DeutschlandGesellschaftGrüneRegierungWahlen

Merz: Kein Bürgergeld für Arbeitsunwillige – Wirtschaftswende im Fokus!

Friedrich Merz kündigt in der ARD-Wahlarena an, dass künftige Bürgergeldzahlungen für arbeitsfähige, aber nicht arbeitswillige Personen wegfallen könnten, wenn die Union die Regierung übernimmt.

Friedrich Merz, der Unions-Kanzlerkandidat, hat in der ARD-Sendung „Wahlarena“ am 17. Februar 2025 eine deutliche Position zum Bürgergeld bezogen. Merz kündigte an, dass Personen, die nicht arbeiten, aber dazu in der Lage sind, kein Bürgergeld mehr erhalten sollen, sofern die Union nach der Bundestagswahl am 23. Februar die Regierung übernimmt. Diese klare Aussage zeigt den Willen der Union, Veränderungen im sozialen Sicherungssystem vorzunehmen, um einen Anreiz zur Arbeitsaufnahme zu schaffen. Merz betonte die Notwendigkeit, dass alle für einen wirtschaftlichen Aufschwung „die Ärmel aufkrempeln“ und aktiv mitarbeiten müssen.

Im Rahmen der Diskussion stellte Merz auch das bestehende Steuersystem in Frage. Eine Lehrerin für Pflegeberufe, die sich über die hohe Steuerlast beschwerte, erhielt die Zusicherung von Merz, dass sie „mehr Netto vom Brutto“ erwarten könne. Dieser Punkt verdeutlicht die Sorgen der Wähler hinsichtlich der Steuerbelastung, insbesondere für Menschen mit kleineren und mittleren Einkommen. Merz sprach von einer „Zumutung“, die erforderlich sei, um die notwendige Wirtschaftswende zu realisieren.

Diskussion um das Bürgergeld

Das Bürgergeld, das am Anfang des Jahres 2023 in Kraft trat, ist bereits seit längerem ein zentrales Thema in der politischen Diskussion. Es hat das Arbeitslosengeld II (Hartz IV) abgelöst und wurde 2022 sowohl von der Regierungskoalition aus SPD, Grünen und FDP als auch von der Opposition, zu der CDU/CSU gehört, beschlossen. Kritiker, insbesondere aus den Reihen der Union, der FDP und der AfD, bemängeln jedoch die steigenden Kosten des neuen Systems. Laut bpb.de sind die Zahlungsansprüche für das Bürgergeld im Jahr 2023 auf 42,6 Milliarden Euro gestiegen, was einem Anstieg von 16% im Vergleich zum Vorjahr entspricht.

Der grundlegende Wandel von Hartz IV zum Bürgergeld beinhaltet nun einen Fokus auf langfristige Beschäftigung und Qualifizierung, statt einer strikten Vermittlung von zumutbaren Tätigkeiten. Der Vermittlungsvorrang, der zuvor Jobcenter verpflichtete, Arbeitssuchenden jede zumutbare Beschäftigung anzubieten, wurde mit der Reform beendet. Der Regelbedarf für Alleinstehende liegt seit 2020 bei 563 Euro pro Monat. Diese Änderungen sollen dazu beitragen, die Menschen beim Einstieg in den Arbeitsmarkt zu unterstützen und nicht nur als finanzielle Unterstützung zu fungieren.

Die Reaktionen der Parteien

Die Unionsparteien kündigten an, den Vermittlungsvorrang wieder einführen und die Bezeichnung „Bürgergeld“ abschaffen zu wollen. Des Weiteren fordern sie reduzierte Hilfsleistungen bei zusätzlichem Einkommen. Im Gegenzug setzen SPD und Grüne auf eine Ausweitung der Weiterbildungsangebote. Diese unterschiedlichen Ansätze zeigen die politischen Spannungen rund um sozialpolitische Themen und die Herausforderungen, vor denen die Gesellschaft steht, um wirtschaftliche Sicherheit für alle Bürger zu gewährleisten.

Die bevorstehenden Wahlen werden entscheidend sein, um die zukünftige Richtung der sozialen Sicherungssysteme in Deutschland festzulegen. Merz‘ Aussagen in der „Wahlarena“ stehen dabei im Zentrum der politischen Diskussion, die die Bürger direkt betrifft und deren wirtschaftliche Sicherheit entscheidend beeinflusst.

Referenz 1
www.zvw.de
Referenz 3
www.bpb.de
Quellen gesamt
Web: 8Social: 18Foren: 30