
Die internationale akademische Zusammenarbeit erfreut sich wachsender Beliebtheit. Diese Entwicklung unterstreicht die Förderung von Forschungsaufenthalten im Ausland, die von verschiedenen Bildungseinrichtungen vorangetrieben wird. Ein herausragendes Beispiel stellt die Bucerius Law School in Hamburg dar, die Wissenschaftler:innen ermutigt, internationale Netzwerke aufzubauen und ihre Forschungsperspektiven zu erweitern. Laut law-school.de, lädt die Hochschule ausländische Gastwissenschaftler:innen ein und bietet damit einen bedeutenden Rahmen für den Austausch.
Prof. Dr. Paul Krell, Inhaber des Lehrstuhls für Strafrecht an der Bucerius Law School, hat während seines Aufenthalts als Gastprofessor an der University of Notre Dame in Indiana, USA, im März 2023 entscheidende Eindrücke gewonnen. Krell, der bereits an einer gemeinsamen Tagung in Hamburg teilgenommen hatte, behandelte in seinen Lehrveranstaltungen die Grundprinzipien und Grenzen des deutschen Strafrechts. Hierbei suchte er gezielt die Annäherung zu angloamerikanischen Diskursen, um eine interaktive Vorlesung zu gestalten. Sein Ziel war es, Gemeinsamkeiten und Unterschiede in den jeweiligen Strafrechtstraditionen zu erarbeiten.
Persönliche und akademische Bereicherung
Der Aufenthalt in den USA eröffnete nicht nur neue Sichtweisen auf das Strafrechtsdenken, sondern trägt auch zur persönlichen und beruflichen Weiterentwicklung von Prof. Krell bei. Neben den Lehrveranstaltungen plant er, eine Tagung mit amerikanischen Kolleginnen und Kollegen durchzuführen, was seinen internationalen Austausch weiter vertiefen wird.
Auf institutionaliserter Ebene ist das Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Privatrecht ein bedeutender Knotenpunkt für Rechtswissenschaftler:innen, die im Bereich ausländisches und internationales Privatrecht forschen. Jährlich besuchen etwa 1.000 Gäste aus dem In- und Ausland das Institut, um sich wissenschaftlich auszutauschen. Das Institut bietet externe Wissenschaftler:innen die Möglichkeit, einen Forschungsaufenthalt zu beantragen, vorausgesetzt, sie haben ein ernsthaftes Interesse an der Nutzung der umfangreichen Bibliothek. Informationen dazu finden sich auf mpipriv.de.
Unterstützung für ausländische Forschende
Gästen werden neben Arbeitsplatz in den Lesesälen Zugang zu umfangreichen Büchermagazinen und Zeitschriftenräumen gewährt. Außerdem bietet das Institut eine begrenzte Anzahl an Stipendien für Rechtswissenschaftler:innen mit Lebensmittelpunkt außerhalb Deutschlands, unterstützt durch die Max-Planck-Gesellschaft.
Darüber hinaus können Stipendiat:innen anderer renommierter Organisationen, beispielsweise der Alexander von Humboldt-Stiftung oder des DAAD, ebenfalls am Forschungsaufenthalt teilnehmen. Für eine leichte Integration in Hamburg stehen die Mitarbeiter:innen des Welcome Centers des Instituts bereit, die Unterstützung bei der Organisation von Wohnraum, Krankenversicherung und Visaanträgen anbieten.
Die postdoktorale Phase ist oft entscheidend für die akademische Karriere. Laut academics.de, begeben sich viele deutsche Postdocs ins Ausland, um ihre Forschungsvorhaben zu verwirklichen, eigene Fachartikel zu publizieren und Netzwerke aufzubauen.
Rund 8.000 deutsche Postdocs waren beispielsweise 2019 für Forschungsaufenthalte im Ausland. Solche Erfahrungen zeigen Eigeninitiative und Anpassungsfähigkeit, bringen aber auch Herausforderungen mit sich. Sprachliche, kulturelle und administrative Hürden gilt es, ebenso zu meistern wie die Planung und Koordination von Forschungsprojekten.
Insgesamt zeigt sich, dass internationale Forschungsaufenthalte sowohl für Einzelpersonen als auch für Institutionen eine wertvolle Bereicherung darstellen. Die Zusammenarbeit zwischen verschiedenen Ländern fördert nicht nur den Wissensaustausch, sondern auch das Verständnis für unterschiedliche Rechtskulturen.