GreifswaldPolizei

Betrunkener Fahrer mit 1,73 Promille bedroht Polizei in Greifswald!

Ein betrunkener Fahrer mit 1,73 Promille wurde während einer Verkehrskontrolle in Greifswald gestoppt. Er beleidigte die Polizei und drohte ihnen. Mehrere Straftaten stehen im Raum.

Am Samstag kam es zu einem aufsehenerregenden Polizeieinsatz auf der B109 bei Hanshagen. Ein aufmerksamer Autofahrer hatte die Polizei informiert, dass ein Kleintransporter der Marke Citroën auffällig in Schlangenlinien fuhr. Die rasche Reaktion der Polizei führte dazu, dass der 36-Jährige gestoppt werden konnte, bevor er seinem Fluchtversuch erfolgreich nachgehen konnte. Bei der Kontrolle stellte sich heraus, dass der Fahrer stark alkoholisiert war: Ein Atemalkoholtest ergab einen Wert von 1,73 Promille.

Die Situation eskalierte weiter, als die Beamten eine Blutentnahme im Klinikum Greifswald durchführten. Der Fahrer beleidigte die Polizisten und leistete Widerstand, während er mit Rache drohte. Besonders besorgniserregend war, dass er aufgrund seiner beruflichen Tätigkeit im Handwerk die Adressen einiger der Beamten kannte und damit ausdrücklich drohte, sie zu erschießen. Trotz dieser Gräueltaten wurde bei einer anschließenden Wohnungsdurchsuchung keine Waffe gefunden.

Mehrere Delikte im Fokus

Die Ermittlungen laufen nun gegen den Mann aufgrund verschiedener deliktischer Handlungen. Dazu zählen unter anderem die Trunkenheit im Verkehr, die Gefährdung des Straßenverkehrs sowie das Fahren ohne eine gültige Fahrerlaubnis. Auch wird Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte sowie Beleidigung und Bedrohung zur Last gelegt. Die rechtlichen Folgen einer Trunkenheitsfahrt sind gravierend. So berichtet anwalts.de, dass die Polizei in solchen Fällen Alkohol- oder Drogentests anordnen kann und die Weigerung, mitzukommen, zur Gewahrsamnahme führen kann.

Bei Verdacht auf Alkohol- oder Drogenkonsum kann die Polizei das Fahrzeug sicherstellen und eine Blutentnahme anordnen. Dies geschieht ohne richterliche Anordnung, was durch die Abschaffung des Richtervorbehalts für Blutentnahmen seit dem 23. August 2018 ermöglicht wurde.

Die rechtlichen Konsequenzen

Die strafrechtlichen Konsequenzen sind erheblich. Gemäß § 316 StGB handelt es sich bei Trunkenheit im Verkehr um eine strafbare Handlung, die mit einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder einer Geldstrafe geahndet werden kann. Ebenso werden Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte und andere Verkehrsstraftaten schwer bestraft, insbesondere wenn sie mit Gesundheitsgefährdungen für andere Verkehrsteilnehmer einhergehen. Die Führerscheinstelle kann zudem eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) anordnen, was eine erhebliche Hürde für den Fahrer darstellen könnte, wie rechtsanwaeltin-ahmadi.de erläutert.

Zusätzlich sollten Betroffene in solchen Fällen dringend auf ihr Aussageverweigerungsrecht bestehen und sich rechtzeitig einen Strafverteidiger suchen. Ein qualifizierter Rechtsbeistand kann die Möglichkeit der Einstellung des Ermittlungsverfahrens prüfen und dabei helfen, die eigenen rechtlichen Interessen zu wahren.

Insgesamt bleibt abzuwarten, wie sich der Fall entwickeln wird und welche Maßnahmen letztlich gegen den Fahrer ergriffen werden. Die Schwere seiner Verfehlungen unterstreicht die Bedeutung von verantwortungsvollem Fahren und resümiert die weitreichenden Folgen von Trunkenheitsfahrten im Straßenverkehr.

Referenz 1
www.nordkurier.de
Referenz 2
www.anwalt.de
Referenz 3
www.rechtsanwaeltin-ahmadi.de
Quellen gesamt
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