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In Delmenhorst: 29 Personen nutzen das neue Selbstbestimmungsgesetz!

Am 1. November 2024 trat das Selbstbestimmungsgesetz in Kraft, wodurch 29 Personen in Delmenhorst ihre Geschlechtseinträge ändern konnten. Erfahren Sie alles über den neuen Prozess und die Vorteile dieses Gesetzes.

Mit dem Inkrafttreten des Gesetzes über die Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintrag (SBGG) am 1. November 2024 haben trans-, intergeschlechtliche und nichtbinäre Personen die Möglichkeit, ihren Geschlechtseintrag und Vornamen einfacher zu ändern. In Delmenhorst haben zwischen dem Inkrafttreten des Gesetzes und dem 19. März 2025 bereits 29 Personen von dieser Regelung Gebrauch gemacht, wie Weser Kurier berichtet.

Das SBGG beseitigt die Hürden, die zuvor im Transsexuellengesetz (TSG) festgelegt waren. Die Umstellung auf das SBGG ermöglicht es den Betroffenen, ihre Erklärung zur Änderung direkt beim Standesamt abzugeben. Gerichtliche Entscheidungen und Sachverständigengutachten sind nicht mehr erforderlich. Stattdessen genügt eine Selbstauskunft mit Eigenversicherung, um einen Geschlechtseintrag zu ändern, was als großer Fortschritt für die Geschlechtergerechtigkeit angesehen wird Bundesregierung.

Das Verfahren der Geschlechtsänderung

Die betreffende Anmeldung muss gemäß § 4 SBGG drei Monate vor der Abgabe der Erklärung beim Standesamt erfolgen. Es ist dabei nicht erforderlich, die konkreten Änderungen bereits bei der Anmeldung anzugeben; es reicht aus, dass es sich um eine Erklärung gemäß § 2 Absatz 3 SBGG handelt BMFSFJ. Die endgültige Erklärung muss persönlich abgegeben werden, und Vorabberatungen durch das Standesamt zu Verfahren und Möglichkeiten sind vorgesehen. Die gesamte Bearbeitungszeit ist auf etwa drei Stunden geschätzt.

Neu ist auch, dass für Minderjährige bis 14 Jahre die Erklärung nicht selbst abgegeben werden kann; hier übernehmen die Sorgeberechtigten diese Aufgabe. Minderjährige ab 14 Jahren können die Erklärung mit der Zustimmung der gesetzlichen Vertreter abgeben. Ein Familiengericht kann im Falle einer fehlenden Zustimmung entscheiden, um sicherzustellen, dass die Stimmen der jungen Menschen gehört werden Bundesregierung.

Die neue Regelung bringt auch den Vorteil, dass die neue Geschlechtseinträge nun als „männlich“, „weiblich“ oder „divers“ eingetragen werden können. Das Offenbarungsverbot bezüglich bis zur Änderung eingetragener Geschlechtsangaben und Vornamen schützt die Privatsphäre der Betroffenen, wobei eine Missachtung mit bis zu 10.000 Euro Bußgeld geahndet werden kann.

Gesellschaftliche Relevanz und Ausblick

Der Bundeskanzler Olaf Scholz und die Bundesfamilienministerin Lisa Paus haben eine klare Botschaft gesendet: Das SBGG ist ein entscheidender Schritt zur Anpassung der Gesetze an die unterschiedlichen Lebensrealitäten der Menschen in Deutschland. Die bisherigen Regelungen wurden als entwürdigend empfunden und waren in Teilen vom Bundesverfassungsgericht für verfassungswidrig erklärt worden. Mit dem SBGG wird nun ein längst überfälliger Schritt zu einer gerechteren Gesellschaft unternommen BMFSFJ.

Insgesamt zeigt das aktuelle Geschehen in Delmenhorst, wie wichtig das SBGG für viele Menschen ist. Es ermöglicht nicht nur bürokratische Erleichterung, sondern gibt den Betroffenen auch das Gefühl, dass ihre Identität anerkannt und respektiert wird. Mit 29 Änderungshandlungen innerhalb weniger Monate ist der Bedarf und die Relevanz dieser Regelung klar ersichtlich.

Referenz 1
www.weser-kurier.de
Referenz 2
www.bundesregierung.de
Referenz 3
www.bmfsfj.de
Quellen gesamt
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