
Am 10. April 2025 gab US-Präsident Donald Trump über die Plattform Truth Social einen unerwarteten Finanztipp bekannt. Um 9:37 Uhr Ortszeit äußerte er: „Dies ist eine großartige Zeit zum Kaufen!!! DJT“. Weniger als vier Stunden später kündigte er an, einen Teil der zuvor verhängten Zölle für 90 Tage zurückzunehmen, was zu einem sofortigen Aufschwung an den Aktienmärkten führte. Der S&P 500 konnte etwa vier Billionen Dollar zurückgewinnen, was 70 Prozent des Wertes entspricht, den er in den vorangegangenen vier Handelstagen verloren hatte, wie remszeitung.de berichtet.
Die plötzliche Kurssteigerung und der Enthusiasmus auf den Märkten werfen jedoch Fragen zur Ethik und zu möglichen rechtlichen Konsequenzen auf. Richard Painter, ein ehemaliger Ethik-Anwalt des Weißen Hauses, äußerte Bedenken bezüglich eines möglichen Insiderhandels, da Trump rechtzeitig zur Marktreaktion auf seine eigene Kaufempfehlung hingewiesen habe. Trump selbst erklärte, dass er „in den letzten Tagen“ über die Zölle nachgedacht habe und seine Entscheidung „ziemlich früh heute Morgen“ getroffen habe.
Die Reaktion der Märkte
Seine Initialen „DJT“, welche auch das Aktiensymbol der Trump Media and Technology Group sind, begleiteten seinen Beitrag. Unklar blieb dabei, ob Trump eine allgemeine Kaufempfehlung oder eine spezifische für sein Unternehmen ausgesprochen hatte. Dennoch stieg der Kurs von Trump Media um 22,67 Prozent, während Trumps 53-prozentige Beteiligung an dem Unternehmen, die von einem Trust unter der Kontrolle seines Sohnes Donald Trump Jr. gehalten wird, um 415 Millionen US-Dollar anstieg.
Im Vergleich dazu übertrafen die Tesla-Aktien von Regierungsberater Elon Musk den Kursanstieg von Trump Media, was Musks Vermögen um 20 Milliarden US-Dollar steigen ließ. Kathleen Clark, Expertin für Regierungsethik, erklärte, dass Trump mit seinen Äußerungen die Botschaft sende, den Markt effektiv und ungestraft manipulieren zu können. In der Zwischenzeit gab Trump bekannt, dass während der 90-tägigen Rücknahme der Zölle ein gesenkter Zollsatz von zehn Prozent gelten werde, wobei die Zölle auf chinesische Waren insgesamt auf 125 Prozent angehoben werden.
Marktmanipulation und rechtliche Bedenken
Die BaFin, die deutsche Finanzaufsichtsbehörde, warnt eindringlich vor unaufgeforderten Aktienempfehlungen. Viele Unternehmen, die unseriöse Tipps abgeben, könnten mit ihren Machenschaften Anlegergelder akquirieren und so zu einer Marktmanipulation beitragen. Laut bafin.de lassen sich durch das Verbreiten falscher Informationen, die den Marktpreis beeinflussen, auch seriöse Aktienkurse manipulieren.
Als Beispiele für Marktmanipulation gelten unlautere Kaufempfehlungen und Praktiken wie Scalping und Wash-Trades, die strafbar sind. Auch der Verdacht auf Insiderhandel wird von der BaFin untersucht; im Falle eines Verdachts können Hinweise an die Behörde gemeldet werden. Anleger sollten besonders vorsichtig sein und niemals persönliche Daten wie IBAN oder Konto- und Depotnummern an unbekannte Anrufer weitergeben.