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Missbrauchsopfer schlagen Alarm: Erzbistum Hamburg versagt erneut!

Betroffene von sexualisierter Gewalt kritisieren das Erzbistum Hamburg für unzureichenden Austausch und mangelnde Einbeziehung. In anderen Bistümern gibt es Fortschritte zur Aufarbeitung der Vorwürfe.

Betroffene von sexualisierter Gewalt in der katholischen Kirche üben scharfe Kritik an der Handhabung des Erzbistums Hamburg. Der Betroffenenrat Nord bemängelt, dass die Gespräche mit der Bistumsleitung häufig konfrontativ und wenig wertschätzend sind. Es besteht der Eindruck, dass eine aktive Einbeziehung der Betroffenen in Entscheidungsprozesse nicht stattfindet. Trotz eines Engagements, den Umgang mit Beschuldigungen zu reflektieren, bleibt der Betroffenenrat skeptisch und sieht einen Stillstand. Insbesondere wird kritisiert, dass Datenschutzbelange dem Bedarf an Aufarbeitung vorangestellt werden.

Eine im Oktober veröffentlichte unabhängige Studie zeigt auf, dass Priester im Ruhestand trotz bestehender Missbrauchsvorwürfe weiterhin in ihren Positionen verbleiben. Dies hat das Vertrauen der Betroffenen in die institutionellen Strukturen weiter untergraben. Der Sprecher des Bistums kündigte an, den Umgang mit solchen Beschuldigungen zu überdenken, doch der Betroffenenrat bleibt unzufrieden mit der aktuellen Situation.

Fehlende unabhängige Stellen und positive Beispiele

Im Erzbistum Hamburg gibt es derzeit keine unabhängige Lotsen- oder Ombudsstelle, die als Anlaufstelle für Betroffene fungieren könnte. Im Gegensatz dazu erhält das Bistum Osnabrück positives Feedback. Dort hat Bischof Dominicus aktiv den Dialog mit den Betroffenen gesucht und etablierte eine unabhängige Monitoringgruppe sowie Stellen für eine Unabhängige Beauftragte und eine Ombudsperson. Der diözesane Schutzprozess wird als zentral für die Aufarbeitung angesehen. Dies zeigt einen klaren Unterschied im Umgang mit dem Thema Missbrauch innerhalb der Diözesen.

Während im Bistum Hildesheim die Zusammenarbeit auf operativer Ebene positiv bewertet wird, sind dort auch Ankündigungen für eine dritte Studie sowie die Einrichtung einer Ombudsstelle im Jahr 2025 geplant. Kritisch wird jedoch angemerkt, dass der Leichnam des 2021 verstorbenen Bischofs Heinrich Janssen, nach dem Missbrauchsvorwürfe erhoben wurden, weiterhin in der Gruft des Doms verbleibt. Die Entscheidung, diese Gruft dauerhaft für die Öffentlichkeit zu schließen, wird als ungerechtfertigt angesehen.

Bericht über Vorfälle und finanzielle Unterstützung für Betroffene

Das Erzbistum Hamburg hat erstmals einen Tätigkeitsbericht über den Umgang mit sexualisierter Gewalt vorgelegt. Dieser umfasst den Zeitraum von 2011 bis 2022 und beinhaltet Informationen zu 272 gemeldeten Vorfällen, die sowohl sexualisierte Gewalt an Minderjährigen als auch Machtmissbrauch innerhalb der Institutionen betreffen. Im Jahr 2022 wurden 24 Meldungen an das Referat Intervention gerichtet, darunter sieben Vorwürfe sexualisierter Gewalt. Der Bericht zeigt, dass Betroffene insgesamt etwa 880.000 Euro vom Erzbistum Hamburg erhielten, wobei die Unabhängige Kommission für Anerkennungsleistungen 488.000 Euro als Anerkennung des erlittenen Leids zusprach.

Generalvikar Sascha-Philipp Geißler verteidigte die Entscheidung, keine Namen von Missbrauchstätern zu veröffentlichen, und betonte, dass mehr Rechtssicherheit benötigt wird. Zudem gab es keine Beteiligung von Betroffenen bei der Erstellung des Berichts, was ebenfalls in der Kritik steht. Ein Gespräch über den Bericht mit dem Betroffenenrat soll in der kommenden Woche stattfinden, und die Leiterin des Referates Intervention kündigte an, dass künftige Berichte unter Einbeziehung der Betroffenen erstellt werden sollen.

In der breiteren Diskussion um den Umgang mit sexualisierter Gewalt in Kirchen betont die Evangelische Kirche in Deutschland (EKD) den Fokus auf individuelle Aufarbeitung. Die „Gemeinsame Erklärung“, die im Dezember 2023 unterzeichnet wurde, legt verbindliche Standards für die Aufarbeitung sexualisierter Gewalt fest und zielt auf die Gründung unabhängiger Regionaler Aufarbeitungskommissionen, die bald ihre Arbeit aufnehmen sollen. Betroffene sollen dabei aktiv am Prozess beteiligt werden, was einen entscheidenden Schritt in Richtung einer transparenten und umfassenden Aufarbeitung darstellt.

Referenz 1
www.faz.net
Referenz 2
erzbistum-hamburg.de
Referenz 3
beauftragte-missbrauch.de
Quellen gesamt
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