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17-Jährige gesteht heimtückischen Mord in Greifswald – lange Haft droht!

Am 21. Februar 2025 hat eine 17-jährige Angeklagte in Greifswald einen Mord gestanden. Die Staatsanwaltschaft fordert eine mehrjährige Jugendstrafe. Die Verhandlung bleibt weitgehend öffentlich ausgeschlossen.

Der Prozess um die Tötung eines 59-jährigen Mannes in Greifswald sorgt für viel Aufsehen. Die 17-jährige Angeklagte hat in der Verhandlung, die weitgehend unter Ausschluss der Öffentlichkeit stattfand, die Tat gestanden. Dabei gab die Staatsanwaltschaft eine mehrjährige Jugendstrafe aus. Konkret fordert die Staatsanwältin eine achtjährige Jugendstrafe, während die Verteidigung auf Totschlag plädiert und die Höchststrafe von drei Jahren fordert.

Laut nordkurier.de betäubte die Angeklagte ihr Opfer mit einem präparierten Getränk, bevor sie ihn mit stumpfer Gewalt tötete. Ein Gutachter stellte fest, dass die Angeklagte zum Zeitpunkt der Tat eine eingeschränkte Schuldfähigkeit hatte. Dies wird als strafmildernd gewertet.

Das Umfeld der Tat

Die Umstände der Tat sind besonders tragisch: Das Opfer hatte die Angeklagte über einen längeren Zeitraum bedrängt und machte unerwiderte Avancen. Zeuginnen berichteten zudem von sexuellen Übergriffen, die zu einer zusätzlichen Belastung für die junge Frau führten. Die Verteidigerin hat in diesem Zusammenhang darauf hingewiesen, dass die Angeklagte unter dem Asperger-Syndrom leidet. Dies betrifft ihre Fähigkeit, Emotionen zu kontrollieren und sich in andere hineinzuversetzen, was zu einem verzerrten Verständnis von zwischenmenschlichen Beziehungen führen kann.

Diese Aspekte stimmen mit Ergebnissen aus der Fachliteratur überein, die sich mit dem Zusammenhang zwischen Asperger-Syndrom und kriminellem Verhalten beschäftigen. Eine Studie beleuchtet die Herausforderungen, die von Jugendlichen mit Asperger-Syndrom ausgehen können, insbesondere im Kontext des Strafjustizsystems, und die Notwendigkeit, angemessene Interventionen zu finden, um ihnen gerecht zu werden (cambridge.org).

Rechtliche Konsequenzen

Die rechtlichen Konsequenzen der Tat sind weitreichend. Neben der 17-jährigen Angeklagten wird auch ein 50-jähriger Mann wegen unterlassener Hilfeleistung mitangeklagt. Die Staatsanwaltschaft fordert eine einjährige Freiheitsstrafe ohne Bewährung für ihn, während sein Anwalt einen Freispruch anstrebt. Das Urteil soll gegen Mittag verkündet werden.

Die komplexen psychologischen Aspekte, die in diesem Fall zum Tragen kommen, fordern auch einen differenzierten Blick auf die in der Psychiatrie und der forensischen Behandlung von Personen mit Autismus-Spektrum-Störungen angewandten Ansätze. Veröffentlichungen aus dem Bereich der Psychiatrie betonen die Notwendigkeit eines spezialisierten Umgangs mit solch komplexen Fällen, um sowohl straffälligen jungen Menschen gerecht zu werden als auch der Gesellschaft Sicherheit zu bieten (klinik-viersen.lvr.de).

Referenz 1
www.nordkurier.de
Referenz 2
www.cambridge.org
Referenz 3
klinik-viersen.lvr.de
Quellen gesamt
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