dass Ablehnungen sehr wahrscheinlich gerichtlich angefochten werden könnten. Dieser Widerstand wurde von Innenstaatsrat Olaf Bull als unbegründet zurückgewiesen. Er verteidigt das Losverfahren als „absolut sinnhaft“ und findet, dass die Unterschiede zwischen den Bewerbern zu gering sind, um den hohen Verwaltungsaufwand des bisherigen Verfahrens zu rechtfertigen.

Herausforderungen und Reformen der E-Scooter-Nutzung

Das Problem zufällig geparkter Mietfahrzeuge, das bereits in vielen Städten als störend empfunden wird, steht auch in Bremen im Fokus. Die rechtliche Einordnung von E-Scootern als Sondernutzung wurde erst kürzlich vom Verwaltungsgericht in Köln bestätigt. Dies ermöglicht Kommunen, durch Sondernutzungssatzungen Ordnung zu schaffen, insbesondere durch die Schaffung von Parkzonen. Diese Entwicklung könnte den Weg bereiten, um Mietfahrzeuge, wie E-Scooter, besser in den städtischen Verkehr zu integrieren und deren negative Auswirkungen zu minimieren.

Das Urteil des Verwaltungsgerichts in Köln hat die Position von Städten gestärkt, die auf die Erhebung von Sondernutzungsgebühren setzen. Diese Gebühren sollen zur Minderung der negativen Auswirkungen von E-Scootern auf das Stadtbild verwendet werden. Der vorherige rechtliche Kontext beleuchtet, dass das Parken von Mietwagen als öffentliche Nutzung eingestuft wurde, was die aktuelle Regulierung von E-Scootern und Mietfahrrädern beeinflusst.

Meinungsverschiedenheiten und politische Ansichten

Trotz der Unterstützung durch regierende Fraktionen gab es auch kritische Stimmen. So äußerte Michael Jonitz von der CDU, dass das Losverfahren ineffizient sei und verwies auf schnellere Auswertungen in anderen Städten. Ihm zur Seite stand Marcel Schröder von der FDP, der einen Verzicht auf die Begrenzung der Anbieter empfahl. Selbst innerhalb der zustimmenden Fraktionen gab es Bauchschmerzen über die Laborvergabe mit Cord Degenhard von den Bündnis Deutschland als Beispiel.

In der Debatte wurde klar, dass auch Ralph Saxe von den Grünen die Position vertritt, dass das Losverfahren keine perfekte Lösung sei, jedoch betonte er, dass der Markt sich nicht selbst reguliere. Kevin Lenkeit von der SPD hob hervor, dass Anbieter bestimme Anforderungen erfüllen müssen, um im Lostopf zu landen, was die Qualität der Dienstleistung beeinflussen soll.

Die Zukunft der Shared Mobility

Shared Mobility, ein Trend, der günstige, nachhaltige und flexible Transportmöglichkeiten verspricht, wird zunehmend in den Fokus der städtischen Planung gerückt. Nutzer müssen sich bei Anbietern registrieren, um ein Fahrzeug zu buchen, und die Verfügbarkeiten über Apps einsehen. Die Kostenstruktur, die variieren kann, umfasst regelmäßige Nutzungsgebühren sowie eventuell zusätzliche Gebühren für nicht vertragsgemäße Nutzung. Problematisch könnte sich auch die Erhebung von persönlichen Daten gestalten, die Anbieter im Rahmen der DSGVO handhaben müssen, oft jedoch mit Dritten teilen.

Insgesamt zeigt die aktuelle Entwicklung in Bremen, dass die Stadt versucht, E-Scooter im Rahmen einer breiteren Mobilitätsstrategie zu integrieren, um den Herausforderungen des urbanen Verkehrs zu begegnen.

Referenz 1
www.weser-kurier.de
Referenz 2
www.ey.com
Referenz 3
www.verbraucherzentrale.de
Quellen gesamt
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