Battenberg

Battenberg plant Dorferneuerung: So wird das Dorf zukunftsfähig!

Am 24.03.2025 steht die Sanierung des Dorfgemeinschaftshauses in Battenberg auf der Agenda. Ziel ist eine nachhaltige Ortsentwicklung zur Stärkung des dörflichen Zusammenhalts. Tauchen Sie ein in die geplanten Maßnahmen!

In der kleinen Gemeinde Battenberg steht aktuell die Sanierung des Dorfgemeinschaftshauses auf der Agenda. Diese Maßnahme ist Teil eines fortgeschriebenen Dorferneuerungskonzepts, das die nachhaltige Ortsentwicklung und Stärkung des dörflichen Zusammenhalts zum Ziel hat. Wie rheinpfalz.de berichtet, umfasst das Konzept verschiedene Projekte, von denen einige bereits erfolgreich umgesetzt wurden. Dies zeigt das Engagement der Gemeinde, die Lebensqualität im ländlichen Raum zu fördern.

Die Herausforderungen, vor denen die Dörfer stehen, sind vielfältig. Demografische, wirtschaftliche und sozio-kulturelle Veränderungen stellen die Bewohner vor neue Anforderungen. In diesem Kontext verdeutlicht die Landesregierung Nordrhein-Westfalen, wie wichtig die Infrastruktur und das Erscheinungsbild der Dörfer für die Lebensqualität sind. Diese Aspekte spielen eine entscheidende Rolle für das tägliche Leben der Einwohner und die Attraktivität der Region.

Förderung ländlicher Räume

Um die Entwicklung ländlicher Gemeinden zu unterstützen, stellt die Landesregierung Fördermittel bereit. Dies geschieht im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK). Die Unterstützung richtet sich an Orte mit bis zu 10.000 Einwohnern und hat das Ziel, die Lebens-, Arbeits- und Erholungsräume zu sichern und weiterzuentwickeln. Diese Fördermaßnahmen sind speziell auf die Bedürfnisse ländlicher Räume ausgelegt.

Zusätzlich werden Maßnahmen gefördert, die die Agrarstruktur verbessern und die Wirtschaftskraft der Dörfer nachhaltig stärken. Dabei spielen die Ortskerne eine zentrale Rolle, sowohl als Wohnquartiere als auch als Treffpunkte für die Gemeinschaft. Besonders wichtig sind auch infrastrukturelle Maßnahmen, die den ländlichen Fremdenverkehr ankurbeln sollen.

Für die Beantragung von Fördermitteln müssen die Anträge bewilligungsreif sein, d.h. alle notwendigen Unterlagen müssen vollständig und prüffähig vorliegen. Dazu können die Gemeinden von Ansprechpartnern beraten werden, um die Fördermöglichkeiten optimal zu nutzen. Die Anträge werden im Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz nach einheitlichen Kriterien bewertet und basierend auf einem landesweiten Ranking sowie den verfügbaren Haushaltsmitteln bewilligt.

Die Förderhöchstsummen belaufen sich auf 50.000 Euro oder 250.000 Euro, während die Fördersätze 35, 65, 70 oder 85 Prozent betragen können. Die nächste Förderphase startet am 1. Februar 2025, wobei Anträge bis zum 15. April 2025 online eingereicht werden müssen. Diese Fristen bieten den Gemeinden die Möglichkeit, aktiv zur Verbesserung ihrer infrastrukturellen Gegebenheiten beizutragen und somit die Lebensqualität ihrer Bürger zu erhöhen.

Referenz 1
www.rheinpfalz.de
Referenz 3
www.bra.nrw.de
Quellen gesamt
Web: 4Social: 123Foren: 76