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Leichenhallenbauverein: Nach 50 Jahren kommt das Ende!

Der Leichenhallenbauverein Heilig Kreuz Bruchweiler wird 2025 aufgelöst, nachdem er seinen Zweck erfüllt hat. Vorsitzender Alfons Burkhart informiert über die Hintergründe und den Prozess der Vereinsauflösung.

Der Leichenhallenbauverein Heilig Kreuz Bruchweiler wird Ende 2025 aufgelöst, wie der Vorsitzende Alfons Burkhart bekannt gab. Der Grund für diese Entscheidung ist, dass der Verein seinen Zweck erfüllt hat. Die Auflösung ist das Ergebnis einer sorgfältigen Überlegung, die in der Satzung des Vereins festgehaltenen Anforderungen Rechnung trägt. Der Verein wurde Anfang der 1970er Jahre gegründet, als der alte Friedhof in der Hauptstraße voll belegt war. Der damalige Ortsbürgermeister Otto Muck wählte das neue Gelände „Im Wahrzeichen“ als Standort für den Friedhof und regte die Gründung von Leichenhallenbauvereinen in Bundenthal und Bruchweiler an.

Die Vereinsgründung fand im September 1973 statt, und der erste Spatenstich erfolgte im Dezember desselben Jahres. Ludwig Kunz, stellvertretender Vorsitzender und Architekt, erstellte die Planung honorarfrei. Die Finanzierung des Projekts umfasste verschiedene Quellen: Zuschüsse von Land Rheinland-Pfalz und Kreis Pirmasens sowie das kostenlose Bereitstellen von Grund und Boden durch die Gemeinde Wieslautern. Darüber hinaus wurden 22.000 Mark aus Festveranstaltungen und 72.000 Mark aus der Bevölkerung gespendet.

Vereinsauflösung und rechtliche Rahmenbedingungen

Die Entscheidung zur Auflösung musste gemäß den rechtlichen Rahmenbedingungen getroffen werden, die für eingetragene Vereine gelten. In Deutschland ist das Verfahren zur Auflösung eines Vereins im Bürgerlichen Gesetzbuch (§ 41 BGB) geregelt. Die Mitgliederversammlung ist für die Beschlussfassung entscheidend und erfordert in der Regel eine Mehrheit von mindestens 75% der Stimmen, es sei denn, die Satzung sieht eine andere Regelung vor. Ein klarer Plan, der alle Schritte des Auflösungsprozesses beschreibt, ist unerlässlich.

Nach dem Beschluss bleibt der Verein im Zustand der Liquidation. In dieser Phase werden alle Vereinsangelegenheiten abgewickelt, darunter Verträge kündigen und Verbindlichkeiten begleichen. Die Liquidation erfolgt durch den bisherigen Vorstand oder von den Mitgliedern bestimmte Personen. Um Gläubigern die Möglichkeit zur Meldung zu geben, müssen die Details zur Auflösung öffentlich bekannt gemacht werden.

Nachhaltigkeit und Vermögensverteilung

Nach der Errichtung der Leichenhalle im Jahr 1977 war die Hauptaufgabe des Vereins die Rückabwicklung der Spenden. Zudem unterstützte der Verein die Ortsgemeinde finanziell bei der Sanierung des Daches und der Unterhaltung der Leichenhalle. Die Benutzungsgebühr der Leichenhalle floss in den ersten Jahren vollständig an den Verein, später teilweise. Der Umgang mit dem verbleibenden Vereinsvermögen ist klar geregelt: Ein Teil wird an noch lebende Spender zurückerstattet, während der Rest an die Ortsgemeinde geht, die die Einnahmen aus der Nutzung der Leichenhalle erhält.

Die Liquidation nach einer Vereinsauflösung verpflichtet die Verantwortlichen zu einer genauen Abwicklung. Nach Begleichung aller Verbindlichkeiten fällt verbleibendes Vermögen an die in der Satzung bestimmten Anfallsberechtigten oder, falls nicht bestimmt, an die Mitglieder oder den Fiskus. Sollte der Verein Schulden haben, wäre ein Insolvenzverfahren erforderlich. Um eine ordnungsgemäße Abwicklung sicherzustellen, ist der rechtliche Rat eines Anwalts oder Notars oft von entscheidender Bedeutung.

Die Auflösung des Leichenhallenbauvereins Heilig Kreuz Bruchweiler markiert das Ende einer Ära. Der Verein hat über Jahre hinweg seine wichtige Funktion in der Gemeinde erfüllt. Mit der Einhaltung aller rechtlichen Vorgaben während des Auflösungsprozesses wird sichergestellt, dass die Interessen aller Beteiligten, insbesondere der Spender, gewahrt bleiben.

Insgesamt zeigt dieser Fall, wie wichtig die Transparenz und die korrekten Schritte bei der Vereinsauflösung sind, um möglichen rechtlichen Problemen vorzubeugen und den Fortbestand der Vereinsziele zu sichern.

Für weitere Informationen über die rechtlichen Rahmenbedingungen und den Prozess der Vereinsauflösung siehe Vereinsverzeichnis und Deutsches Ehrenamt.

Referenz 1
www.rheinpfalz.de
Referenz 2
vereinsverzeichnis.eu
Referenz 3
deutsches-ehrenamt.de
Quellen gesamt
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