DeutschlandHamburg

Hamburgs Senat: Schutz des öffentlichen Dienstes vor Extremisten!

Hamburgs Senat prüft Maßnahmen zum Schutz des öffentlichen Dienstes vor Extremisten. Ein neuer Bericht beleuchtet rechtsextreme Tendenzen in Sicherheitsbehörden und deren mögliche Konsequenzen.

Die öffentliche Sicherheit in Deutschland steht derzeit auf dem Prüfstand. Jüngste Bestrebungen der rot-grünen Koalition in Hamburg zielen darauf ab, den öffentlichen Dienst besser vor extremistischen Einflüssen zu schützen. Ein dazu eingebrachter Antrag fordert, dass Erkenntnisse der Sicherheitsbehörden künftig auch bei Einstellungen in den öffentlichen Dienst herangezogen werden. Bislang geschieht dies nur in Berufen mit besonderer Sicherheitsrelevanz, etwa im Polizeidienst, wie die FAZ berichtet.

Der Hamburger Senat wird zudem ersucht, die Bürgerschaft über den aktuellen Erkenntnisstand bezüglich des Eindringens von Verfassungsfeinden in den öffentlichen Dienst zu informieren. Dabei betont der Antrag, dass Verfassungsfeinde im öffentlichen Dienst nicht akzeptabel sind. Während die Mehrheit der über 90.000 Beschäftigten der Stadt als rechts- und verfassungstreu gilt, könnten einzelne Extremisten großen Schaden anrichten und das Vertrauen der Bürger in die Integrität der öffentlichen Verwaltung nachhaltig schädigen.

Extremismus in Sicherheitsbehörden

Auf nationaler Ebene trägt auch der dritte Lagebericht des Bundesamtes für Verfassungsschutz über Rechtsextremisten in Sicherheitsbehörden zur Debatte bei. Dieser wurde kürzlich veröffentlicht und umfasst umfassende Analysen zu den Themen „Reichsbürger“, „Selbstverwalter“ und „Verfassungsschutzrelevante Delegitimierung des Staates“. Insgesamt wurden 739 Fälle in Bund und Ländern untersucht, von denen bei 364 Beschäftigten konkrete Anhaltspunkte für Verstöße gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung festgestellt wurden, wie Verfassungsschutz berichtet.

Die Zahlen zeigen, dass 79,4 % der festgestellten Fälle mit rechtsextremistischen Aktivitäten in Verbindung stehen. Die häufigsten extremistischen Aktivitäten reichen von Äußerungen in Chats über politisch motivierte Beleidigungen bis hin zu Kontakten mit extremistischen Organisationen. Im Rahmen der Netzwerk-Analyse wurde festgestellt, dass 185 Beschäftigte Verbindungen zu insgesamt 1.101 bekannten extremistischen Akteuren haben.

Ein zentrales Ziel des Berichts und der neu eingeführten Disziplinarordnung des Bundes, die seit dem 1. April 2024 in Kraft ist, besteht darin, Extremisten schneller aus Sicherheitsbehörden zu entfernen. In den ersten Wochen nach der Implementierung wurden bereits 436 Disziplinar- oder arbeitsrechtliche Verfahren eingeleitet.

Maßnahmen zur Bekämpfung des Extremismus

Die Erhebung und Analyse von rechtsextremistischen Strömungen in Sicherheitsbehörden wird durch eine seit 2019 bestehende Zentralstelle im Bundesamt für Verfassungsschutz koordiniert. Diese Zentralstelle hat die Aufgabe, extremistische Bestrebungen in den Bereichen Rechtsextremismus, „Reichsbürger“ und „Selbstverwalter“ zu detektieren. Maßnahmen, die im Rahmen dieser Initiative ergriffen werden, sind Teil eines umfassenden Ansatzes zum Schutz des öffentlichen Dienstes, wie in einem der vergangenen Lageberichte detailliert beschrieben wurde. Sicherheitspolitische Arbeitssitzungen und ein optimierter Abstimmungsprozess zwischen den Sicherheitsbehörden des Bundes und der Länder werden als grundlegendes Element dieser Strategie hervorgehoben, wie die Verfassungsschutz dokumentiert.

Insgesamt verdeutlichen diese Entwicklungen die Dringlichkeit, mit der das Thema Extremismus im deutschen öffentlichen Dienst angegangen werden muss. Denn die Integrität und Verlässlichkeit öffentlicher Institutionen sind für das Vertrauen der Bürger von größter Bedeutung.

Referenz 1
www.faz.net
Referenz 2
www.verfassungsschutz.de
Referenz 3
www.verfassungsschutz.de
Quellen gesamt
Web: 14Social: 7Foren: 15