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Mord in Aschaffenburg: Gewalttätiger Flüchtling war den Behörden bekannt!

Ein ausreisepflichtiger, psychisch kranker Afghane erhielt keinen Fluchtstatus, führte in Aschaffenburg zu einem tragischen Angriff. Fragen zu Abschieberechtslage und öffentlicher Sicherheit drängen sich auf.

In Aschaffenburg ereignete sich ein schwerer Vorfall, bei dem ein ausreisepflichtiger, psychisch kranker Geflüchteter eine Kindergartengruppe mit einem Küchenmesser attackierte. Bei diesem Übergriff starben ein Kleinkind und ein Passant, während mehrere weitere Personen teils schwer verletzt wurden. Der 31-jährige Afghanische Mann war seit Ende 2022 in Deutschland, und seine Abschiebung nach Bulgarien für das Jahr 2023 scheiterte aufgrund einer verspäteten Information des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (Bamf) an die zuständigen bayerischen Ausländerbehörden. Nach einem gescheiterten Rückkehrversuch im Dezember 2024, als der Mann angab, nach Afghanistan zurückkehren zu wollen, wurde sein Asylverfahren eingestellt und er erhielt keine gültigen Papiere für eine Ausreise.

Den Behörden war der Mann bereits aufgrund mehrerer Vorfälle bekannt, darunter Körperverletzung und Widerstand gegen Polizisten. Trotz seiner psychischen Erkrankung wurde er nur vorübergehend in einer Psychiatrie untergebracht. Die dauerhafte Unterbringung scheiterte daran, dass die rechtlichen Voraussetzungen nicht erfüllt waren. Aktuell befindet er sich in einer psychiatrischen Einrichtung, wo ein Unterbringungsbefehl erlassen wurde. Der Verdacht steht im Raum, dass bei ihm Schuldunfähigkeit oder eine verminderte Schuldfähigkeit vorliegen könnte.

Rechtliche Herausforderungen bei der Abschiebung

Der Fall wirft Fragen zur rechtlichen Handhabung psychiatrischer Erkrankungen im Kontext von Abschiebungsverfahren auf. Krankheiten können für Betroffene tatsächlich ein Hindernis bei der Abschiebung darstellen. Dies liegt an den Anforderungen, die für den Nachweis von Krankheiten gelten, welche in den vergangenen Jahren verschärft wurden. Im Asylrecht wird überprüft, ob eine Rückkehr ins Heimatland den Gesundheitszustand der Betroffenen gefährden könnte. Die Komplexität des Verfahrens wird häufig von Beratern und Behörden als herausfordernd wahrgenommen, dies wird in Detailanalysen wie der von Stefan Keßler näher erläutert.

Die gesetzlichen Rahmenbedingungen für die Attestierung krankheitsbedingter Abschiebungshindernisse haben sich durch Gerichtsurteile und neue Gesetze verändert. Ein Bericht des Deutschen Instituts für Menschenrechte befasst sich mit diesem Thema und richtet sich an Entscheidungsträger wie das Bamf. Die Voraussetzung für die Berücksichtigung medizinischer Atteste hat sich entsprechend weiterentwickelt, was die Anforderungen an medizinisches Fachpersonal erhöht hat. Ein Positionspapier der BAfF e.V. gibt zudem wichtige Hinweise zum Schutz schwerkranker Geflüchteter.

Gesundheitliche Situation von Geflüchteten

Die gesundheitlichen Herausforderungen, mit denen Geflüchtete konfrontiert sind, können nicht nur das individuelle Wohlbefinden, sondern auch die gesellschaftliche Integration beeinträchtigen. Studien haben gezeigt, dass die Gesundheitsbedingungen von Personen, die aufgrund von Flucht oder Verfolgung nach Deutschland gekommen sind, signifikant schlechter sind als bei anderen Bevölkerungsgruppen. Fehlt es an Zugang zur medizinischen Versorgung, können sich diese Bedingungen weiter verschärfen. Viele Geflüchtete aus Krisengebieten haben unter dem Einfluss von Krieg und Trennung von Familienangehörigen zu kämpfen, was sowohl psychische als auch physische Belastungen verstärken kann. Trotz eines als „Healthy-Migrant-Effekt“ bekannten Phänomens, wo migrantische Personen oft gesundheitlich besser dastehen als die einheimische Bevölkerung, erleiden viele Geflüchtete gravierende gesundheitliche Rückschläge.

Die Vorfälle in Aschaffenburg machen deutlich, wie wichtig es ist, in der Politik eine umfassende Betrachtung der gesundheitlichen Situation von Geflüchteten, insbesondere von psychisch erkrankten Individuen, vorzunehmen, um derartige Tragödien in der Zukunft zu verhindern. Bayerns Ministerpräsident hat bereits angekündigt, das Psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetz zu verschärfen und die Bedingungen für eine sichere Unterbringung von psychisch kranken Geflüchteten zu verbessern, um die Gefährdung sowohl für Betroffene als auch für die Gesellschaft zu verringern.

Referenz 1
www.pnp.de
Referenz 2
basiswissen.asyl.net
Referenz 3
www.diw.de
Quellen gesamt
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