
Jette Nietzard, die Bundessprecherin der Grünen Jugend, kritisiert in einem aktuellen Gastbeitrag beim Nachrichtenportal Watson das Abstimmungsverhalten von Friedrich Merz (CDU) im Jahr 1997. Merz hatte damals gegen einen Gesetzentwurf zur Strafbarkeit von Vergewaltigung in der Ehe gestimmt. Diese Abstimmung wird nun erneut ins Licht der Öffentlichkeit gerückt, insbesondere da Merz als Kanzlerkandidat für die Neuwahl im Februar 2025 nominierte wurde. Die Diskussion um Frauenrechte in Deutschland hat durch Nietzards Forderungen nach einem stärkeren Feminismus neue Dynamik erhalten. Sie spielt auch auf aktuelle politische Maßnahmen an, darunter die im Sondierungspapier der kleinen Koalition aus Union und SPD angeführte Ausweitung der Mütterrente.
Die geplante Erweiterung der Mütterrente soll fast neun Millionen Frauen zugutekommen, indem Erziehungsjahre für vor 1992 geborene Kinder angerechnet werden. Nietzard äußert jedoch Bedenken und stellt fest: „Wert sind wir nur etwas, wenn wir zur Reproduktion gedient haben.“ Diese Aussage verdeutlicht ihre Haltung, dass finanzielle Anreize für Mütter nicht ausreichend seien, um die umfassenderen gesellschaftlichen und strukturellen Herausforderungen von Frauenrechten anzugehen.
Kritik an Friedrich Merz
Nah an dieser Kritik hängt die Erinnerung an Merz’ frühere Positionen. Während er im Mai 1996 noch für einen Gesetzentwurf stimmte, der die Vergewaltigung in der Ehe unter bestimmten Bedingungen strafbar machen sollte, lehnte er 1997 einen neuen Gesetzentwurf ab, der ohne eine umstrittene Widerspruchsklausel auskam. Diese Klausel hatte in der Vergangenheit dazu geführt, dass Fälle von Vergewaltigung in der Ehe nicht ausreichend verfolgt wurden, was auch von Nietzard kritisiert wird. Merz erklärte später, dass seine Bedenken hinsichtlich möglicher Falschbehauptungen zu seiner Gegenstimme beitrugen.
Die Diskussion über die Änderung des Sexualstrafrechts in Deutschland hat ihre Wurzeln in den 1970er Jahren, als erste Forderungen aufkamen, die gesetzliche Definition von Vergewaltigung zu erweitern. In diesem Kontext stimmte Merz 1996 für einen Gesetzentwurf, der jedoch an einer Widerspruchsklausel litt, die deren Auswirkungen einschränkte. Es sollte noch bis Juli 1997 dauern, bis die vollständige Strafbarkeit in Kraft trat, und dies geschah trotz der Ablehnung durch die CDU/CSU und FDP.
In den letzten Jahren hat Merz mehrmals seine damalige Position bedauert und erklärt, dass er heute anders abstimmen würde. Dennoch bleibt die Frage um seine Loyalität zur frauenpolitischen Entwicklung seiner Partei relevant, zumal er in verschiedenen öffentlichen Auftritten betont, die Rechte von Frauen zu unterstützen.
Ein Aufruf zur Veränderung
Nietzard geht es in ihrem Aufruf nicht nur um rechtliche Fragen, sondern um eine tiefgreifende gesellschaftliche Transformation. Sie fordert, dass nicht nur „hübsche weiße Frauen“ die gleichen Lebensmöglichkeiten haben sollten und hebt hervor, dass die Gleichstellung von Frauen über das gesetzliche Mindestmaß hinausgeht. Es ist ein Dringlichkeitsgefühl zu spüren, das alle Schichten der Gesellschaft ansprechen soll und sowohl Männer als auch Frauen in die Verantwortung ruft, bestehende Privilegien zu hinterfragen und abzubauen.
Zusammenfassend zeigt sich, dass die Debatte über Frauenrechte, welche Jette Nietzard anstößt, untrennbar mit der politischen Geschichte und den aktuellen Herausforderungen verbunden ist. Die Entwicklungen in den nächsten Monaten könnten entscheidend dafür sein, ob und wie sich der Feminismus in Deutschland weiter fortentwickelt und wie die Anliegen der Frauen im politischen Diskurs, insbesondere unter der neuen Kandidatur Merz‘, Gehör finden.