
Ein 27-jähriger Mann aus Neubrandenburg wurde kürzlich wegen wiederholten Missbrauchs des Notrufs verurteilt. In einer Reihe von Anrufen an die Polizei-Leitstelle im Sommer 2024 äußerte der Mann, der ursprünglich aus Tunesien stammt, Drohungen und belastende Aussagen, wie unter anderem, „jemanden getötet“ zu haben. Die Anrufe fanden am 25. Juni statt, als er 16 Mal die Notrufnummer 110 wählte, sowie am 11. Juli, wo er die Linie acht Mal kontaktierte. Bei diesen Gelegenheiten kündigte er unter anderem Selbstmord an und äußerte den Wunsch, eine Bombe zu bauen. Besonders erschreckend war eine Behauptung, „einen Menschen gegessen“ zu haben, berichtet der Nordkurier.
Die Polizei reagierte auf die alarmierenden Anrufe und besuchte den Mann an beiden Abenden in seiner Wohnung. Dies führte schließlich zu seiner Aufnahme in ein psychiatrisches Krankenhaus, wo er beim ersten Aufenthalt einen Monat und beim zweiten Aufenthalt eine Woche verbrachte. In seinen Aussagen räumte der Mann ein, zu der Zeit Medikamente genommen und übermäßig Alkohol konsumiert zu haben. Die Richterin und die Staatsanwaltschaft erkannten an, dass er „im Zustand verminderter Schuldfähigkeit“ handelte, was zu einer milden Strafe führte.
Rechtliche Konsequenzen
Der Mann wurde des zweifachen Missbrauchs des Notrufs schuldig gesprochen und zu einer Geldstrafe von 60 Tagessätzen zu je 15 Euro verurteilt – insgesamt eine Summe von 900 Euro. Dieses Urteil entspricht etwa dem Zweieinhalbfachen seines monatlichen Einkommens, da der Verurteilte von Sozialleistungen lebt. Die Staatsanwaltschaft hatte ebenfalls eine Geldstrafe von 60 Tagessätzen gefordert, und beide Seiten erkannten das Urteil ohne Berufung im Gerichtssaal an. Der Verurteilte bat um Entschuldigung und erklärte, künftig keinen Alkohol mehr zu konsumieren.
Der rechtliche Rahmen für solche Taten wird im StGB § 145 festgelegt. Hiernach kann der Missbrauch von Notrufen sowie das Vortäuschen einer Notsituation mit bis zu einem Jahr Freiheitsstrafe oder einer Geldstrafe geahndet werden. Zudem zählt auch die Beseitigung oder Veränderung von Warnzeichen, die zur Gefahrenabwehr dienen, zu den strafbaren Handlungen. Der Gesetzgeber verfolgt damit das Ziel, das reibungslose Funktionieren von Notrufeinrichtungen sicherzustellen und Missbrauch zu verhindern.
Gesellschaftliche Relevanz
Die Zunahme des Missbrauchs von Notrufen ist ein ernstzunehmendes Problem, da es echte Notfälle gefährdet und die Einsatzkräfte bindet. Laut einer Studie gab es 2016 in Deutschland nahezu 11.000 Verstöße gegen den § 145 StGB, wobei nur ein kleiner Teil der Täter zur Rechenschaft gezogen wird. Ein Missbrauch ist strafbar, wenn böswillige Absicht vorliegt; versehentliches Wählen wird jedoch nicht bestraft. Die Gesellschaft ist aufgefordert, durch Aufklärung und konsequente Maßnahmen derartige Vergehen zu minimieren. Stellen Sie sicher, dass unnötige Anrufe an Notrufnummern verfolgt werden, um die Ressourcen für tatsächliche Notfälle freizuhalten, heißt es weiter in einem Artikel auf fachanwalt.de.