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Hessen will Bauen revolutionieren: Gesetzentwurf für Wohnungsbau vorgestellt!

Die Hessische Landesregierung präsentiert einen Gesetzesentwurf zur Novelle der Bauordnung, um den Wohnungsbau zu beschleunigen. Experten betonen die Wichtigkeit von weniger Bürokratie und höheren Qualitätsstandards.

Die Hessische Landesregierung hat einen Gesetzesentwurf zur Novelle der Hessischen Bauordnung (HBO) vorgestellt, der darauf abzielt, den Wohnungsbau in Hessen unbürokratischer und schneller zu gestalten. Dies wurde auf einer Pressekonferenz von Wohnungsbauminister Kaweh Mansoori bekanntgegeben. Anwesend waren hochrangige Vertreter des Verbands der Südwestdeutschen Wohnungswirtschaft (VdW südwest), der Vereinigung der hessischen Unternehmerverbände (VhU) und der Architekten- und Stadtplanerkammer Hessen (AKH). Ziel der Novelle ist es, ausreichend und bezahlbaren Wohnraum zu schaffen, was in der aktuellen Situation von großer Bedeutung ist.

Der Gesetzesentwurf umfasst wesentliche Erleichterungen beim Dachgeschossausbau und bei Aufstockungen. Diese Maßnahmen sollen dazu beitragen, mehr Wohnungen in bestehenden Gebäuden zu schaffen. Zudem wird eine erweiterte Genehmigungsfreiheit für Neubauten im innerstädtischen Bereich angestrebt. Kritisiert wird jedoch, dass die Erleichterungen zur Errichtung von Kfz-Stellplätzen nur den fünf größten Städten in Hessen zugutekommen.

Reaktionen der Bauwirtschaft

Thomas Reimann, Vizepräsident der VhU, betonte die Dringlichkeit, Baukosten zu senken, da diese seit 2021 um ein Drittel gestiegen sind und sich die Baugenehmigungen halbiert haben. Der Gesetzentwurf sieht mehrere Verbesserungen vor, um den Wohnungsbau nachhaltig zu fördern. Gerhard Greiner von der AKH hob hervor, dass viele Vorschläge der Architekten in den Entwurf aufgenommen wurden, insbesondere die Erleichterungen zur Schaffung von Wohnraum. Dies zeigt, dass die Expertenmeinungen bei der Reform der Bauordnung ernst genommen werden.

Ein weiteres zentrales Element des Gesetzesentwurfs ist die Verlängerung der Gültigkeit von Baugenehmigungen sowie Vereinfachungen beim nachträglichen Dachausbau. Diese Punkte spiegeln den Wunsch wider, die Bürokratie im Bauwesen deutlich zu reduzieren.

Die Rolle der Kommission Innovation im Bau

Im Zusammenhang mit diesen Reformen wurde auch die erste Sitzung der neu eingerichteten Kommission „Innovation im Bau“ abgehalten. Prof. Dr.-Ing. Lamia Messari-Becker, Staatssekretärin im Hessischen Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum, betonte die Notwendigkeit, die Bauantragstellung vollständig zu digitalisieren. Die Kommission wird sich mit der Überprüfung des Hessischen Bauordnungsrechts und der technischen Baustandards befassen, um die Rahmenbedingungen für den Wohnungsbau zu optimieren und das Bauen für die Bürger zu vereinfachen.

Die Kommission setzt sich aus verschiedenen Akteuren der Baupraxis zusammen, darunter die Architekten- und Stadtplanerkammer Hessen, der Hessische Industrie- und Handelskammertag, die Ingenieurkammer Hessen sowie weitere Verbände. Der regelmäßige Austausch innerhalb der Kommission soll sicherstellen, dass praxisorientierte und pragmatische Lösungen gefunden werden, die sich gut umsetzen lassen. Die nächste Sitzung der Kommission ist für den Juli geplant.

Abschließend bleibt festzustellen, dass das Hessische Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum als oberste Bauaufsichtsbehörde fungiert, jedoch keine Bürgerberatung in Rechtsangelegenheiten anbieten kann. Für spezifische Anfragen zu Bauvorhaben sind die zuständigen unteren Bauaufsichtsbehörden verantwortlich. Fachaufsichtsbeschwerden müssen an die oberen Bauaufsichtsbehörden, also die Regierungspräsidien, gerichtet werden.

Die geplanten Änderungen und die neue Kommission könnten einen bedeutenden Fortschritt für die Bauwirtschaft in Hessen darstellen und gleichzeitig die Schaffung von Wohnraum in der Region unterstützen.

Für weitere Informationen zu den vorgeschlagenen Änderungen können die Pressemitteilungen auf den Seiten von wirtschaft.hessen.de, wohnungsbau.hessen.de und wirtschaft.hessen.de eingesehen werden.

Referenz 1
wirtschaft.hessen.de
Referenz 2
wohnungsbau.hessen.de
Referenz 3
wirtschaft.hessen.de
Quellen gesamt
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