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Mordprozess: 25 Jahre später – Mann wegen Tod seiner Ex-Frau angeklagt

Am 21. Januar 2025 begann in München der Mordprozess gegen einen 57-Jährigen, beschuldigt, seine Ex-Frau 2000 gemeinsam mit einem Komplizen getötet zu haben. Jahrzehnte nach der Tat folgen neue belastende Zeugenaussagen.

In München hat heute ein bedeutender Mordprozess begonnen, der 25 Jahre nach dem Tod einer Frau ins Blickfeld der Justiz gerückt ist. Der 57-jährige Angeklagte wird beschuldigt, seine damalige Ehefrau im Jahr 2000 gemeinsam mit einem Komplizen erdrosselt und die Leiche so platziert zu haben, dass ein Suizid vorgetäuscht wurde. Diese Vorwürfe wurden durch einen neuen Zeugen, der sich jahre später meldete, verstärkt. Dieser berichtete, dass der Angeklagte ihm gestanden habe: „Ich habe sie getötet, sie ist tot. Es ist vorbei“, so die Abendzeitung.

Die Staatsanwaltschaft erhebt schwerwiegende Vorwürfe, dass der Angeklagte mit einem Komplizen eine Schlinge um den Hals der 28-jährigen Mutter von vier Töchtern gelegt und diese an einem Schrank befestigt hat, um ihre tödliche Verletzung als Selbstmord erscheinen zu lassen. Die Frau hatte sich zuvor von ihm getrennt und einen neuen Partner gefunden, was in ihrer konservativen Familie auf heftigen Widerstand stieß. Es sind sogar Todesdrohungen gegen sie vermerkt, wie Infranken berichtet.

Der Verlauf der Ermittlungen

Der Angeklagte wurde nach der mutmaßlichen Tat im Jahr 1998 verhaftet, jedoch mangels Beweisen wieder freigelassen. Bei den Ermittlungen 2000 wurde er zunächst lediglich wegen Totschlags verdächtigt, was in Deutschland nach 20 Jahren verjährt. Der Mord hingegen verjährt nicht, weshalb die jetzigen Ermittlungen auf einem soliden juristischen Fundament stehen. Aufgrund einer mangelnden Sprachkenntnis des Angeklagten musste der Prozess ursprünglich ausgesetzt werden, da eine Übersetzung der 207-seitigen Anklageschrift notwendig war, so der Prozessbericht der Abendzeitung.

Im Rahmen der aktuellen Verfahren scheint der Angeklagte nicht gewillt zu sein, sich zu den Vorwürfen zu äußern. Sein Anwalt hat jedoch Bedenken hinsichtlich der Ermittlungsverfahren von vor 25 Jahren geäußert und Zweifel an der Glaubwürdigkeit der Ermittlungsergebnisse geäußert. Wie die Abendzeitung berichtet, wurde der Prozess erst im Dezember 2024 unterbrochen und er hatte erst jetzt mit der Verhandlung begonnen.

Kultureller Kontext und Gewalt gegen Frauen

Der Fall wirft auch ein Licht auf die allgemein wachsende Problematik der Gewalt gegen Frauen, insbesondere in konservativen familiären Strukturen. Diese Problematik ist nicht nur auf Deutschland beschränkt, sondern zeigt sich auch in anderen Ländern wie der Türkei, wo 2019 mindestens 474 Frauen getötet wurden und die Dunkelziffer deutlich höher liegen könnte, wie Deutschlandfunk Kultur berichtet. Die öffentliche Diskussion über die Gewaltanwendung, insbesondere im häuslichen Bereich, hat in den letzten Jahren zugenommen.

Aktivistinnen in der Türkei fordern seit Jahren, dass Frauenrechte stärker geschützt werden. Die von 2011 unterzeichnete „Istanbuler Konvention“ zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen wird jedoch zunehmend in Frage gestellt, und da die Türkei hier möglicherweise aus dem Abkommen austreten könnte, sehen viele dies als einen Rückschritt im Kampf um den Schutz von Frauen. Dieser Kontext unterstreicht die Dringlichkeit, Frauen vor Gewalt zu schützen und soziale Veränderungen herbeizuführen.

Referenz 1
www.infranken.de
Referenz 2
www.abendzeitung-muenchen.de
Referenz 3
www.deutschlandfunkkultur.de
Quellen gesamt
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