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Merz‘ geplante Staatsbürgerschaftsentziehung: Tabubruch oder Lösung?

CDU-Chef Merz plant, bestimmten Straftätern die deutsche Staatsangehörigkeit zu entziehen. Heftige Kritik folgt: Von "Tabubruch" bis Vergleiche mit der NS-Zeit – was das bedeutet.

Im Zuge des jüngsten Interviews von CDU-Chef Friedrich Merz sind hitzige Debatten über einen möglichen Entzug der deutschen Staatsangehörigkeit für bestimmte Straftäter entbrannt. Merz erklärte, dass es ihm fernliegt, die Staatsbürgerschaft bei allen straffälligen Personen zu entziehen, wies jedoch darauf hin, dass bei kriminellen Doppelstaatlern eine Aberkennung denkbar sei. Diese Äußerungen stießen auf massive Kritik aus verschiedenen politischen Lagern und werden als potenzielles „Schaffen von Bürgern zweiter Klasse“ wahrgenommen. Die SPD-Chefin Saskia Esken und andere Oppositionspolitiker bezeichnen Merz‘ Vorgehen als Tabubruch und eine Gefährdung des gesellschaftlichen Zusammenhalts.

Die CDU reagierte defensiv auf die Reaktionen und stellte klar, dass Merz nicht explizit den Entzug der Staatsbürgerschaft gefordert habe. Ein CDU-Sprecher deutete jedoch an, dass eine Ausweitung der Tatbestände für den Verlust der Staatsangehörigkeit in Betracht gezogen wird. Das bestehende Grundgesetz (Artikel 16) stellt bereits klare Bedingungen für den Entzug der Staatsangehörigkeit: dieser ist nur unter bestimmten Voraussetzungen und ohne das Risiko einer Staatenlosigkeit erlaubt.

Kritik aus der Politik

Die Kritik an Merz kommt aus verschiedenen Richtungen. Besonders deutlich äußerte sich der Grünen-Abgeordnete Kassem Taher Saleh. Er warnte davor, dass solche Aussagen gesellschaftliche Gräben vertiefen könnten. Isabel Cademartori von der SPD prangerte die Unterscheidung zwischen „echten“ und „unechten“ Deutschen an, die Merz vermeintlich vornimmt. Historiker und Politiker beziehen sich in ihren Äußerungen auf die NS-Zeit und vergleichen Merz‘ Vorschläge mit Gesetzen, die 1933 eingeführt wurden, um die Staatsbürgerschaft in bestimmten Fällen abzuerkennen.

Der wirtschaftliche Kopf Marcel Fratzscher und andere Experten warnen ebenfalls vor einer Polarisierung der Gesellschaft, die durch solche politische Ansätze gefördert werden könnte. Ein Blick auf die historischen Entwicklungen zeigt, dass der Entzug der Staatsbürgerschaft in der Vergangenheit oft mit gravierenden sozialen und politischen Konsequenzen verbunden war.

Gesetzliche Rahmenbedingungen

In Deutschland ist der Entzug der Staatsangehörigkeit nur in sehr begrenzten Fällen möglich, was durch das aktuelle Staatsangehörigkeitsgesetz (StAG) geregelt wird. Im internationalen Vergleich, wie kas.de hervorhebt, existieren unterschiedliche Regelungen. Während Deutschland im oberen Mittelfeld bezüglich der Frist für die Einbürgerung liegt, sind viele europäische Länder oder Kanada wesentlich flexibler.

In Ländern wie Kanada oder Irland ist die Einbürgerung bereits nach drei Jahren möglich, während Deutschland in der Regel einen Aufenthalt von bis zu acht Jahren verlangt. Zudem ist in Deutschland die doppelte Staatsbürgerschaft weitgehend nicht erlaubt, es sei denn, der Antragsteller gehört einem EU-Staat an oder ist Schweizer. Dies steht im Kontrast zu Ländern, die Mehrstaatigkeit erlauben oder restriktive Maßnahmen gegen die doppelte Staatsbürgerschaft ergreifen.

Die CDU hatte in der Vergangenheit bereits Vorschläge zur Staatsbürgerschaftsentziehung für Clanmitglieder unterbreitet, die jedoch nicht umgesetzt wurden. Vor diesem Hintergrund stellt sich die Frage, wie ernst die Partei die Überlegungen von Merz tatsächlich nimmt und welche langfristigen Implikationen solche Politikansätze für die Gesellschaft und das Staatsangehörigkeitsrecht haben könnten.

Referenz 1
www.focus.de
Referenz 2
www.n-tv.de
Referenz 3
www.kas.de
Quellen gesamt
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