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Rot-Grün in Hamburg: Mietpreisbremse vor entscheidender Verlängerung!

Hamburgs Rot-Grün plant, die Mietpreisbremse zu verlängern. Am 12. Februar stimmt die Bürgerschaft ab. Ziel: Mieter vor steigenden Kosten bis Ende 2025 zu schützen.

Die rot-grüne Koalition in Hamburg plant, die Mietpreisbremse zu verlängern. Am 12. Februar soll die Bürgerschaft über einen entsprechenden Antrag abstimmen, der, sollte er angenommen werden, eine Verlängerung der Regelung bis Ende des Jahres 2025 ermöglichen würde. Bislang galt die Mietpreisbremse in der Hansestadt seit ihrer Einführung im Jahr 2015, jedoch läuft sie Ende Juni aus. Ein bundesweit geltendes Gesetz, das eine Verlängerung bis zum Jahresende vorsieht, ist unerlässlich, um die Regelung weiterzuführen. Für eine langfristige Verlängerung bis 2029 fehlt jedoch nach wie vor die notwendige Bundesgesetzgebung. Dies berichtet t-online.de.

Martina Koeppen von der SPD und Olaf Duge von den Grünen fordern, dass auch auf Bundesebene Bewegung in die Diskussion um die Mietpreisbremse kommt. Bisher scheiterten sämtliche Versuche von SPD und Grünen, die Union zu einer Einigung zu bewegen. Senatsvertreter betonen die Notwendigkeit, die Regelung zu verlängern, um die Mieterinnen und Mieter vor steigenden Mieten zu schützen. Karen Pein, Senatorin für Stadtentwicklung und Wohnen, hat bereits angekündigt, einen Gesetzentwurf zur Verlängerung der Mietpreisbremse bis zum 31. Dezember 2029 in den Bundesrat einzubringen.

Einführungs- und Verlängerungsgeschichte der Mietpreisbremse

Seit ihrer Einführung vor acht Jahren dürfen Mieten bei Neuvermietungen nur um höchstens zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen. Diese Regelung soll sicherstellen, dass bezahlbarer Wohnraum in Hamburg weiterhin zur Verfügung steht. Im Jahr 2020 kam es bereits zu einer zweiten Verlängerung der Mietpreisbremse, nachdem eine ursprüngliche Verordnung am 30. Juni 2020 auslief. Damals beschlossen Senat und Bürgerschaft, die Mietpreisbegrenzungsverordnung auf weitere fünf Jahre auszuweiten.

Die Mietpreisbremse gilt im gesamten Stadtgebiet von Hamburg. Es gibt jedoch auch Ausnahmen: Wohnungen, die nach dem 1. Oktober 2014 erstmals vermietet wurden, sowie umfassend modernisierte Wohnungen fallen nicht unter die Regelung. Zudem können Mieter, die nach dem 1. April 2020 eine Wohnung angemietet haben, Rückzahlungen zu viel gezahlter Miete für das gesamte Mietverhältnis einfordern. Diese Rückforderungen müssen innerhalb von 30 Monaten geltend gemacht werden. Diese Informationen stammen aus einem Bericht von hamburg.de und dem Hamburger Senat.

Der rechtliche Rahmen für die Mietpreisbremse wurde 2015 mit dem Mietrechtsnovellierungsgesetz geschaffen, das eine Ermächtigungsgrundlage für die Mietpreisbegrenzung bei angespanntem Wohnungsmarkt bietet. Bislang bemühen sich die Hamburger Politiker, diese wichtige Regelung auch in Zukunft aufrechtzuerhalten und hoffen auf eine Zustimmung der Bundesebene.

Referenz 1
hamburg.t-online.de
Referenz 2
www.hamburg.de
Referenz 3
www.hamburg.de
Quellen gesamt
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