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Gericht erlaubt Verfassungsschutz, Südwest-AfD intensiver zu beobachten

Der Verfassungsschutz beobachtet die Südwest-AfD seit 2022. Das Verwaltungsgericht Stuttgart bestätigte die Einstufung als Verdachtsfall. Die AfD wehrt sich juristisch und sieht sich zu Unrecht diskriminiert.

In einer wegweisenden Entscheidung hat das Verwaltungsgericht Stuttgart die Beobachtung des baden-württembergischen Landesverbands der Alternative für Deutschland (AfD) durch den Verfassungsschutz bestätigt. Der Inlandsgeheimdienst beobachtet die Südwest-AfD aufgrund „tatsächlicher Anhaltspunkte für extremistische Bestrebungen“ seit 2022. Trotz einer Klage der Partei, die gegen diese Einstufung als rechtsextremistischen Verdachtsfall gerichtet war, stellte das Gericht klar, dass die Überwachung gerechtfertigt ist. Die schriftlichen Entscheidungsgründe stehen noch aus, doch die Berufung gegen das Urteil wurde bereits zugelassen, wie bnn.de berichtet.

Für die AfD bedeutet das Urteil eine weitere teils bittere Niederlage. In einem vorhergehenden Eilverfahren hatte der Verwaltungsgerichtshof Mannheim ebenfalls zugunsten des Verfassungsschutzes entschieden. Der Gerichtshof stellte fest, dass Mitglieder der AfD aktiv für einen „ethnischen Volksbegriff“ eintreten, was als Anzeichen für verfassungsfeindliche Bestrebungen interpretiert wurde.

Die Reaktion der AfD

Die AfD sieht die Beobachtung des Landesamts für Verfassungsschutz als ein Mittel zur Diskreditierung ihrer politischen Konkurrenz. Der Anwalt der Partei, Christian Conrad, argumentiert, dass viele der als extremistisch eingestuften Äußerungen aus dem Kontext gerissen seien und letztlich nicht verfassungsfeindlich sein könnten. Die AfD pocht auf das Recht der Meinungsfreiheit und behauptet, dass die Überwachung ihre Chancengleichheit im politischen Wettbewerb gefährde. Sie hat angekündigt, gegen die Maßnahmen des Inlandsgeheimdienstes vorzugehen, der unter strengen Bedingungen auch die Möglichkeit besitzt, Mitglieder zu observieren und Telefone zu überwachen.

Darüber hinaus kritisiert die AfD, dass die Bearbeitung der Klage durch Schwärzungen in den Akten erschwert werde. Der Präsident des Verwaltungsgerichts, Jan Bergmann, erkennt jedoch an, dass die Einschätzung der Verdachtsmomente für die Partei einen Negativstempel darstellt.

Der Verfassungsschutz und seine Argumentation

Der Verfassungsschutz selbst argumentiert, dass die Beobachtungsmaßnahmen auf extremistische Äußerungen von AfD-Mitgliedern basieren. Beispielsweise würden in einem Teil der öffentlichen Äußerungen der Partei Behauptungen über eine „weiße Rasse“ sowie eine Kritik an der „arabisch-muslimischen Landnahme“ festgestellt. Diese Positionierung untermauert die Einstufung als Verdachtsfall, die erweiterte Beobachtungsinstrumente ermöglicht, darunter Observation und Telefonüberwachung, wie sueddeutsche.de ndokumentiert.

Dieses Vorgehen fällt in einen größeren Kontext des Rechtsextremismus in Deutschland, zu dem der Verfassungsschutz in seinem Bericht über das Jahr 2023 feststellt, dass das Personenpotenzial der gewaltorientierten Rechtsextremisten auf etwa 14.500 Personen geschätzt wird. Insgesamt belief sich die Zahl der rechtsextremistischen Personen im Jahr 2023 auf 40.600, ein Anstieg um 1.800 im Vergleich zu 2022. In der Öffentlichkeit wird auch auf die gestiegene Anzahl rechtsextremistischer Demonstrationen und Gewalttaten hingewiesen, wobei 2023 367 Demonstrationen gezählt wurden, ein signifikanter Anstieg im Vergleich zum Vorjahr. Das macht die Herausforderungen, vor denen der Verfassungsschutz steht, unverkennbar, so verfassungsschutz.de.

Die Entscheidung des Verwaltungsgerichts und die damit verbundene Beobachtungsmaßnahme verdeutlichen die wachsenden Spannungen zwischen staatlicher Überwachung und den Rechten politischer Parteien. Wie sich die AfD und der Verfassungsschutz in dieser Kontroversen weiter verhalten werden, bleibt abzuwarten.

Referenz 1
bnn.de
Referenz 2
www.sueddeutsche.de
Referenz 3
www.verfassungsschutz.de
Quellen gesamt
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