
Ein 50-jähriger Mann aus der Müritzregion wurde im Dezember 2023 in Neubrandenburg wegen sexuellen Kindesmissbrauchs in insgesamt 17 Fällen verurteilt. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat nun die Revision des Mannes als „unbegründet“ zurückgewiesen, was bedeutet, dass das Urteil voraussichtlich rechtskräftig wird. Eine offizielle Bestätigung steht jedoch noch aus, wie Nordkurier berichtet.
Die Freiheitsstrafe beträgt sechs Jahre. Während des Prozesses vor dem Landgericht Neubrandenburg schwieg der Angeklagte weitgehend. Die Verhandlungen fanden weitgehend unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. Die Straftaten ereigneten sich zwischen Mitte 2018 und März 2021, wobei die Taten hauptsächlich im Haus des Verurteilten sowie in einem Schwimm- und Spaßbad stattfanden, wo er als Schwimmtrainer arbeitete.
Umfang der Taten
Die Anklage umfasste verschiedene Formen des sexuellen Missbrauchs, wobei der Mann das Vertrauensverhältnis zu Jungen aus befreundeten Familien ausnutzte. Die Opfer waren zum Zeitpunkt der Taten zwischen 10 und 11 Jahre alt. Besonders erschreckend ist der Vorwurf, dass der Verurteilte im Jahr 2018 sexuelle Handlungen an dem Freund seines Sohnes vornahm, nachdem er einen Fernseher eingeschaltet hatte.
Psychologische Gutachter bewerteten die Aussagen der betroffenen Jungen als „glaubhaft“. Diese Aussagen wurden während des Verfahrens mehrmals gehört, wobei die Jungen durch Nebenklageanwälte vertreten wurden. Die Kammer folgte der Forderung der Staatsanwaltschaft und sprach den Mann in 13 Fällen des sexuellen Missbrauchs und in vier Fällen des schweren sexuellen Missbrauchs schuldig. Anklagen zu 22 weiteren Fällen wurden als „unbewiesen“ fallengelassen.
Bei der Strafzumessung wurde berücksichtigt, dass der Verurteilte vor den Vorfällen nicht straffällig geworden war und keine körperliche Gewalt angewendet hatte. Die Missbrauchsfälle wurden erst 2021 bekannt, nachdem einer der Jungen einer Familienangehörigen von den Taten erzählte.
Daten zu sexuellem Kindesmissbrauch in Deutschland
Die Berichterstattung über diesen Fall findet vor dem Hintergrund einer besorgniserregenden Statistik statt. Laut beauftragte-missbrauch.de gab es im Jahr 2022 insgesamt 15.520 Fälle von sexuellem Kindesmissbrauch sowie über 42.000 Fälle von Kinderpornografie. Die Dunkelziffer ist hoch, da viele Taten nicht angezeigt werden. Dies führt zu einer unzureichenden Datenlage über die tatsächliche Häufigkeit dieser Verbrechen.
Ein gemeinsames Merkmal vieler Missbrauchsfälle ist, dass das Vertrauen der Opfer ausgenutzt wird. Der aktuelle Fall in der Müritzregion ist hierbei nur ein Beispiel für die Vielzahl von Verbrechen, die im Verborgenen geschehen. In Deutschland ist eine umfassende nationale Prävalenzforschung zur Häufigkeit sexueller Gewalt an Kindern und Jugendlichen noch nicht umgesetzt, was die Schaffung verlässlicher Zahlen erschwert.