
Im Prozess um den mutmaßlichen Mord an einem 74-jährigen Mann, der von seiner 66-jährigen Ehefrau begangen worden sein soll, verlangen die Staatsanwälte eine lebenslange Freiheitsstrafe. Dies berichtet die ZVW. Der Fall ereignete sich im Juni 2024 und gehört zu einem der schockierendsten Mordfälle der letzten Zeit in Deutschland.
Die Staatsanwaltschaft erhebt schwere Vorwürfe gegen die Angeklagte. Sie soll ihrem Ehemann zunächst ein Schlafmittel namens Diazepam verabreicht haben. Laut der Anklage geschah dies heimtückisch, indem sie das Medikament unter Erdbeeren mischte. Danach soll sie ihn mindestens 34 Mal mit einem Hammer, unter anderem am Kopf, geschlagen und schließlich mit einem 50 Zentimeter langen Kabelbinder erstickt haben.
Ungeklärte Motive und psychische Belastungen
Die Angeklagte hat in dem Verfahren eingeräumt, mit einem Hammer auf ihren Mann eingeschlagen zu haben. Sie behauptete jedoch, dass dies in Notwehr geschah, da ihr Ehemann sie zuvor durch ihr Haus in Kronau verfolgt hatte. Ihr Verteidiger argumentierte, dass sie zum Zeitpunkt der Tat vermindert schuldfähig gewesen sei. Ihr Gedächtnis über die genauen Details des Geschehens ist jedoch lückenhaft, was die Verteidigung zu nutzen versucht.
Der Ehemann wurde tot im Badezimmer aufgefunden, und die Staatsanwaltschaft hebt hervor, dass die Angeklagte nach dem Vorfall kontrollierte, ob er wirklich tot sei. Laut ihrer Aussage war die Ehe zerrüttet; sie erwähnte, dass ihr Mann „außergewöhnliche sexuelle Neigungen“ hatte und Geld für Prostituierte ausgab. Zudem soll er Versicherungen ohne ihr Einverständnis aufgelöst haben und in der Vergangenheit aggressives Verhalten gezeigt haben.
Zusammenhang mit Gewalt gegen Frauen
Der Fall wirft ein Licht auf das weit verbreitete Problem der Gewalt gegen Frauen in Deutschland. Laut Statista waren im Jahr 2023 rund 181.000 der etwa 256.000 Opfer von häuslicher Gewalt weiblich. Häusliche Gewalt gilt als besonders traumatisierend und umfasst sowohl physische als auch psychische Übergriffe.
Die Statistiken zeigen, dass in Fällen von Partnerschaftsgewalt etwa 79 Prozent der Opfer Frauen sind. Dies verdeutlicht die Dringlichkeit, diese Thematik in der Gesellschaft zu thematisieren und geeignete Hilfe und Unterstützung zu bieten. Es existieren zahlreiche Hilfsangebote, wie das Hilfetelefon unter 116 016, das Frauen in Notsituationen Unterstützung bietet. Im Jahr 2023 wurden dort über 86.700 Kontaktaufnahmen verzeichnet.
Am 21.03.2025 wird das Landgericht Karlsruhe sein Urteil fällen. Dabei könnte bereits am dritten Verhandlungstag eine Entscheidung über die Schuld der Angeklagten fallen. Die Verteidigung plädiert auf eine Strafe von nicht mehr als acht Jahren wegen Totschlags, was im scharfen Kontrast zu den Forderungen der Staatsanwaltschaft steht.