
In Deutschland könnte die Polizeiarbeit durch den Einsatz moderner Künstlicher Intelligenz (KI) grundlegend reformiert werden. Dies wird insbesondere durch die Software des US-Unternehmens Palantir hervorgehoben, die in mehreren Bundesländern zur Datenanalyse verwendet wird. Analysesoftware, die in einigen Polizeibehörden bereits eingesetzt wird, soll dazu dienen, Verbindungen zwischen Tätern und Straftaten zu erkennen, die menschlichen Ermittlern verwehrt bleiben. LN Online berichtet, dass Überwachungskameras und Funkzellendaten analysiert werden, um potenzielle Täter zu identifizieren.
Der Bundesrat hat mittlerweile einen Antrag angenommen, der eine bessere Zusammenführung von Informationen über potenzielle Straftäter zum Ziel hat. Dieser Antrag sieht die Schaffung einer bundesweiten Datenanalyseplattform vor, die Informationen aus verschiedenen Quellen bündeln soll. Währenddessen wird Palantir als Interimslösung hervorgehoben, um bestehende „Fähigkeitenlücken“ bei der Informationsverarbeitung zu schließen. Heise online berichtet, dass der Bundesrat eine kurzfristige zentrale Bereitstellung dieser Plattform fordert, um die Gefahrenabwehr und Strafverfolgung zu optimieren.
Der Stand der Technologie
Die Nutzung von Palantir ist in Hessen, Nordrhein-Westfalen und Bayern bereits Realität. In Hessen wird die Software zur Bekämpfung von islamistischem Terror und schwerer Kriminalität eingesetzt. Nordrhein-Westfalen verwendet Palantir unter dem Namen „DAR“ für eine umfassende Datenanalyse, während in Bayern die Plattform VeRA (Verfahrensübergreifende Recherche und Analyse) ab dem 25. Dezember 2024 im Echtbetrieb läuft, nachdem ein Pilotbetrieb erfolgreich abgeschlossen wurde. Der Bundesrat hat zudem Änderungen in der Strafprozessordnung gefordert, um Regelungslücken im Umgang mit solchen Technologien zu schließen.
Der Einsatz von Palantir ist jedoch nicht unumstritten. Kritiker weisen auf erhebliche Datenschutzbedenken hin. Der bayerische Landesdatenschutzbeauftragte hat darauf hingewiesen, dass Millionen von Menschen routinemäßig überprüft werden könnten. Der Bericht des BfDI zum Konsultationsverfahren über den Einsatz von KI im Bereich der Strafverfolgung und Gefahrenabwehr zeigt, dass es einen breiten Konsens über die Notwendigkeit einer öffentlichen Debatte über den Einsatz dieser Technologien gibt.
Bedenken und Herausforderungen
Die Diskussion über KI in der Strafverfolgung ist komplex. Es gibt viele Bedenken hinsichtlich der Verletzung von Grundrechten und der Datensicherheit. Eine umfassende Datenauswertung könnte zu falschen Verdachtsmomenten führen und den Kernbereich privater Lebensgestaltung tangieren. Der Bayerische Verfassungsgerichtshof hat bereits strenge Voraussetzungen für den Einsatz von Palantir festgelegt, und auch der Gesetzgeber ist gefordert, umfassende Regularien für Künstliche Intelligenz im Sicherheitsbereich zu schaffen, um Missbrauch und Überregulierung zu verhindern.
Die Abhängigkeit von ausländischer Software wie Palantir ist zudem ein bekanntes Risiko. Deutschland hinkt in der Entwicklung eigener digitaler Lösungen hinterher, und das IT-Großprojekt Polizei 20, das die Erstellung eigener Software vorsehen soll, hat sich als schleppend erwiesen. Die frühesten Einsätze sind erst für 2030 geplant. Es besteht die Gefahr, dass Palantir nicht nur als Übergangslösung, sondern als dauerhafte Maßnahme eingesetzt wird, was langfristige Folgen für die digitale Souveränität Deutschlands haben könnte.