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Meningokokken-Impfung: Eltern in Ulm atmen auf – Hindernisse fallen!

Ein schwerer Meningokokken-B-Fall in Ulm hat elterliche Sorgen verstärkt. Eine neue Impfempfehlung der STIKO zielt darauf ab, Kinder besser zu schützen und Hindernisse für Impfungen zu beseitigen.

Ein tragischer Vorfall in Ulm hat in den letzten Wochen die Aufmerksamkeit auf die Notwendigkeit von Impfungen gegen Meningokokken B gelenkt. Ein zweijähriges Kind erkrankte im Januar 2025 auf dem Indoor-Spielplatz „Spatzolino“ an einer schweren Hirnhautentzündung, die durch Meningokokken B verursacht wurde. Infolge dieser Erkrankung rief das Gesundheitsamt Ulm Eltern dazu auf, deren Kinder sich zur gleichen Zeit auf dem Spielplatz aufgehalten hatten, um einen Arzt aufzusuchen. Glücklicherweise wurden keine weiteren Infektionen bei anderen Kindern gemeldet, und das Gesundheitsamt hob die Warnung vor einer Infektion auf. Dieser Vorfall hat jedoch die Diskussion über Impfungen gegen diese gefährlichen Bakterien neu entfacht.

Wie schon im Januar 2024 empfohlen, gehört die Impfung gegen Meningokokken B für Kinder vor dem fünften Geburtstag nun zum Pflichtangebot der gesetzlichen Krankenkassen. Vor diesem Hintergrund wurde eine Einigung zwischen der Ärzteschaft und den Krankenkassen erzielt, die es ermöglicht, dass Eltern nicht mehr in Vorleistung gehen müssen. Zuvor hatten viele Eltern Schwierigkeiten, den Impfstoff zu erhalten und mussten teilweise 120 Euro für die Impfung selbst bezahlen, was die Impfquote gefährdet hat. Die Ständige Impfkommission (STIKO) warnt vor den hoch ansteckenden Meningokokken, die lebensbedrohliche Erkrankungen wie Hirnhautentzündungen und Sepsis auslösen können.

Impfempfehlungen der STIKO

Die STIKO empfiehlt nun eine Standardimpfung gegen Meningokokken B (MenB) für Säuglinge ab zwei Monaten. Dabei sollten die Kinder im Alter von 2, 4 und 12 Monaten geimpft werden. Wenn dieser Impfzeitraum versäumt wird, sollten Eltern die Nachholung der MenB-Impfung bis zum 5. Geburtstag ihres Kindes in Betracht ziehen. Neben der MenB-Impfung bleibt auch eine einmalige Impfung gegen Meningokokken der Serogruppe C (MenC) zu Beginn des 2. Lebensjahres weiterhin empfohlen. Diese Impfempfehlungen bieten einen wichtigen Schutz, insbesondere da Säuglinge und Kleinkinder das höchste Risiko für schwere Erkrankungen haben.

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat die STIKO-Empfehlungen umgesetzt. Der Beschluss zur Aufnahme der Meningokokken B-Impfung in den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung tritt voraussichtlich im Mai 2024 in Kraft und wird dann regulär von den Kassen übernommen. Aktuell gilt dies bereits für die Grundimmunisierung gegen Meningokokken der Serogruppe C.

Impfverhältnisse und Herausforderungen

Die Einigung zwischen den Krankenkassen und der Ärzteschaft war über ein Jahr lang Gegenstand von Verhandlungen. Sie erlaubt nicht nur größere Bestellungen von Impfstoffen in Kinderarztpraxen, sondern auch Mengenrabatte, die die gesetzliche Krankenversicherung entlasten. In Bayern wird weiterhin über eine Impfvereinbarung verhandelt, um auch dort den Zugang zu den lebenswichtigen Impfungen zu verbessern.

Das Robert Koch-Institut weist darauf hin, dass invasive Meningokokken-Erkrankungen hauptsächlich durch die Serogruppen A, B, C, W, X und Y verursacht werden. In Deutschland sind derzeit vorrangig die Serogruppen B, C, W und Y relevant. Bei einer Meningokokken-Infektion treten häufig Symptome wie hohes Fieber, Kopfschmerzen, Lichtempfindlichkeit, Nackensteifigkeit, Erbrechen und Krampfanfälle auf, die ein schnelles Handeln erfordern.

Zusammengefasst zeigt der Fall aus Ulm die Dringlichkeit, Kinder gegen Meningokokken B zu impfen. Die neuen Impfempfehlungen der STIKO, zusammen mit Verbesserungen im Zugang zu Impfstoffen, bieten eine optimistische Perspektive auf den Schutz der Kleinsten in unserer Gesellschaft.

Referenz 1
www.swr.de
Referenz 2
www.rki.de
Referenz 3
www.g-ba.de
Quellen gesamt
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