
Ein 16-jähriger Autofahrer sorgte am vergangenen Tag für Aufregung im Landkreis Groß-Gerau, als er sich einer Polizeikontrolle entziehen wollte. Der Jugendliche, der keinen Führerschein besaß, war mit einem Fahrzeug seines Vaters unterwegs, das zudem nicht versichert war. Die Polizei versuchte ihn in Kelsterbach zu stoppen, jedoch beschleunigte der 16-Jährige und flüchtete mit hoher Geschwindigkeit über eine Bundesstraße.
Die Verfolgungsfahrt endete erst 15 Kilometer später in Mörfelden-Walldorf, wo der Jugendliche schließlich von den Beamten gestoppt werden konnte. Gegen ihn wurde inzwischen wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis sowie eines Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz ermittelt, was ernste rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen könnte, berichten die Kollegen von Tag24.
Polizeikontrollen und deren rechtliche Rahmenbedingungen
Allgemeine Verkehrskontrollen sind ein gängiges Instrument der Polizei, um die Verkehrssicherheit zu gewährleisten und die Einhaltung der Verkehrsregeln zu überprüfen. Diese Kontrollen, die auf § 36 Abs. 5 StVO basieren, können sowohl verdachtsunabhängig als auch anlassbezogen durchgeführt werden. Polizeibeamte sind befugt, Fahrer anzuhalten und sie zur Vorlage ihrer Dokumente aufzufordern sowie den Zustand des Fahrzeugs zu prüfen. Die Anweisungen müssen dabei von erkennbaren Polizeibeamten erteilt werden, wie auf fachanwalt.de erläutert wird.
Es gibt jedoch klare Grenzen für die Befugnisse der Polizei. Sie darf keine Durchsuchungen des Fahrzeugs oder der Personen vornehmen, ohne dass ein Durchsuchungsbeschluss vorliegt oder Gefahr im Verzug besteht. Auch Alkohol- und Drogentests dürfen nur bei Verdacht angeordnet werden, und sie sind laut Gesetz freiwillig, was wichtig ist für die Rechte der betroffenen Verkehrsteilnehmer.
Rechtliche Folgen von Verfolgungsfahren
Die rechtlichen Konsequenzen für Fahrer, die sich Polizeikontrollen entziehen, können gravierend sein. Ein Beispiel aus der Jurisprudenz zeigt, dass ein Versicherungsnehmer, der sich einer Verkehrskontrolle entzog und dabei eine Polizeibeamtin verletzte, mit hohen Schadensersatzansprüchen konfrontiert wurde. Der Bundesgerichtshof entschied, dass auch Schäden an Polizeifahrzeugen dem Versicherungsnehmer haftungsrechtlich zuzurechnen sind, wenn der Fluchtversuch in direktem Zusammenhang mit einer Kollision stand. Dies wird durch das Urteil BGH Az: VI ZR 43/11 bestätigt, wie von ra-kotz.de beschrieben.
In dem Fall wurde das Land Hessen zum Schadensersatz verurteilt, weil die Polizeibeamten bzgl. ihrer eigenen Fahrzeuge in die Beschädigung eingewilligt hatten. Dies verdeutlicht, dass die rechtlichen Rahmenbedingungen der Verkehrssicherheit und Polizeiarbeit sehr komplex sind und weitreichende Konsequenzen haben können.