
Ein Anlieger der oberen Hauptmann-Hoffmann-Straße in Erlenbach hat einen Antrag gestellt, um ein Grundstück zwischen seinem Anwesen und der Straße zu erwerben. Der Hintergrund dieses Anliegens ist der Wunsch des Eigentümers, sein Grundstück zur Straße hin abzugrenzen sowie den Hang abzusichern. Diese geplanten Maßnahmen werfen jedoch bedeutende Fragen auf, insbesondere hinsichtlich der Hangsicherung und der Auswirkungen auf das Ortsbild der Gemeinde Berwartstein.
Der Gemeinderat hat die örtliche Situation vor Ort untersucht und festgestellt, dass eine massive Hangsicherungsmaßnahme erforderlich ist, um den Hang innerhalb der bestehenden Grundstücksgrenzen wirksam zu sichern. Solche Maßnahmen könnten jedoch kostspielig werden und das Erscheinungsbild der Gemeinde stark beeinflussen. Wie Rheinpfalz berichtet, würde die Umsetzung des 1988 beschlossenen Bebauungsplans „Steinäcker“ zu übermäßig hohen Hangmauern auf angrenzenden Grundstücken führen.
Bebauungsplan erfordert Anpassungen
Der bestehende Bebauungsplan sieht vor, dass bergseits parallel zur Straße etwa sechs Parkbuchten entstehen sollen. Der Gemeinderat hat jedoch beschlossen, dass eine Änderung des alten Bebauungsplans notwendig ist. Diese Änderungen betreffen die Parkbuchten, die als „öffentliche Verkehrsfläche“ und Grünfläche ausgewiesen sind. Die vierte Planänderung bezieht sich ausschließlich auf ein konkretes Straßengrundstück, das künftig als private, nicht überbaubare Grundstücksfläche klassifiziert werden soll.
Ortsbürgermeister Dirk Eichberger erklärte, dass alle Parkbuchten bereits genau vermessen wurden und eigene Plan-Nummern erhalten haben. Einige dieser Parkbuchten wurden bereits verkauft oder stehen zum Verkauf. Der Gemeinderat hat die Anpassung des Bebauungsplans in einem vereinfachten Verfahren beschlossen, um den aktuellen Bedürfnissen gerecht zu werden.
Hangsicherung und rechtliche Aspekte
Die Bedenken hinsichtlich der Hangsicherung sind nicht unbegründet. Besonders in Gebieten mit Hängen kann der Bedarf an Hangsicherungsmaßnahmen zur Herausforderung werden, wie auch auf bauexpertenforum angemerkt wird. Wenn der Hang nicht aufgeschüttet, sondern nur erstellt wurde, können sowohl im Nachbarbereich als auch auf dem eigenen Grundstück Probleme auftreten.
Für die Durchführung von Bauprojekten muss in Deutschland eine Baugenehmigung bei der zuständigen Baubehörde beantragt werden. Laut anwalt.org sind jedem Bauvorhaben spezifische Bauvorschriften zugrundegelegt. Diese Regeln betreffen nicht nur die Bebaubarkeit des Grundstücks, sondern auch Auflagen zur Grundstückssicherung und Höhenbegrenzungen. Missachtung dieser Vorschriften kann nicht nur die Genehmigung des Bauvorhabens gefährden, sondern auch zu hohen Bußgeldern führen.
Die aktuelle Entwicklung in Erlenbach verdeutlicht, wie eng Bauvorschriften, Ortsplanung und individuelle Bauprojekte miteinander verwoben sind. Die Korrekturen des Bebauungsplans und die Notwendigkeit zur Hangsicherung sind wesentliche Schritte, um die Interessen aller Beteiligten zu wahren und gleichzeitig die Integrität des örtlichen Landschaftsbildes zu schützen.