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Neue Plattform hilft Unternehmen bei Nachhaltigkeitsberichten!

Ab sofort steht deutschen Unternehmen eine neue kostenlose Online-Plattform zur Verfügung, die die Erstellung von Nachhaltigkeitsberichten erleichtert. Entwickelt vom BMWK, entspricht sie den EU-Vorgaben und bietet umfassende Unterstützung.

Am 11. März 2025 wurde eine neue, kostenlose Online-Plattform für die Nachhaltigkeitsberichterstattung in Deutschland freigeschaltet. Diese Initiative, die vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) und dem Deutschen Nachhaltigkeitskodex (DNK) ins Leben gerufen wurde, zielt darauf ab, Unternehmen bei der Erstellung ihrer Nachhaltigkeitsberichte zu unterstützen. Die Plattform entspricht den Anforderungen der EU-Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung, bekannt als CSRD (Corporate Sustainability Reporting Directive). Dies stellt einen bedeutenden Schritt dar, um die Nachhaltigkeitsberichterstattung in Deutschland zu fördern und zu vereinheitlichen, berichtet das BMWK.

Michael Kellner, Parlamentarischer Staatssekretär im BMWK, betont, dass Nachhaltigkeitsberichte nicht nur für die Umwelt von Vorteil sind, sondern auch für die Unternehmen selbst. Diese Berichte bieten wichtige Informationen für Investoren und tragen zu einer verantwortungsvolleren Unternehmensführung bei. Gunda Röstel, Co-Vorsitzende des Rats für Nachhaltige Entwicklung, hebt die Unterstützung des DNK hervor und betont die Bedeutung einer benutzerfreundlichen Plattform für Unternehmen.

Benutzerfreundliche Unterstützung für Unternehmen

Die neue Plattform bietet eine Schritt-für-Schritt-Anleitung zur Berichterstattung, die in verständlicher Sprache formuliert ist. Ein Hilfeassistent steht den Nutzern zur Verfügung, um Fragen zu beantworten und Hilfestellung zu leisten. Zukünftig wird ein weiteres Modul für freiwillige Berichterstattung angeboten. Gegenwärtig richtet sich das Angebot zunächst an berichtspflichtige Unternehmen, wobei ein spezielles KMU-Modul für Handwerksbetriebe in Kooperation mit der Zentralstelle für Weiterbildung im Handwerk (ZWH) entwickelt wird.

Die Plattform ermöglicht Unternehmen außerdem, ihren CSRD-Bericht im XBRL-Format an Wirtschaftsprüfungsgesellschaften zu übermitteln. Das BMWK finanziert die Weiterentwicklung des DNK seit 2024, was die Unterstützung für Unternehmen im Bereich der Nachhaltigkeitsberichterstattung weiter verstärkt. Der DNK Nachhaltigkeits Campus bietet zudem kostenlose Unterstützungsangebote wie Webinare und Leitfäden, die Unternehmen bei der Implementierung von Nachhaltigkeitsstrategien helfen.

Verpflichtungen und Fristen der CSRD

Die CSRD hat die „nichtfinanzielle Erklärung“ in „Nachhaltigkeitsberichterstattung“ umbenannt, um die Gleichwertigkeit mit der Finanzberichterstattung zu betonen. Die Pflicht zur Nachhaltigkeitsberichterstattung richtet sich an Unternehmen, deren Größe und Kapitalmarktorientierung entscheidend sind. Folgende Fristen wurden festgelegt:

Frist Betroffene Unternehmen
01. Januar 2024 Unternehmen, die bereits zur nichtfinanziellen Erklärung verpflichtet sind.
01. Januar 2025 Alle anderen großen Unternehmen.
01. Januar 2026 Kapitalmarktorientierte kleine und mittlere Unternehmen.
01. Januar 2028 Bestimmte Unternehmen aus Drittstaaten mit relevantem EU-Bezug.

Die Inhalte der Nachhaltigkeitsberichterstattung werden durch die European Sustainability Reporting Standards (ESRS) konkretisiert. Ein zentrales Kriterium dabei ist die Wesentlichkeit, wobei Unternehmen eine Wesentlichkeitsanalyse durchführen müssen. Darüber hinaus werden die Auswirkungen ihrer Aktivitäten auf Mensch und Umwelt sowie umgekehrt betrachtet.

Diese Entwicklungen im Bereich der Nachhaltigkeitsberichterstattung zielen darauf ab, die Datenverfügbarkeit für Finanzmarktteilnehmer zu erhöhen und eine verantwortungsvolle Unternehmensführung zu fördern. Die BaFin wird die Nachhaltigkeitsberichterstattung als Teil des Lageberichts im Rahmen der Bilanzkontrolle prüfen, was die Relevanz und Transparenz für Investoren weiter erhöht.

Durch die neue Online-Plattform und die verbindlichen Anforderungen der CSRD wird die Nachhaltigkeitsberichterstattung in Deutschland standardisiert und vereinfacht, was langfristig zu einer besseren Entscheidungsfindung in Unternehmen führen sollte. Weitere Details und Informationen finden Interessierte auf den Seiten des BMWK, des DNK sowie der BaFin unter folgenden Links: BMWK, DNK und BaFin.

Referenz 1
www.bmwk.de
Referenz 2
www.deutscher-nachhaltigkeitskodex.de
Referenz 3
www.bafin.de
Quellen gesamt
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