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Mehrheit fordert Verkaufsverbot für Lachgas an Minderjährige!

Eine aktuelle Umfrage zeigt, dass 76 % der Erwachsenen ein Verkaufsverbot für Lachgas an Minderjährige befürworten. Gesundheitsminister und Bundesländer prüfen Maßnahmen zur Eindämmung des Konsums.

Eine aktuelle Umfrage zeigt, dass eine überwältigende Mehrheit von 76 Prozent der Erwachsenen in Deutschland ein Verkaufsverbot für Lachgas an Minderjährige befürwortet. Dies berichtet die Remszeitung. Der Vorschlag wird von der Kaufmännischen Krankenkasse (KKH) unterstützt und zielt darauf ab, den Besitz und Kauf von Lachgas für Kinder und Jugendliche bundesweit zu verbieten. Das Distickstoffmonoxid (N2O), im Volksmund als Lachgas bekannt, hat sich unter Jugendlichen als Partydroge etabliert, die mit erheblichen gesundheitlichen Risiken verbunden ist. Regelmäßiger Konsum kann zu neurologischen Störungen führen und sogar zu dauerhaften Schäden an sensorischen Nerven sowie zu chronischen Beschwerden bis hin zu Lähmungserscheinungen und Verlust der Gehfähigkeit.

In vielen Bundesländern sind bereits spezifische Verkaufsverbote in Kraft, während eine bundesweite Regelung bislang aussteht. Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) hatte bereits 2022 Pläne zur Einführung eines Verkaufsverbots initiiert, die jedoch aufgrund der Neuwahlen nicht umgesetzt werden konnten. Bei den Koalitionsgesprächen zwischen der Union und der SPD wurde das Thema erneut angesprochen.

Steigende Konsumraten unter Jugendlichen

Der Konsum von Lachgas ist insbesondere unter Jugendlichen in den letzten Jahren stark angestiegen. Die Tagesschau weist darauf hin, dass der Gebrauch von Lachgas langfristige Nervenschäden verursachen kann. Um dieser Entwicklung entgegenzuwirken, plant die niedersächsische Landesregierung ein Verbot des Verkaufs an Minderjährige und strebt eine Bundesratsinitiative an. Auch die Unionsfraktion im Bundestag unterstützt diese Maßnahmen. Ärzteverbände fordern ebenfalls gesetzliche Schritte zur Bekämpfung des Konsums.

Gesundheitsminister Andreas Philippi (SPD) prüft das Verkaufsverbot ernsthaft, während das Verbraucherschutzministerium in Niedersachsen eine positive Haltung dazu einnimmt. Bedenken äußerte der CDU-Gesundheitsexperte Tino Sorge, der auf die Gefahren hinweist, die Lachgas für die Gesundheit von Kindern und Jugendlichen birgt.

Lokale Initiativen und Regelungen

In Dortmund wurde am 13. Februar 2025 eine Ordnungsbehördliche Verordnung beschlossen, die den Verkauf sowie die Ab- und Weitergabe von Lachgas an Minderjährige untersagt. Dieses Verbot gilt unabhängig davon, ob die Abgabe entgeltlich oder unentgeltlich erfolgt. Die Verordnung trat am 15. Februar 2025 in Kraft und soll dazu dienen, den Missbrauch von Lachgas zu minimieren und die gesundheitlichen Risiken für minderjährige Nutzer zu verringern. Verkaufsstellen sind verpflichtet, Maßnahmen zu ergreifen, um die Einhaltung dieses Verbots zu gewährleisten, einschließlich der Installation von technischen Schutzvorrichtungen an entsprechender Automaten.

Verstöße gegen die neue Regelung können mit einer Ordnungswidrigkeit geahndet werden, die mit einer Geldbuße von bis zu 1.000 Euro belegt ist. Die Verordnung sieht jedoch eine Ausnahme für medizinische Anwendungen vor, in denen Lachgas auf ärztliche Anordnung verabreicht wird.

Die öffentliche Diskussion über Lachgas als gefährliche Partydroge und die Notwendigkeit von gesetzlichen Vorgaben wird durch die Vorfälle in der gesamten Bundesrepublik angeheizt. Dortmund.de stellt fest, dass die gleichzeitig rechtlich unsicheren Rahmenbedingungen für den Verkauf von Lachgas in Deutschland viele Fragen aufwerfen und die Handlungsfähigkeit der Behörden in einem sensiblen Bereich herausfordern.

Referenz 1
www.remszeitung.de
Referenz 2
www.tagesschau.de
Referenz 3
www.dortmund.de
Quellen gesamt
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