
Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main hat kürzlich entschieden, dass ein Online-Portal zur Vermittlung von Cannabisbehandlungen illegal ist. Diese Entscheidung wurde am Donnerstag gefällt und die Mitteilung darüber am Freitag bekanntgegeben. Das Gericht stellte fest, dass das Portal nicht nur gegen das ärztliche Berufsrecht verstößt, sondern auch das Laienwerbeverbot verletzt. Es wird zu den Aufgaben des Portals gezählt, Termine mit Ärzten zu organisieren, die Therapien mit medizinischem Cannabis anbieten.
Diese GmbH schloss Verträge mit Ärzten ab, die verschiedene Dienstleistungen umfassen, wie die Präsentation ihrer Tätigkeit und die Verwaltung von Patientendaten. Dabei ist bemerkenswert, dass das Portal einen prozentualen Anteil zwischen 60 und 79 Prozent der ärztlichen Liquidation erhält. Dies wird vom OLG als Entgelt für die Zuweisung von Patienten an Ärzte gewertet, was als Verstoß gegen das ärztliche Berufsrecht angesehen wird.
Verstoß gegen Werbeverbote
Das Gericht hat in seiner Entscheidung auch den Slogan „Ärztliches Erstgespräch vor Ort oder digital“ beanstandet. Dieser verstoße gegen das Werbeverbot für Fernbehandlungen. Zudem wurde die Werbung des Portals als produktbezogene Werbung für verschreibungspflichtige Arzneimittel eingestuft, was ebenfalls gegen geltende Vorschriften verstößt. Diese Entscheidung folgt einem Urteil des Landgerichts Frankfurt am Main aus dem Januar 2024, welches bereits den Betrieb des Portals untersagt hatte.
Das OLG folgte weitgehend dem Urteil des Landgerichts und zeigte Bedenken gegenüber den bestehenden Verträgen zwischen Ärzten und dem Portal. Die Werbung für Cannabisbehandlungen wird kritisch betrachtet, insbesondere im Hinblick auf die rechtlichen Rahmenbedingungen, die in Deutschland für medizinisches Cannabis gelten.
Rechtliche Rahmenbedingungen für medizinisches Cannabis
In Deutschland unterliegt der Umgang mit medizinischem Cannabis strengen gesetzlichen Vorgaben. Laut dem Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte müssen Praxen, die Cannabis zu medizinischen Zwecken anbieten, verschiedene Erlaubnisse gemäß dem Betäubungsmittelgesetz (BtMG) und dem Gesetz über den Verkehr mit Arzneimitteln (MedCanG) besitzen. Dazu gehört auch, dass Ärzte vor der Verschreibung von Cannabisprodukten einen Antrag auf Kostenübernahme bei den Krankenkassen stellen müssen.
Die Regelungen beinhalten spezifische Bestimmungen für die Lagerung, den Transport sowie die Dokumentation von Cannabisprodukten. Unternehmen müssen Aufzeichnungen führen, die mindestens drei Jahre aufbewahrt werden. Das MedCanG regelt auch die Erteilung von Erlaubnissen für Anbau und Vertrieb von Cannabisprodukten und sorgt dafür, dass nur rechtlich geschulte Personen mit diesen Substanzen arbeiten dürfen.
Für Patienten ist es wichtig, sich über ihre Behandlungsmöglichkeiten und Dosierungen direkt bei ihren Ärzten zu informieren. Die Teilnahme am Straßenverkehr während der Verwendung von Cannabisarzneimitteln sollte ebenfalls im Vorfeld mit einem Arzt besprochen werden. Diese umfassenden Regelungen sollen nicht nur die Sicherheit der Patienten gewährleisten, sondern auch die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Nutzung von medizinischem Cannabis in Deutschland klar abstecken.
Es bleibt abzuwarten, ob das Portal Revision gegen das Urteil des OLG einlegt. Die Entscheidung ist bislang nicht rechtskräftig, und eine Nichtzulassungsbeschwerde könnte die rechtlichen Auseinandersetzungen weiter vorantreiben.
Für weitere Informationen über die rechtlichen Bestimmungen im Umgang mit medizinischem Cannabis in Deutschland können Interessierte auf die Webseite des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte zugreifen. Zudem bietet T-Online umfassende Details zu den aktuellen Gerichtsurteilen in Frankfurt.