Neustrelitz

Schock in Neustrelitz: Zwei Männer wegen versuchtem Mord an 17-Jähriger angeklagt

Im Landgericht Neubrandenburg stehen zwei 19-Jährige wegen versuchten Mordes an einer 17-Jährigen vor Gericht. Die Anklage umfasst heimtückische Gewalt mit einem Hammer. Die Schockdetails der Tat werden am 17. April erörtert.

Die traurigen Ereignisse rund um Gewaltverbrechen nehmen keine Abkürzung. Aktuell stehen zwei 19-jährige Männer vor dem Landgericht Neubrandenburg, angeklagt wegen versuchten Mordes und gefährlicher Körperverletzung. Laut mopo.de werfen die Ankläger den beiden Mordlust, Heimtücke und Hinterlist vor. Beide Angeklagten befinden sich in Untersuchungshaft und planen, sich am 17. April zu den Vorwürfen zu äußern.

Das Opfer, eine 17-Jährige, war mit einem der Beschuldigten befreundet. Am 11. November 2023 wurde sie in die Wohnung ihres Freundes in Neustrelitz gelockt, wo sich der zweite Angeklagte im Badezimmer versteckte, bewaffnet mit einem 34 cm langen und 500 g schweren Hammer. Der Freund stellte der 17-Jährigen die Frage, ob sie wisse, was „Red“ bedeute – ein Codewort für den zweiten Angeklagten.

Gewaltsamer Übergriff

Nach der Tat erschien einer der Angeklagten bei der Polizei und stellte sich. Die junge Frau hat aufgrund des Angriffs mit posttraumatischen Folgen und Angstzuständen zu kämpfen. Sie wird durch einen Nebenkläger vertreten und soll am 22. April unter Ausschluss der Öffentlichkeit als Zeugin vernommen werden. Der erste Verhandlungstag verlief hauptsächlich durch die Verlesung der Anklage. Beide Angeklagten äußerten jedoch den Wunsch, sich zu den Vorwürfen zu erklären. Das Gericht prüft zudem einen möglichen Rücktritt vom unvollendeten Versuch der Tat.

Gewaltsame Übergriffe in anderen Kontexten

Im Jahr 2020 stach der Angeklagte in einer Shisha-Bar einem anderen 52-Jährigen in den Unterbauch, was ebenfalls als gefährliche Körperverletzung gewertet wurde. Der Angeklagte, der angab, täglich eine Flasche Whisky oder Wodka zu konsumieren und gelegentlich Drogen zu nehmen, wurde zu 20 Monaten Gefängnis und einer Geldstrafe von 400 Euro verurteilt. Die Haft kann jedoch ausgesetzt werden, sofern er sich an Bewährungsauflagen hält, die regelmäßige Abstinenznachweise und eine ambulante Drogentherapie umfassen.

Diese Fälle veranschaulichen die ausgeprägte Problematik der Gewaltanwendung in den verschiedensten sozialen Kontexten. Wie forum-kriminalpraevention.de darstellt, bleibt Gewaltprävention ein zentrales Handlungsfeld in Deutschland. Die aktuellen Geschehnisse zeigen einmal mehr die dringliche Notwendigkeit, Initiativen zur Gewaltprävention zu intensivieren und gesellschaftliche Veränderungen herbeizuführen, um solche Vorfälle zu vermeiden.

Referenz 1
www.mopo.de
Referenz 2
www.op-online.de
Referenz 3
www.forum-kriminalpraevention.de
Quellen gesamt
Web: 14Social: 11Foren: 72