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Lehrerin in Neubrandenburg: Falsches Maskenattest sorgt für Gerichtsstreit

Amtsgericht Neubrandenburg beendet Verfahren gegen Lehrerin wegen gefälschtem Gesundheitszeugnis zur Maskenbefreiung. Geldauflage von 400 Euro sorgt für Klärung in umstrittenem Fall.

Das Amtsgericht Neubrandenburg hat in einem bemerkenswerten Fall von Fälschung eines „Gesundheitszeugnisses“ aufgrund der Maskenpflicht entschieden. Der Fall betrifft eine 41-jährige Lehrerin, die beschuldigt wurde, im Januar 2021 bei einer Corona-Protestaktion ein gefälschtes Attest vorgezeigt zu haben. Dieses Attest, das sie von einem Kinderarzt aus Uelzen erhielt, war ausgestellt worden, ohne dass jemals eine körperliche Untersuchung stattgefunden hatte. Das Gericht stellte fest, dass eine solche Untersuchung grundsätzlich erforderlich ist, um die Rechtmäßigkeit eines Gesundheitszeugnisses zu gewährleisten, wie es auch das Oberlandesgericht Celle in seiner Entscheidung festgestellt hatte.

In der Urteilsverkündung wurde die niedrige Schuld der Angeklagten berücksichtigt. Das Verfahren wurde gegen eine Geldauflage von 400 Euro an die Staatskasse eingestellt, die innerhalb von vier Monaten gezahlt werden muss. Ein zuvor erlassener Strafbefehl über 1000 Euro wurde von der Frau angefochten. Die Richterin bemerkte, dass die Beweisführung erschwert war, da der Arzt, der das Attest ausgestellt hatte, nicht von seiner ärztlichen Schweigepflicht entbunden wurde.

Rechtliche Grundlagen und Bedeutung der Untersuchung

Ärzte sind gesetzlich dazu verpflichtet, keine Gesundheitszeugnisse zur Befreiung von der Maskenpflicht auszustellen, ohne die betreffenden Personen zuvor zu untersuchen. Das OLG Celle hat in einem Beschluss aus dem Jahr 2022 klargestellt, dass die Ausstellung solcher Atteste ohne vorherige Untersuchung nicht nur unzulässig, sondern auch rechtlich problematisch ist. Ein Arzt war in einem ähnlichen Zusammenhang bereits wegen der Ausstellung von 29 unrichtigen Gesundheitszeugnissen zu einer Geldstrafe von 8.400 Euro verurteilt worden, da keine körperlichen Untersuchungen durchgeführt wurden. Dies zeigt, dass die Behauptung gesundheitlicher Gründe für eine Maskenbefreiung ohne vorherige Untersuchung nicht nur gefährlich, sondern auch strafbar sein kann.

Um sicherzustellen, dass gesundheitliche oder medizinische Gründe gegen das Tragen einer Maske sprechen, ist eine sorgfältige Beurteilung notwendig. Ein ärztliches Attest, das diese Notwendigkeit untermauert, muss auf einer tatsächlichen Untersuchung basieren, wie das Gericht in diesem Fall feststellte. Für die Richterin blieb dabei unklar, ob die Dokumentation des besagten Attests deutlich machte, dass es ohne Untersuchung ausgestellt wurde.

Überblick über Gesundheitszeugnisse

Generell dient das Gesundheitszeugnis nach §43 des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) als dokumentierte Aufklärung über Infektionskrankheiten und Hygienestandards für bestimmte Berufsgruppen, insbesondere im Lebensmittelbereich. Diese Regelung zielt darauf ab, die Verbreitung von Krankheiten zu verhindern und schützt sowohl Verbraucher als auch die Allgemeinheit. Arbeitgeber sind verpflichtet, sicherzustellen, dass ihre Mitarbeiter entsprechende Belehrungen erhalten und die gesetzlichen Vorgaben einhalten. Dies umfasst sowohl Erst- als auch Folgebelehrungen, die regelmäßig alle zwei Jahre erfolgen müssen.

Die Gültigkeit solcher Bescheinigungen könnte gefährdet sein, wenn die erforderliche körperliche Untersuchung nicht durchgeführt wurde. Verstößt ein Arzt gegen diese Vorschriften, können schwerwiegende rechtliche Konsequenzen drohen, einschließlich Bußgelder und im schlimmsten Fall strafrechtliche Verfolgung. Dieses Beispiel verdeutlicht die Notwendigkeit, die Verantwortung und Pflichten, die mit der Ausstellung von Gesundheitszeugnissen verbunden sind, ernst zu nehmen und die gesetzlichen Richtlinien strikt zu befolgen.

Die Entwicklungen in diesem Verfahren werfen nicht nur Fragen zu rechtlichen Abläufen auf, sondern zeigen auch, wie wichtig die Einhaltung von medizinischen Standards zur Sicherstellung der Gesundheit der Allgemeinheit ist.

Für weitere Informationen über den Fall und die rechtlichen Grundlagen siehe Nordkurier, LTO und Infektionsschutzbelehrung.

Referenz 1
www.nordkurier.de
Referenz 2
www.lto.de
Referenz 3
infektionsschutzbelehrung.info
Quellen gesamt
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