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Briefwahl-Chaos für Auslandsdeutsche: Viele bleiben ohne Stimmzettel!

Am 27. Februar 2025 berichteten Medien über massive Probleme bei der Briefwahl für 213.000 Auslandsdeutsche, die durch Verzögerungen und Planungsfehler der Behörden entstanden. Experten verlangen Reformen.

Am 27. Februar 2025 berichteten NDR und die Süddeutsche Zeitung über erhebliche Probleme bei der Briefwahl für rund 213.000 Auslandsdeutsche. Viele dieser Bürger konnten aufgrund verspäteter oder gar fehlender Zustellung der Wahlunterlagen nicht an der Bundestagswahl teilnehmen. Diese Versäumnisse resultierten in erster Linie aus verkürzten Fristen, langen Postlaufzeiten sowie aus Nachlässigkeiten und Planungsfehlern der zuständigen Behörden.

Einige Städte entschieden sich für langsame Versandoptionen und beauftragten private Dienstleister anstelle der Deutschen Post. Dies führte dazu, dass Stimmzettel teils erst spät gedruckt und nicht ausreichend priorisiert wurden. Beispielsweise war Braunschweig die schnellste Stadt, die bereits am 31. Januar die Wahlunterlagen ins Ausland verschickte. München hatte ihre Unterlagen bereits im November geplant und konnte sie ab Anfang Februar an 11.000 Auslandsdeutsche versenden. Im Gegensatz dazu verschickte Hamburg die Unterlagen erst am 8. Februar, während Bonn, Düsseldorf und Solingen dies sogar erst am 10. Februar taten.

Verschiedene Versandmethoden und ihre Konsequenzen

Die Wahlunterlagen für Deutsche außerhalb Europas, einschließlich der USA, Australien und Neuseeland, trafen oft erst nach zwei bis drei Wochen ein. Einige Städte wählten Versanddienstleister, die die Wahlunterlagen über Drittstaaten transportierten, was viel Zeit kostete. Experten warnen, dass solche Probleme weitere Reformen zur Verbesserung der Briefwahl für Auslandsdeutsche dringend nötig machen. Dazu zählen Vorschläge für Internetwahlen oder die Nutzung von deutschen Botschaften und Konsulaten als Wahllokale.

Obwohl das Auswärtige Amt diplomatische Sonderkuriere anbot, kamen die Wahlunterlagen oft nicht rechtzeitig an. Einige Auslandsdeutsche gaben ihre Wahlbriefe sogar Reisenden mit oder beauftragten private Kurierdienste, um sicherzustellen, dass sie ihre Stimmen rechtzeitig abgeben konnten. Es bleibt unklar, wie viele der 213.000 registrierten Wähler im Ausland letztendlich nicht an der Wahl teilnehmen konnten, da keine zentralen Zahlen vorliegen.

Vorgehensweise bei der Briefwahl im Ausland

Für die Wahlberechtigten außerhalb Deutschlands gibt es klare Vorgaben zur Beantragung der Wahlunterlagen. Die Auslandsvertretungen bieten die Nutzung des amtlichen Kurierwegs für die Briefwahlunterlagen an. Vorausgesetzt wird eine vorherige Absprache mit der zuständigen Auslandsvertretung. In vielen grenznahen EU-Staaten ist dieser Kurierweg jedoch nicht schneller als der reguläre Postweg. Die Wahlunterlagen müssen in einem gesonderten, verschlossenen Umschlag versendet werden, der als Wahlsache gekennzeichnet ist.

Das Bundeswahlleiterin legt zudem fest, dass die Wahlunterlagen in einem ausreichend frankierten Umschlag an die Adresse des Auswärtigen Amts gesendet werden müssen. Hierbei muss das Wahlamt auf den Versand hinweisen und die Kosten für die Weiterleitung der Wahlunterlagen sind vom Absender zu tragen. Die Unterlagen müssen entweder persönlich oder durch bevollmächtigte Personen in der Auslandsvertretung abgeholt werden.

Das Bündnis Sahra Wagenknecht (BSW) erwägt zudem eine Anfechtung der Wahl angesichts der erheblichen Schwierigkeiten bei der Auslandsbriefwahl. Viele Fragen bleiben jedoch offen, darunter die genauen Zahlen über die Wähler, die nicht zur Wahl gehen konnten, und die zukünftigen Maßnahmen zur Verbesserung der Wahlprozesse für Deutsche im Ausland.

Für Deutsche, die außerhalb Deutschlands leben und nicht im Inland gemeldet sind, gibt es besondere Regelungen zur Eintragung im Wählerverzeichnis. Diese Anträge müssen bis spätestens 7. September 2025 eingereicht werden, sollte die Bundestagswahl am 28. September 2025 stattfinden. Für eine schnellere Bearbeitung ist es ratsam, die Anträge frühzeitig an die zuständigen Gemeindebehörden zu senden.

Referenz 1
www.tagesschau.de
Referenz 2
bundeswahlleiterin.de
Referenz 3
bundeswahlleiterin.de
Quellen gesamt
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