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Betrunkener Raser schockt A20: Drei Jahre Haft nach tödlichem Unfall!

Ein Bundeswehrsoldat wurde wegen eines betrunkenen Unfalls auf der A20 zu dreieinhalb Jahren Haft verurteilt. Zwei Polizeibeamte stehen ebenfalls unter Anklage. Die Tragödie ereignete sich 2020.

Christopher R., ein Bundeswehrsoldat, wurde am Amtsgericht Wismar zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren und sechs Monaten verurteilt. Dieses Urteil resultiert aus einem tragischen Unfall, der sich im August 2020 auf der A20 bei Triwalk ereignete. R. wurde wegen fahrlässiger Tötung und fahrlässiger Körperverletzung schuldig gesprochen. Bei dem Vorfall, der gegen 2 Uhr in einer Linkskurve stattfand, fuhr R. mit einer Geschwindigkeit von rund 248 km/h auf einen langsam fahrenden Skoda auf, während er alkoholisiert war. Sein Blutalkoholspiegel betrug etwa 1,81 Promille. Die grausamen Folgen des Unfalls waren der Tod eines 45-jährigen Mannes und einer 19-jährigen Frau, während ein 19-Jähriger schwer verletzt wurde, wie nordkurier.de berichtet.

Bei der Verhandlung forderte die Staatsanwaltschaft eine Verurteilung, wohingegen die Verteidigung einen Freispruch beantragte. Ein zentrales Argument der Verteidigung war die mögliche Dunkelheit des Fahrzeugs beim Skoda, das möglicherweise ohne Licht fuhr. Diese Argumentation wurde jedoch vom Gericht als unbegründet abgelehnt. Der Vorfall selbst und die darauf folgenden rechtlichen Konsequenzen heben die verheerenden Auswirkungen von Alkohol am Steuer hervor, welche auch in den Richtlinien des ADAC festgehalten sind. Ab einem Blutalkoholwert von 1,1 Promille gilt man als absolut fahruntüchtig, und ab 1,6 Promille ist eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) zwingend erforderlich, was in diesem Fall zutrifft, wie adac.de ausführt.

Polizisten unter Beschuss

Zusätzlich zu Christopher R. stehen auch zwei Polizisten am Amtsgericht Lübeck wegen fahrlässiger Tötung durch Unterlassen vor Gericht. Diese Beamten hatten den Soldaten etwa eine halbe Stunde vor dem verhängnisvollen Unfall kontrolliert. Allerdings erkannten sie nicht, dass er fahruntüchtig war, obwohl er mit einem erheblichen Alkoholpegel hinter dem Steuer saß. Man wirft ihnen vor, die Weiterfahrt des Fahrers nicht verhindert zu haben, was zu den tödlichen Folgen und Verletzungen führte. Ein Prozesstermin für die Polizisten steht derzeit noch nicht fest.

Das Urteil gegen Christopher R. ist zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht rechtskräftig, verstärkt jedoch die Diskussion über die hohen Risiken und gesellschaftlichen Folgen von Trunkenheitsfahrten sowie das Versagen in der Verkehrssicherheit durch die Behörden. In der jüngeren Vergangenheit hat der Bundesgerichtshof auch die Gesetzgebung zu Raser-Fällen behandelt. Der § 315d StGB, der 2017 eingeführt wurde, verschärft die Strafen für illegale Straßenrennen, da diese oft schwerwiegende Verletzungen oder Todesfälle nach sich ziehen können. Laut jura-online.de ist das Gefährdungspotential illegaler Rennen vergleichbar mit dem von Trunkenheitsfahrten, was die Notwendigkeit unterstreicht, in diesem Bereich präventiv zu handeln.

Referenz 1
www.nordkurier.de
Referenz 2
jura-online.de
Referenz 3
www.adac.de
Quellen gesamt
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