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Jugendlicher mit Softairpistole löst großen Polizeieinsatz in Bad Kissingen aus!

Ein 17-Jähriger sorgte in Bad Kissingen mit einer Softairpistole für einen großen Polizeieinsatz. Die Waffe wurde sichergestellt, und der Jugendliche erwartet eine Ordnungswidrigkeitenanzeige.

In Bad Kissingen sorgte ein Vorfall am 30. Januar 2025 für einen umfangreichen Polizeieinsatz. Gegen 12:40 Uhr beobachtete eine Passantin im Bereich des Riedgrabens eine Gruppe von Jugendlichen, von denen einer eine Pistole in der Hand hielt. Alarmiert durch diese bedrohliche Situation, informierte sie umgehend die Polizei.

Nach einer kurzen Fahndung lokalisierte die Polizei die Gruppe hinter einem örtlichen Getränkemarkt. Die Jugendlichen gaben zu, im Besitz einer Softairpistole zu sein, die daraufhin von den Beamten sichergestellt wurde. Der Hauptverdächtige, ein 17-Jähriger, sieht sich nun einer Ordnungswidrigkeitenanzeige wegen des unerlaubten öffentlichen Führens der оружие gegenüber.

Ähnliche Vorfälle in anderen Städten

Dies ist jedoch nicht der erste Vorfall mit Softairwaffen in Deutschland in den letzten Wochen. Am 15. Januar 2025 kam es in Wiesbaden zu einem ähnlichen Vorfall am Bahnhofsplatz und im Einkaufszentrum Lilien-Carré. Dort hatte ein 14-Jähriger mit einer täuschend echt aussehenden Softairwaffe einen Polizeieinsatz ausgelöst. Augenzeugen erkannten die Situation und alarmierten die Polizei. Als die Gruppe der Jugendlichen sich in das Einkaufszentrum zurückzog, rückten Einsatzkräfte von Landes- und Bundespolizei an und nahmen schließlich sechs Personen fest, darunter vier Jugendliche im Alter von 14 bis 16 Jahren und zwei Männer im Alter von 18 und 20 Jahren.

Der 14-Jährige, der die Softairwaffe trug, wurde in die Obhut seiner Eltern übergeben, nachdem ein Verfahren wegen Verdachts auf einen Verstoß gegen das Waffengesetz eingeleitet worden war. Die Polizei appellierte in diesem Zusammenhang ausdrücklich an die Öffentlichkeit, vorsichtig mit Anscheinswaffen umzugehen, um potenzielle Gefahren und übertriebene Polizeieinsätze zu vermeiden.

Änderungen im Waffengesetz

Die Diskussion um den Umgang mit sogenannten Anscheinswaffen wird vor dem Hintergrund neuer Entwicklungen im Waffengesetz zunehmend relevanter. Der Deutsche Jagdverband (DJV) hat kürzlich ein Frage-und-Antwort-Papier veröffentlicht, welches auf die geänderten Vorschriften zur Prüfung der Zuverlässigkeit und persönlichen Eignung zum Waffenbesitz hinweist. Juristische Auseinandersetzungen sind hier zu erwarten, da die Rechtsprechung durch unbestimmte Rechtsbegriffe unsicher geworden ist.

Zu den Änderungen zählen die Erweiterung der Gründe für absolute Unzuverlässigkeit und die Tatsache, dass Waffenbehörden künftig auch in öffentlich zugänglichen Quellen recherchieren dürfen. Diese Regelungen richten sich auch gegen den Missbrauch von Softairwaffen, die in der Öffentlichkeit oft nicht von echten Waffen zu unterscheiden sind.

Die Vorfälle in Bad Kissingen und Wiesbaden verdeutlichen die Notwendigkeit eines verantwortungsvollen Umgangs mit Waffen, egal ob echt oder als Anscheinswaffe. Die Polizei und verschiedene Institutionen müssen weiterhin für Aufklärung und Prävention sorgen, um gefährliche Situationen in der Öffentlichkeit zu vermeiden.

inFranken
freenet
jagdpraxis

Referenz 1
www.infranken.de
Referenz 2
www.freenet.de
Referenz 3
jagdpraxis.de
Quellen gesamt
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