
Am 7. April 2025 hat das Ministerium für Justiz und Verbraucherschutz Sachsen-Anhalts den offiziellen Start eines Pilotprojekts zur elektronischen Prozessakte (E-Akte) im Verwaltungsgericht Magdeburg bekannt gegeben. Dieses Projekt markiert einen bedeutenden Schritt in Richtung der Digitalisierung der Justiz in Sachsen-Anhalt. Das Verwaltungsgericht hat den „probeweisen Echtbetrieb“ aufgenommen, in dem alle Kammern mit der neuen Technologie arbeiten.
Die vollständige Umsetzung der E-Akte in der sachsen-anhaltischen Justiz ist für das Jahr 2026 angestrebt, wobei Papierakten schrittweise abgelöst werden sollen. Justizministerin Franziska Weidinger hebt hervor, dass es einen erheblichen Nachholbedarf in der Digitalisierung der Justiz gibt. Sie betont die Herausforderungen, die mit der Einführung des elektronischen Rechtsverkehrs verbunden sind und die Notwendigkeit, die bestehende Infrastruktur entsprechend anzupassen.
Schulungen und Technische Umstellungen
Rund 50 Mitarbeiter des Verwaltungsgerichts Magdeburg wurden auf die Arbeit mit der E-Akte geschult. Diese Schulungen sind Teil der umfassenden Bemühungen, die technische Infrastruktur zu verbessern. Auch neue Software-Technologien, bereitgestellt durch den e²-Verbund, der neben Sachsen-Anhalt auch Bremen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Hessen und das Saarland umfasst, werden eingesetzt. Während der Pilotierung soll die E-Akte schnelle und effiziente Bearbeitungen von Verfahren ermöglichen, was für die zugesagte Servicequalität der Justiz von zentraler Bedeutung ist.
In einer Zusammenarbeit zwischen einem Team aus zwei Richtern, einem Rechtspfleger und weiteren Bediensteten wurde die Software in den letzten zwei Jahren angepasst. Diese Kooperation ist notwendig, um den Anforderungen der Digitalisierung gerecht zu werden, die in den vergangenen Jahren durch verschiedene Rechtsanpassungen gefördert wurde. Die Ministerin für Justiz und Verbraucherschutz, Franziska Weidinger, dankt den Mitarbeitern und dem IT-Dienstleister Dataport für ihre Unterstützung.
Geplante Erweiterungen
Nach dem Verwaltungsgericht Magdeburg ist die Einführung der E-Akte auch im Verwaltungsgericht Halle sowie im Oberverwaltungsgericht Sachsen-Anhalt in Magdeburg geplant. Die Pilotierung in Magdeburg soll wertvolle Erkenntnisse liefern, die für die flächendeckende Einführung an weiteren Gerichten genutzt werden können. Für das laufende Jahr sind zudem Pläne angedacht, die E-Akte in anderen Fachgerichten zu erproben.
Die Diskussion über die Notwendigkeit der Digitalisierung der Justiz wird durch die letzten gesetzlichen Reformen bekräftigt. Hierzu gehört das Gesetz zur Modernisierung des Strafverfahrens vom 10. Dezember 2019 sowie weitere bedeutende Gesetze bis hin zur Förderung eines elektronischen Rechtsverkehrs. Diese Änderungen sind nicht nur darauf ausgerichtet, die Prozesse zu beschleunigen, sondern auch, die Justiz nachhaltig und effizient zu gestalten, im Rahmen globaler Nachhaltigkeitsziele gemäß der UN-Agenda 2030.