
Im Jahr 2024 wurden in Hessen alarmierende 540 Verstöße gegen das Tierschutzgesetz registriert, was einen Anstieg im Vergleich zu 524 Fällen im Vorjahr darstellt. Diese Zahlen zeigen, dass trotz der bestehenden Gesetze und Aufsichtsmaßnahmen die Tierschutzproblematik weiterhin akut ist. Auch die Jahre zuvor waren von ähnlichen Trends geprägt: 475 Verstöße wurden 2022 dokumentiert, und bereits im Jahr 2020 wurden ebenso 524 Fälle gezählt. Die Aufklärungsquote für Tierschutzverstöße blieb in den letzten Jahren konstant unter 60 Prozent, was auf erhebliche Defizite in der Überwachung hinweist. HNA berichtet, dass die häufigsten Vergehen das Quälen sowie das Schlagen von Tieren, das Töten, das Unterlassen von Hilfe und das Auslegen von Giftködern umfassen.
Besonders auffällig sind die regionalen Unterschiede. Frankfurt am Main verzeichnete in den Jahren 2019 bis 2024 die meisten Verstöße – insgesamt 252. Auch der Main-Kinzig-Kreis (238 Fälle) und der Landkreis Gießen (187 Fälle) sind stark betroffen. Im Landkreis Marburg-Biedenkopf wurden 185 Verstöße registriert, während Kassel mit 173 Fällen auf dem Radar ist.
Tierschutzverletzungen in der Landwirtschaft
Besorgniserregend sind die Vorfälle im Polizeipräsidium Südhessen, wo im Dezember 2024 mehrere Rinder verletzt und eines tot aufgefunden wurde. Erheblicher Verdacht besteht auf die Tötung von zwei zuvor gestohlenen Kälbern. Diese Vorfälle sind nicht isoliert: Ein landwirtschaftlicher Betrieb in der Region wird seit Jahrzehnten wegen wiederholter Tierschutzverstöße in der Kritik. Dies wirft Fragen zur Effektivität der bestehenden Aufsichtsmechanismen auf.
Im März 2024 beschlagnahmte das Veterinäramt aufgrund erheblicher Mängel in der Tierhaltung mehrere Tiere aus einem betroffenen Betrieb. Solche Maßnahmen sollten eigentlich vorbeugend wirken, zeigen jedoch, dass bestehende Kontrollen nicht immer ausreichend sind.
Rechtsrahmen und Kontrollen
Nach den Bestimmungen des Tierschutzgesetzes, das unter anderem die Aufsicht über Nutztierhaltungen und Tierversuchseinrichtungen vorschreibt, sind regelmäßige Kontrollen unerlässlich. Laut gesetze-im-internet.de müssen mindestens ein Drittel der Einrichtungen, in denen Tierversuche stattfinden, jährlich untersucht werden, wobei ein Teil dieser Kontrollen unangekündigt erfolgt. Diese Regelungen sind darauf ausgelegt, einen angemessenen Schutz der Tiere zu gewährleisten.
Die Betreiber von Schlachteinrichtungen haben zudem die Pflicht, einen verantwortlichen Ansprechpartner zu benennen und die Aufsichtspersonen bei Kontrollen zu unterstützen. Die Aufzeichnungen dieser Kontrollen sind dafür mindestens fünf Jahre aufzubewahren. Die Berichte über die Verstöße und die daraus resultierenden Maßnahmen müssen die Behörden zum Handeln anregen, um der immer noch kritischen Lage im Tierschutz wirkungsvoll entgegenzuwirken.
Diese aktuellen Entwicklungen und Statistiken verdeutlichen den dringenden Handlungsbedarf. Sowohl die Politik als auch die Gesellschaft sind aufgerufen, sich intensiver mit dem Tierschutz auseinanderzusetzen, um eine Verbesserung der Bedingungen für die Tiere zu erreichen.