
Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat in einem wegweisenden Urteil entschieden, dass der Meta-Konzern die Facebook-Seite der Düsseldorfer Filmwerkstatt zu Unrecht gesperrt hat. Dieses Urteil bestätigt die Entscheidung des Landgerichts aus dem Juli 2024 und stellt einen wichtigen Sieg für die Kunstfreiheit dar. Die Sperrung der Seite, die im Dezember 2021 begann und mehr als eineinhalb Jahre andauerte, erfolgte ohne vorherige oder nachträgliche Begründung sowie ohne Gelegenheit für die Filmwerkstatt, Stellung zu beziehen. Der Verdacht liegt nahe, dass ein hochgeladenes Bild aus dem Oscar-nominierten Film „Der Schamane und die Schlange“, das leicht bekleidete indigene Menschen zeigt, als Grund für die Sperrung diente. Meta könnte das Foto durch ihre Algorithmen fälschlicherweise als unzulässige Nacktheit identifiziert haben, was die Problematik automatisierter Inhalte in sozialen Medien unterstreicht. Dewezet berichtet.
Die Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF), die die Klage der Filmwerkstatt unterstützte, bezeichnete das Urteil als großen Erfolg für die Kunstfreiheit. In ihrer Stellungnahme betonte die GFF die Notwendigkeit, dass Internetplattformen die Grundrechte, insbesondere die Kunst- und Meinungsfreiheit, achten müssen. Laut GFF ist es von entscheidender Bedeutung, dass Plattformen nicht willkürlich Inhalte entfernen, ohne dabei die kreativen Ausdrucksmöglichkeiten von Künstlerinnen und Künstlern zu berücksichtigen. Die Entscheidung des Oberlandesgerichts zeigt, wie wichtig eine rechtliche Überprüfung von Plattformen ist, die sich häufig auf ihre marktbeherrschende Stellung berufen. Freiheitsrechte erklärt.
Algorithmen und ihre Folgen für die Kunstfreiheit
Das Urteil ist besonders relevant im Kontext der steigenden Kritik an den Algorithmen großer sozialer Netzwerke. Diese können nicht nur dazu führen, dass Inhalte unrechtmäßig entfernt werden, sondern sie beeinflussen auch, wie Kunst und Kreativität im digitalen Raum gefördert oder behindert werden. Kritiker argumentieren, dass Plattformen wie Facebook, YouTube und TikTok durch ihre automatisierten Systeme Künstlerinnen und Künstler diskriminieren und deren kreative Freiheit einschränken können. Ähnliche Bedenken werden auch bezüglich der Musikplattform Spotify geäußert, wo Algorithmen die Struktur von Songs diktieren und somit das kreative Schaffen noch weiter beeinträchtigen. Comacon-Magazin thematisiert diese Problematik und verweist darauf, dass die Kunstfreiheit ein stark geschütztes Grundrecht in Deutschland ist.
Meta selbst hat die Zuständigkeit der Düsseldorfer Gerichte bestritten, jedoch ohne Erfolg. Das Gericht entschied, dass die Sperrung der Facebook-Seite rechtswidrig war, was die Nutzerrechte gegenüber großen Plattformen stärkt. Die Tatsache, dass eine Revision gegen dieses Urteil nicht zugelassen wurde, ist ein weiterer deutlicher Hinweis auf die klare Haltung des Gerichts zur Wahrung der Kunstfreiheit.
Zusammenfassend zeigt dieser Fall nicht nur die Herausforderungen, die Künstlerinnen und Künstler im digitalen Raum gegenüberstehen, sondern auch die dringende Notwendigkeit, dass Plattformen Verantwortung für ihre Entscheidungen übernehmen und die Grundrechte der Nutzer wahren. Die Gesellschaft für Freiheitsrechte hat bereits angekündigt, weiterhin gegen Fehlverhalten von Plattformen vorzugehen, um die Kunst- und Meinungsfreiheit zu schützen.