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Kritik am Klinikum Ebersbach: Chefärzte wehren sich gegen Vorwürfe!

Eine Patientin klagt gegen die Ebersbacher Klinik wegen mutmaßlicher Fehlbehandlung. Ein Gutachter kritisiert die Vorgehensweise scharf, während der Chefarzt für moderne Methoden plädiert. Was ist passiert?

Am 17. Februar 2025 kam es zu einer scharfen Kritik an der Ebersbacher Klinik im Rahmen eines Gerichtsverfahrens. Ein Gutachter von der Uniklinik Dresden äußerte aufschlussreiche Bedenken zur behandelten Patientin und zur Vorgehensweise der Klinik. Während die Patientin einen Schadensersatzanspruch wegen einer nicht erkannten Kniefraktur geltend machte, stellte sich heraus, dass diese „optimal und ohne Knorpelschäden“ ausgeheilt ist, was die Erfolgsaussichten der Klage als eher gering einschätzt […][1].

Der Gutachter bemängelte, dass die Klinik eine Arthroskopie ohne vorherige Röntgen- oder MRT-Untersuchung durchführte. Diese Vorgehensweise sei veraltet, während gleichzeitig lange Wartezeiten auf MRT-Termine in der Region kritisiert wurden. Dr. Holger Mattusch, Chefarzt des Klinikums Oberlausitzer Bergland, zeigte sich schockiert von den Vorwürfen und betonte, dass die Patientin voraussichtlich keinen Schaden erlitten habe. In seiner Stellungnahme erklärte er, dass in bestimmten Fällen auf Röntgenuntersuchungen verzichtet werden kann, besonders bei Weichteilverletzungen.

Kritik und Verteidigung

Dr. Mattusch führte weiter aus, dass das Klinikum moderne Behandlungsmethoden anbietet und in ein Netzwerk, das mit großen Kliniken wie der Dresdner Uniklinik zusammenarbeitet, eingebunden ist. Zudem merkte er an, dass Beschwerden, die zu Gerichtsverfahren führen, nicht unüblich sind und in jeder Klinik auftreten können. Die Klinik hat ein MRT, das allerdings nur für stationäre Patienten genutzt werden darf, während andere Patienten externe radiologische Praxen aufsuchen müssen.

Das Klinikum Oberlausitzer Bergland hat es sich zur Aufgabe gemacht, bestimmten Qualitätsanforderungen zu genügen, da es Teil des Traumanetzwerks Ostsachsen ist. Dr. Mattusch, der seit 30 Jahren am Standort Zittau tätig ist und die Klinik für Unfallchirurgie und Orthopädie leitet, sieht große Herausforderungen in der aktuellen Situation.

Rechtslage der Klägerin

Die betroffene Klägerin, eine 39-jährige Frau, erlitt bei einem Sportunfall eine Kreuzband- und Außenbandruptur des linken Knies und unterzog sich am 28. August 2000 einer Operation in der Orthopädischen Klinik O1. Nach der Operation blieb ihr Knie geschwollen, auch nach intensiver Krankengymnastik und Lymphdrainage. Ein Orthopäde äußerte bereits im März 2001 den Verdacht einer Fehlbehandlung, die schließlich durch ein Gutachten im Beweissicherungsverfahren bestätigt wurde. Dies führt zu einer Revisionsoperation, bei der das fehlerhaft platzierte Kreuzbandtransplantat entfernt wurde. Dennoch klagte die Klägerin über anhaltende Bewegungseinschränkungen.

Das Landgericht Wiesbaden sprach der Klägerin ein Schmerzensgeld in Höhe von 5.000 Euro sowie Schadensersatz von 1.510,89 Euro zu, was in der Berufung auf 10.000 Euro Schmerzensgeld erhöht wurde. In diesem Zusammenhang stellte das Berufungsgericht fest, dass die Beklagten als Gesamtschuldner verurteilt werden. Signifikant ist auch, dass Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozent auf den Schmerzensgeldanspruch ab dem 7. November 2002 festgelegt wurden. Die Beklagten sind zudem verpflichtet, künftige materielle und immaterielle Schäden zu erstatten.

Im Kontext von Behandlungsfehlern ist es für Betroffene oft wichtig, ein klärendes Gespräch mit der verantwortlichen Ärztin oder dem Arzt zu suchen. Ein Anlaufpunkt kann das Beschwerdemanagement des betreffenden Krankenhauses sein, zudem unterstützen gesetzliche Krankenkassen ihre Mitglieder kostenlos bei Ansprüchen aus Behandlungsfehlern. Die Ärzteschaft hat verschiedene Einrichtungen gegründet, um bei Verdacht auf Behandlungsfehler zu helfen. Diese Kommissionen prüfen Fälle, die in der Regel nicht älter als fünf bis zehn Jahre sind. Ein großer Vorteil dieser Verfahren ist die Unterbrechung der Verjährungsfrist für mögliche Schadensersatzansprüche.

Die aktuellen Entwicklungen an der Ebersbacher Klinik zeigen, wie tiefgehend die Diskussion um ärztliche Standards und Patientenschutz ist und wie wichtig sorgfältige Diagnosen sowie Behandlungsansätze in der modernen Medizin sind.

Referenz 1
www.saechsische.de
Referenz 2
openjur.de
Referenz 3
www.bundesgesundheitsministerium.de
Quellen gesamt
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