
Anwohner in Kirchheim, einer Stadt nahe Stuttgart, wurden kürzlich mit einem unerwarteten Besucher in ihrem Garten konfrontiert. Es handelte sich um einen Muntjak, eine kleine Hirschart, die ursprünglich aus Asien stammt. Die Polizei wurde umgehend informiert, um das Tier einzufangen. Das Muntjak ist in Deutschland nur unter bestimmten Auflagen und privat erlaubt, was die Behörden veranlasste, weitere Ermittlungen zur Herkunft des Tieres einzuleiten. Zunächst wurde angenommen, dass das Tier aus einem Wildgehege eines Erlebnisparks entlaufen sei; diese Theorie stellte sich jedoch als falsch heraus. Derzeit befindet sich das Muntjak vorläufig in dem Erlebnispark, wo es vorübergehend untergebracht wurde. Ein Veterinär des Landratsamts Esslingen war notwendig, um das Tier kurzzeitig zu betäuben und den sicheren Transport zu gewährleisten, wie bnn.de berichtet.
Die Entdeckung des Muntjaks geschieht vor dem Hintergrund eines größeren Problems: Deutschland gilt als Hotspot für den Handel mit exotischen Tieren. Sechs Tier- und Artenschutzorganisationen haben ein Rechtsgutachten vorgestellt, das einen besseren Schutz für Wildtiere fordert. Dieses Gutachten, das im Rahmen eines parlamentarischen Abends präsentiert wurde, enthält Vorschläge für eine Positivliste für Heimtiere und ein generelles Wildtierverbot in Zirkussen. Patrick Müller von Animal Advocacy and Protection (AAP) betont dabei die Dringlichkeit dieser Maßnahmen. Aktuelle Regelungen zur Novellierung des Tierschutzgesetzes werden von vielen Experten als unzureichend angesehen.
Forderung nach gesetzlichen Änderungen
Die Problematik des Exotenhandels wird von verschiedenen Gruppen kritisch beleuchtet. Peter Höffken von PETA Deutschland fordert ein Verbot der Wildtierhaltung im Zirkus, während Robert Kless vom IFAW präventive Maßnahmen für den Erhalt der Biodiversität anmahnt. Derzeit hat Deutschland eine führende Position im internationalen Handel mit exotischen Heimtieren, was die Notwendigkeit effektiver Gesetze zur Regulierung unterstreicht. Vorschläge zur Umsetzung, die bereits in anderen EU-Ländern erprobt wurden, könnten auch in Deutschland Anwendung finden.
Das Tierschutzgesetz in Deutschland sieht bereits umfangreiche Regelungen vor, die die Aufsicht über Tierhaltungen, Zirkusbetriebe sowie Tierversuchseinrichtungen betreffen. Regelmäßige Kontrollen dieser Einrichtungen basierend auf Risikoanalysen sind Teil der gesetzlichen Vorgaben. Es besteht eine Verpflichtung, Aufzeichnungen über Kontrollen mindestens fünf Jahre aufzubewahren. Eine umfassende Überprüfung der tierhaltenden Betriebe ist somit rechtlich vorgeschrieben, um den Tierschutz zu gewährleisten.
In Anbetracht der aktuellen Entwicklungen rund um das Muntjak und den Bedarf an stärkerem Tierschutz in Deutschland wird deutlich, dass die Diskussion über den Umgang mit exotischen Tieren und deren Regelung weiter an Bedeutung gewinnen wird. Eine klarere rechtliche Grundlage könnte dazu beitragen, sowohl das Wohlergehen der Tiere zu verbessern als auch die Sicherheit der Gesellschaft zu gewährleisten.