
Jens Lehmann, der ehemalige deutsche Nationaltorwart, steht erneut im Fokus öffentlicher Aufmerksamkeit. Am 3. April 2025 beginnt ein neuer Prozess gegen ihn am Amtsgericht München, der sich mit einem Vorfall beschäftigt, der nach dem Oktoberfest 2024 stattfand. Laut rosenheim24.de wird Lehmann vorgeworfen, unter Alkoholeinfluss Auto gefahren zu sein. Vorangegangen war ein Strafbefehl wegen fahrlässiger Trunkenheit im Verkehr. Der ehemalige Torwart legte Einspruch gegen den Strafbefehl ein. Die Staatsanwaltschaft München I beantragte daraufhin eine Geldstrafe von 80 Tagessätzen.
Lehmann gab an, 0,7 Promille im Blut gehabt zu haben, als er hinter dem Steuer saß. Dies liegt über den gesetzlichen Grenzwerten, die für Autofahrer in Deutschland gelten. Nach Angaben des ADAC sind bereits ab 0,3 Promille erhebliche strafrechtliche Konsequenzen möglich. Bei 0,5 bis 1,09 Promille handelt es sich um eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldbuße und Punkten in Flensburg geahndet werden kann. In Lehmanns Fall könnte auch der Führerscheinentzug auf der Agenda stehen, da der Strafbefehl vorsieht, dass er seinen Führerschein abgeben muss.
Hintergrund der Vorwürfe
Diesen Vorfall hat Lehmanns öffentliche Persona stark belastet. In der Vergangenheit war er bereits wegen Sachbeschädigung verurteilt worden und musste im Jahr 2024 eine Geldstrafe für einen Vorfall mit einer Kettensäge zahlen. Trotz seiner rechtlichen Schwierigkeiten äußerte Lehmann Bedauern über seinen „Fehler“ und wies die Darstellung zurück, dass er „total betrunken“ gewesen sei. Warum er gegen den Strafbefehl Einspruch einlegte, ist bisher unklar.
Es ist zu beachten, dass bis zur rechtskräftigen Verurteilung die Unschuldsvermutung gilt. Diese Regelung schützt Angeklagte vor vorzeitigen Urteilen und bewahrt ihre Reputation bis zu einem offiziellen Urteil. Lehmanns Fall wird nicht nur von den Medien genau beobachtet, sondern auch von der Öffentlichkeit, die die Auswirkungen seiner Handlungen auf das jeweilige Urteil und seine berufliche Zukunft verfolgt.
Rechtliche Konsequenzen bei Trunkenheit am Steuer
Die rechtlichen Folgen einer Trunkenheitsfahrt können schwerwiegend sein. Der ADAC beschreibt, dass bereits bei 0,0 Promille für Fahranfänger und Personen unter 21 Jahren ein absolutes Alkoholverbot herrscht. Bei einer höheren Promillezahl kann es zu Geldstrafen und sogar zu einer medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU) kommen. Diese ist zwingend erforderlich, falls der Wert 1,6 Promille übersteigt.
Darüber hinaus können Autofahrer, die unter Alkoholeinfluss einen Unfall verursachen, mit Regressforderungen ihrer Versicherung konfrontiert werden. Dies bedeutet, dass sie im Schadensfall zur Kasse gebeten werden können, sofern die alkoholbedingte Fahrweise zur Schädigung beitrug.
Die kommenden Verhandlungen im April dürften daher nicht nur für Lehmann persönlich, sondern auch für die allgemeine Wahrnehmung des Themas Alkohol am Steuer von großer Bedeutung sein.