
Die Verbraucherzentrale warnt aktuell vor einer neuen Betrugsmasche, die sich gegen die Kunden der Onlinebank Comdirect richtet. Betrüger versuchen vermeintlich, dringende Aktualisierungen der photoTAN-App durchzusetzen, um Zugang zu den Konten der Nutzer zu erhalten. Diese Masche beinhaltet das Versenden von E-Mails, in denen eine Erneuerung der photoTAN-Aktivierung gefordert wird. Die Schreiben setzen die Kunden unter Druck, indem sie mit einer Frist von 48 Stunden und der Androhung einer Strafgebühr von 50 Euro operieren. Dies ist nur ein gefälschtes Vorgehen, um Handlungsdruck zu erzeugen und die Empfänger dazu zu bringen, auf Links zu klicken und persönliche Daten einzugeben.
In den E-Mails wird häufig ein freundlicher Ton angeschlagen. Sie beginnen mit der Anrede „Sehr geehrter Kunde“ und beinhalten Formulierungen wie: „Um sicherzustellen, dass Sie weiterhin alle Funktionen Ihrer photoTAN-App uneingeschränkt nutzen können, führen wir eine wichtige Aktualisierung durch.“ Solche Formulierungen tragen dazu bei, das Vertrauen der Empfänger zu gewinnen. Auf diese Weise versuchen die Betrüger, die Kunden zu überzeugen, den angegebenen Link zu klicken und ihre Daten einzugeben, wodurch die Cyberkriminellen Zugriff auf die Konten der Betroffenen erhalten können. Focus berichtet, dass Kunden, die diesen Anweisungen folgen, ein hohes Risiko eingehen und einem erheblichen finanziellen Verlust ausgesetzt sind.
Wichtige Warnhinweise für Kunden
Um sich vor solchen Betrugsversuchen zu schützen, sollte bei Erhalt solcher E-Mails keine persönliche Information preisgegeben werden. Die Verbraucherzentrale rät dazu, in solchen Fällen die Bank direkt zu kontaktieren – vorzugsweise telefonisch oder persönlich – um sicherzustellen, dass die E-Mails tatsächlich von der Bank stammen.
Eine weitere Möglichkeit zur Abwehr von Betrügereien findet sich in einer Sammlung an Gerichtsurteilen, die die Haftung der Banken bei Online-Banking-Betrügereien abwägen. Test.de dokumentiert beispielsweise Fälle, in denen Banken zur Erstattung von abgebuchten Geldbeträgen verurteilt wurden, sofern beim Kunden keine grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden konnte.
- Ein Beispiel ist ein Urteil des Landgerichts Hannover, in dem die Volksbank zur Erstattung von 17.010 Euro verurteilt wurde.
- Ähnlich entschied das Landgericht Darmstadt im Fall eines Kunden, der 6.700 Euro verlor, nachdem er auf einen Betrügeranruf reagierte.
- Ein weiterer Fall zeigt, dass die Comdirect einem Kunden 27.000 Euro erstattete, nachdem er Opfer eines Phishing-Angriffs wurde.
Diese Urteile verdeutlichen, dass es für Kunden wichtig ist, sich über ihre Rechte im Klaren zu sein und im Bedarfsfall rechtliche Schritte gegen die Banken einzugehen. Das Ziel muss immer sein, die eigene Sicherheit zu erhöhen und nicht auf verdächtige E-Mails oder Anrufe zu reagieren.
Die stetige Entwicklung dieser Betrugsmaschen fordert alle Kunden dazu auf, wachsam zu sein und ihre Online-Banking-Praktiken regelmäßig zu überprüfen. Seriöse Banken würden niemals per E-Mail drohen oder persönliche Daten auf diese Weise anfordern. Wer unsicher ist, sollte auf Nummer sicher gehen und direkt bei seiner Bank nachfragen.