
In Wismar sorgte ein Vorfall am 9. Februar 2023 für Aufregung, als ein 21-jähriger Iraner wegen einer Messerattacke auf eine 63-jährige Frau festgenommen wurde. Der Mann, bereits als Intensivtäter bekannt, hatte mehr als 150 Straftaten in Deutschland begangen. Unter diesen Zählungen fanden sich Körperverletzungen, Einbrüche und Diebstähle. Trotz seiner kriminellen Vorgeschichte wurde die Strafverfolgung gegen ihn von der Staatsanwaltschaft Schwerin eingestellt, da der Iraner sich mittlerweile nicht mehr im Geltungsbereich der deutschen Strafprozessordnung befand. Er war am 13. Februar 2023 nach Griechenland abgeschoben worden, was die Ermittlungen zusätzlich komplizierte.
Die schwer verletzte Frau erhielt medizinische Versorgung im Krankenhaus. Laut einem Sprecher der Staatsanwaltschaft kommt es häufig zu solchen Einstellungen der Ermittlungen in Fällen, in denen die Betreffenden bereits abgeschoben wurden, solange die Straftaten nicht als schwerwiegender Verstoß gegen das Leben gewertet werden. Es bleibt abzuwarten, ob der Mann illegal nach Deutschland zurückkehren wird, was möglicherweise zu einer Wiederaufnahme der Strafverfolgung führen könnte. Der Fall wirft jedoch grundlegende Fragen zur Effektivität und den Herausforderungen des deutschen Asyl- und Abschiebesystems auf.
Herausforderungen bei Abschiebungen
Das oben genannte Beispiel ist kein Einzelfall in der Diskussion rund um die Abschiebepolitik in Deutschland. Hintergrund ist die Problematik der zahlreichen gescheiterten Abschiebungen, die immer wieder in der Berichterstattung auftauchen. Wie die bpb berichtet, wurden im Jahr 2023 insgesamt 16.430 Menschen aus Deutschland abgeschoben, was einen Anstieg im Vergleich zu den Vorjahren darstellt. Dennoch gehen viele biometrische Kriminalfälle wie der des iranischen Mannes auf missratene Abschiebeversuche zurück.
Ein weiteres Beispiel für solche Herausforderungen stellt die Messerattacke eines syrischen Staatsangehörigen in Solingen dar, die am Freitagabend zu drei Todesopfern und mehreren Verletzten führte. Der Tatverdächtige, der in Untersuchungshaft sitzt, wird durch Medienberichte in einen komplizierten Hintergrund verwickelt. Er hätte sich laut Behörden nicht mehr in Deutschland aufhalten dürfen, was Fragen zur misslungenen Abschiebung aufwirft.
Die kritische Situation in beiden Fällen zeigt, wie die geltenden Dublin-Verordnungen in der Praxis oft nicht greifen. Überstellungen, wie im Fall des Syrers, scheitern häufig, da Verfahren und Fristen nicht eingehalten werden. Die LTO verdeutlicht, dass Deutschland 2022 nur in 70 % der Anträge auf Überstellung eine positive Antwort erhielt. Dabei sind die gesetzlichen Vorgaben klar: Die Frist für eine Überstellung muss innerhalb von sechs Monaten nach Zustimmung des anderen Mitgliedstaates erfolgen, was in vielen Fällen nicht realisiert werden kann.
Schlusslichter und Forderungen
Die Debatte über die Notwendigkeit einer Reform des Asylrechts ist so aktuell wie nie. Politiker wie Friedrich Merz fordern unter anderem unbefristeten Abschiebegewahrsam für ausreisepflichtige Ausländer. Allerdings bleibt das rechtliche Umfeld komplex, da Abschiebungen nach Afghanistan und Syrien nur durch spezielle Abkommen mit den jeweiligen Ländern möglich sind. Zudem wird eine generelle Überprüfung der doppelten Staatsbürgerschaft und ihre Auswirkungen auf Extremismus diskutiert, was rechtlich umstritten ist.
Die Rückkehr von Personen, die absichtlich die Ausreise aus Deutschland vermeiden, bleibt ein kritisches Thema. Abschiebungen, Zurückweisungen und Zurückschiebungen müssen in diesem Kontext klar voneinander unterschieden werden, was die öffentliche Diskussion über Migration und Integration nur weiter anheizt.