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Neue Einreisehürde: Deutsche brauchen ab heute ETA für Großbritannien!

Ab dem 2. April 2025 benötigen Reisende aus der EU, dem EWR und der Schweiz eine elektronische Einreisegenehmigung (ETA) für Großbritannien. Hier erfahren Sie alles zu Antrag, Kosten und Vorschriften.

Ab heute, dem 2. April 2025, müssen Reisende aus Deutschland sowie allen anderen EU-Staaten, des EWR und der Schweiz eine elektronische Einreisegenehmigung (ETA) beantragen, um nach Großbritannien einreisen zu können. Diese Regelung, die seit dem heutigen Tag in Kraft ist, betrifft nicht nur Flugreisende, sondern auch Passagiere, die mit dem Zug oder der Fähre reisen. Die britische Regierung hat beschlossen, dieses Verfahren als Teil ihrer Bemühungen zur Digitalisierung der Grenzkontrollen einzuführen. [Sächsische] berichtet, dass die Einführung der ETA für viele Reisende eine wesentliche Änderung darstellt, insbesondere für diejenigen, die regelmäßig nach Großbritannien reisen.

Die ETA ist für Staatsbürger aller Länder mit visafreien Abkommen mit Großbritannien erforderlich. Dazu zählen unter anderem Deutschland, Österreich, die Schweiz, die USA, Kanada, Australien sowie zahlreiche asiatische und südamerikanische Länder. Während die Genehmigung ab heute für Europäer gilt, konnten Reisende aus nicht-europäischen Ländern bereits seit dem 8. Januar 2025 einen Antrag stellen. Interessanterweise wurde der Antrag auf ETA für Nicht-Europäer bereits am 27. November 2024 und für EU-Bürger am 5. März 2025 freigeschaltet. Diese Fristen gaben Reisenden ausreichend Zeit, sich auf die neuen Anforderungen einzustellen.

Antragsdetails und Kosten

Um die ETA zu beantragen, müssen Reisende einen Online-Antrag auf der Webseite apply-for-an-eta.homeoffice.gov.uk ausfüllen. Zu den erforderlichen Unterlagen zählen ein biometrischer Pass, ein digitales Foto, eine gültige E-Mail-Adresse sowie Angaben zu Reiseinformationen. Die Kosten für die Beantragung der ETA betragen zunächst 10 Britische Pfund (ca. 12 Euro) und werden ab dem 9. April 2025 auf 16 Britische Pfund (ca. 20 Euro) erhöht. Der Antrag wird innerhalb von 48 bis 72 Stunden bearbeitet. [ADAC] hebt hervor, dass Reisende ohne gültige ETA entweder an Bord von Flugzeugen und Fähren nicht mitgenommen oder bei der Einreise abgewiesen werden.

Zusätzlich müssen auch Kinder, unabhängig vom Alter, eine eigene ETA beantragen. Die Antragsstellung erfolgt ausschließlich in englischer Sprache; eine Bezahlung ist am einfachsten mit Kreditkarte oder Google Pay möglich, während PayPal nicht akzeptiert wird. Wie [Sächsische] anmerkt, sollten Reisende ihren Antrag einige Tage vor der geplanten Reise stellen, um mögliche Verzögerungen und Geldstrafen zu vermeiden.

Zusätzliche Informationen zur ETIAS

Zusammenfassend zeigt die Einführung der ETA und die bevorstehende Etablierung von ETIAS, wie sich die Einreisebestimmungen der Länder anpassen, um aktuelle Sicherheitsbedenken und Digitalisierungstrends zu berücksichtigen. Reisende sollten sich gründlich über die neuen Regelungen informieren und ihre Reisepläne entsprechend anpassen, um einen reibungslosen Verlauf ihrer Reisen zu gewährleisten.

Referenz 1
www.saechsische.de
Referenz 2
www.adac.de
Referenz 3
www.bva.bund.de
Quellen gesamt
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