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Letztes Urteil: Milde Strafen für Klima-Aktivisten der Sixtinischen Madonna!

Zwei Klima-Aktivisten haben sich aufgrund ihrer Klebe-Aktion an der Sixtinischen Madonna in Dresden mit milderen Strafen konfrontiert gesehen. Ein Blick auf die Hintergründe und die rechtlichen Entwicklungen.

Am 23. August 2022 sorgten Maike Grunst und Jakob Beyer aus Leipzig mit einer spektakulären Aktion für Aufsehen, als sie sich an die „Sixtinische Madonna“ in der Dresdner Gemäldegalerie Alte Meister klebten. Diese Aktion war Teil einer Reihe von weltweiten Protesten, die auf die drängenden Gefahren des Klimawandels aufmerksam machen sollten. Die beiden Aktivisten gehören zur Initiative „Letzte Generation“, die inzwischen von ihren Straßen-Klebe-Aktionen abgerückt ist und später aufgelöst wurde. Die Aktion führte zur vollständigen Räumung des Museus und machte bundesweit Schlagzeilen, insbesondere da ähnliche Proteste auch in Städten wie Florenz, Rom, London und Berlin stattfanden.

Die Aktion hatte gerichtliche Konsequenzen für die Aktivisten. Am 1. Juni 2024 wurden Grunst und Beyer vom Amtsgericht Dresden wegen gemeinschädlicher Sachbeschädigung zu Geldstrafen von jeweils 600 Euro verurteilt. Diese Strafen akzeptierten die beiden nicht und legten Einspruch ein. Bei der Berufungsverhandlung vor dem Landgericht Dresden wurde die Strafe für Grunst auf 300 Euro reduziert, während Beyer, unter Berücksichtigung eines vorherigen Nötigungsurteils aus Berlin, 1.350 Euro zahlen muss.

Künftige Verpflichtungen und Schadenersatz

Im September 2024 einigten sich die beiden Protestierenden mit dem Freistaat Sachsen in einem Zivilprozess. Sie verpflichteten sich, 5.500 Euro Schadenersatz zu zahlen. Ursprünglich hatte der Freistaat mehr als 10.000 Euro gefordert, konnte jedoch die geforderten Schäden nicht hinreichend belegen. In der Summe umfassen die Zahlungen über 2.000 Euro an die Staatlichen Kunstsammlungen.

Darüber hinaus sehen sich Grunst und Beyer jüngeren strafrechtlichen Herausforderungen gegenüber. Beyer wird sich sogar als Mitglied einer kriminellen Vereinigung verantworten müssen, ein Umstand, der die Schwere seiner Vergehen verdeutlicht.

Gesellschaftliche Relevanz der Proteste

Die Aktionen von Grunst und Beyer sind Teil eines größeren Trends von Klima-Protesten in Deutschland und Europa. So gab es in den letzten Wochen mehrere Fälle, in denen Aktivisten sich an Kunstwerken festklebten oder diese mit Lebensmitteln beschmutzten. Eine solche Aktion fand kürzlich im Museum Barberini in Potsdam statt, wo ein Monet-Gemälde mit Kartoffelbrei beworfen wurde, dabei jedoch durch eine Glasscheibe geschützt blieb.

Bundesjustizminister Marco Buschmann hat angekündigt, die rechtlichen Rahmenbedingungen für Angriffe auf Kunstwerke zu überprüfen und die Reaktionen der Justiz darauf zu beobachten. Er betonte, dass das Bewerfen von Kunstwerken als Sachbeschädigung strafbar ist und erklärte, dass die Aktionen der Klima-Aktivisten zwar auf die Notwendigkeit einer entschiedeneren Bekämpfung des Klimawandels aufmerksam machen sollen, jedoch das Angreifen von Kulturschätzen eine „rote Linie“ überschreitet.

Die juristischen Folgen für Grunst und Beyer, ihre bereits angestoßenen Zahlungen sowie die widerwärtige Verbindung zwischen Klimaschutz und dem Angriff auf kulturelles Erbe stellen eine zentrale Fragestellung in der laufenden Debatte über angemessene Protestformen dar. Bei der Beurteilung solcher Aktionen wird die Balance zwischen Meinungsfreiheit und dem Schutz kultureller Güter zunehmend zu einem umstrittenen Thema in der Gesellschaft.
lvz.de berichtet, dass …
sueddeutsche.de berichtet, dass …
t-online.de berichtet, dass …

Referenz 1
www.lvz.de
Referenz 2
www.sueddeutsche.de
Referenz 3
www.t-online.de
Quellen gesamt
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