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Frau mit 0,7 Promille nach Konzert verurteilt – Unfall in Zweibrücken!

Eine 31-Jährige wurde wegen fahrlässiger Körperverletzung verurteilt, nachdem sie unter Alkoholeinfluss einen Unfall in Zweibrücken verursachte. Der Vorfall ereignete sich nach einem Konzert im Mai.

Eine 31-Jährige wurde vor kurzem wegen fahrlässiger Körperverletzung verurteilt, nachdem sie unter Alkoholeinfluss einen Verkehrsunfall verursacht hatte. Rheinpfalz berichtet, dass ein Alkoholtest einen Blutalkoholgehalt von 0,7 Promille ergab. Der Vorfall ereignete sich nach einem Konzert im Mai, als die Frau, die zuvor zwei Biere konsumiert hatte, versuchte, nach Hause zu fahren.

Der Unfall passierte an einer zentralen Kreuzung in Zweibrücken. Die Verurteilte sah den anderen Wagen erst eine Sekunde vor dem Zusammenstoß, was zu einem gefährlichen Unfall führte. In Deutschland haben Verkehrsunfälle, insbesondere solche unter Einfluss von Alkohol oder Drogen, sowohl zivilrechtliche als auch strafrechtliche Folgen. Laut RA Kotz gelten solche Vorfälle als Straftaten, die zu Geldstrafen, dem Verlust des Führerscheins sowie Schadensersatzforderungen führen können.

Rechtliche Rahmenbedingungen bei Verkehrsunfällen

Entsprechend den geltenden Gesetzen ist das Fahren unter Einfluss von Alkohol nach § 316 StGB strafbar. Dabei sind für Autofahrer verschiedene Promillegrenzen definiert: unter anderem liegt die Grenze bei 0,5 Promille, ab der es sich um eine Ordnungswidrigkeit handelt, und ab 1,1 Promille wird absolute Fahruntüchtigkeit festgestellt, was strafrechtliche Konsequenzen nach sich zieht, darunter Geldstrafen und der Entzug der Fahrerlaubnis. Wer unter Einfluss von Drogen fährt, kann ebenfalls rechtlich belangt werden, auch wenn es keine festen Grenzwerte gibt. Jede Beeinträchtigung der Fahrtüchtigkeit kann zu einer Bestrafung führen, so wie es die ADAC erläutert.

Die zivilrechtlichen Haftungsvorschriften besagen, dass Geschädigte Ansprüche auf Schadensersatz geltend machen können, unabhängig davon, ob ein strafrechtliches Verfahren eingeleitet wurde. In diesem Fall könnte die Verurteilte auch für materielle und immaterielle Schäden haftbar gemacht werden. Bei einem Unfall unter Alkoholeinfluss kann die Versicherung des Unfallverursachers Regressansprüche bis zu 5000 Euro geltend machen, falls der geschädigte Fahrer Ansprüche anmeldet.

Es bleibt abzuwarten, welche Konsequenzen der Vorfall letztlich für die Verurteilte haben wird. Die Kombination aus Fahrlässigkeit und Alkohol am Steuer bringt nicht nur strafrechtliche Folgen mit sich, sondern kann auch für die Geschädigten weitreichende finanzielle und gesundheitliche Auswirkungen haben.

Referenz 1
www.rheinpfalz.de
Referenz 2
www.ra-kotz.de
Referenz 3
www.adac.de
Quellen gesamt
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