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Neues Gewalthilfegesetz: Starkes Signal gegen Femizide in Deutschland!

Am 21. Februar 2025 wurde ein entscheidendes Gewalthilfegesetz verabschiedet, das Frauen und Kindern Schutz und Unterstützung bei geschlechtsspezifischer Gewalt bietet. Welche Maßnahmen sind geplant?

In Deutschland ist die Gewalt gegen Frauen ein alarmierendes und anhaltendes Problem. Jährlich sind über 900 Frauen Opfer von versuchten oder vollendeten Tötungsdelikten, die als „Femizide“ bezeichnet werden. In dem besorgniserregenden Jahr 2023 wurden 360 Frauen getötet, was bedeutet, dass praktisch jeden Tag eine Frau ihr Leben durch Gewalt verliert, häufig durch den eigenen Partner. Diese düsteren Statistiken spiegeln die Notwendigkeit eines robusten Hilfesystems wider, um Frauen in Krisensituationen zu unterstützen.

Am 14. Februar 2025 stimmte der Bundesrat einem neuen Gesetz zu, das als Gewalthilfegesetz bekannt ist. Dieses Gesetz zielt darauf ab, ein verlässliches Hilfesystem für Frauen zu schaffen, die von geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt betroffen sind. Es etabliert einen Rechtsanspruch auf Schutz und Beratung für Gewaltbetroffene. Zuvor waren viele Frauen in Deutschland gezwungen, den Aufenthalt in Frauenhäusern selbst zu finanzieren, was sich nun ändern soll. Der Bund wird die Länder finanziell unterstützen, was eine wesentliche Erleichterung darstellt.

Der historische Moment und künftige Maßnahmen

Lisa Paus, die Bundesfrauenministerin, bezeichnete die Zustimmung zum Gewalthilfegesetz als einen historischen Moment. Dieses Gesetz schafft nicht nur eine rechtliche Grundlage, sondern konkretisiert auch die staatlichen Schutzpflichten aus dem Grundgesetz und den Verpflichtungen der Istanbul-Konvention. Ab dem 1. Januar 2032 tritt der Rechtsanspruch auf Schutz und Beratung in Kraft.

Die Ziele des Gewalthilfegesetzes sind klar umrissen: Schutz von Frauen und ihren Kindern vor Gewalt, eine zielgerichtete Intervention sowie die Milderung und Prävention von Gewalthandlungen. Hierfür sind umfassende Maßnahmen vorgesehen, darunter die Bereitstellung von kostenfreien Schutz- und Beratungsangeboten und präventive Ansätze wie Öffentlichkeitsarbeit und Täterarbeit. Der Bund ist bereit, bis 2036 bis zu 2,6 Milliarden Euro zur Finanzierung des Hilfesystems bereitzustellen.

Vielfalt der Reaktionen und Forderungen

Die Reaktionen auf das neue Gesetz sind gemischt. Während Rechtsanwältin Christina Clemm es als „Paradigmenwechsel“ bezeichnet, umschreibt sie auch die Schwächen des Gesetzes, das nicht ausreichend gegen Täter vorgeht. Der Bundesverband Trans kritisiert das Gesetz deutlich, da es trans, inter und nicht-binäre Menschen nicht explizit schützt.

In der politischen Landschaft gibt es unterschiedliche Ansätze zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen. Die SPD plant, die strafrechtliche Position von Opfern sexualisierter Gewalt zu stärken und das Phänomen „Catcalling“ unter Strafe zu stellen. Die CDU/CSU hingegen möchte die elektronische Fußfessel für Gewalttäter einführen und die Höchststrafe für Stalking erhöhen. Die Grünen fordern eine flächendeckende Bereitstellung von Hilfen, während die AfD keine spezifischen Pläne vorlegt, aber die Abschiebung ausländischer Straftäter erleichtern will.

Die Linke verlangt die vollständige Umsetzung der Istanbul-Konvention und eine verlässliche Finanzierung von Frauenhäusern. Die FDP möchte ein bedarfsgerechtes Finanzierungssystem für Frauenhausplätze und die Schaffung einer bundesweiten Online-Plattform für verfügbare Plätze. Das Bündnis rund um Sahra Wagenknecht hat ebenfalls Pläne, die Gewaltschutz- und Hilfesysteme auszubauen.

Die Häufigkeit von Gewalt gegen Frauen bleibt besorgniserregend. So zeigt ein UN-Bericht von 2023, dass weltweit alle zehn Minuten eine Frau durch Gewalt getötet wird. In Deutschland erleben fast 400 Frauen täglich partnerschaftliche Gewalt. Die Trennung von gewalttätigen Partnern gilt als besonders gefährlich, wobei viele Femizide theoretisch hätten verhindert werden können, wenn die Schutzmechanismen besser ausgeprägt gewesen wären. Kundgebungen und Aktionen, etwa am Internationalen Tag gegen Gewalt an Frauen, sind geplant, um auf diese Problematik aufmerksam zu machen.

Referenz 1
www.saechsische.de
Referenz 2
www.bmfsfj.de
Referenz 3
www.fr.de
Quellen gesamt
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