
Die Bundesanwaltschaft hat Anklage gegen zwei mutmaßliche Mitglieder der linksextremistischen Gruppe „Das Komitee“ erhoben. Dies geschieht fast 30 Jahre nach einem vereitelten Sprengstoffanschlag auf ein im Bau befindliches Abschiebegefängnis in Berlin-Grünau. Der versuchte Anschlag wurde im April 1995 geplant, doch die Polizei verhinderte ihn während einer Umladung der Sprengvorrichtungen auf einem Parkplatz in der Nähe der Haftanstalt.
Die beiden Beschuldigten schlossen sich mit einem mittlerweile verstorbenen Komplizen im Herbst 1994 zusammen und planten, mehrere Brand- und Sprengstoffanschläge auf staatliche Einrichtungen durchzuführen, um gesellschaftspolitische Veränderungen zu bewirken. Für den bevorstehenden Anschlag waren über 120 Kilogramm Sprengstoff in Form von Propangasflaschen sowie selbstgebaute Zeitzünder vorbereitet worden. Die Männer flohen, nachdem ihr Plan durch eine zufällig vorbeifahrende Polizeistreife gestoppt wurde.
Flucht und internationale Ermittlungen
Ein dritter Verdächtiger wurde 2014 in Venezuela festgenommen, jedoch wurde ein Auslieferungsersuchen Deutschlands abgelehnt. Die Anklage gegen die beiden Ge flüchteten steht im Kontext einer zunehmenden Gewaltbereitschaft innerhalb der linksextremistischen Szene. Diese hat sich in den letzten Jahren in verschiedenen Vorfällen, wie den Ausschreitungen beim G20-Gipfel in Hamburg 2017 oder der Eröffnung der Europäischen Zentralbank in Frankfurt 2015, gezeigt.
Die Bundesanwaltschaft hinterlässt dabei keinen Zweifel an der Gefährlichkeit dieser Gruppen. Insbesondere brandteverbundenen Delikte nehmen zu und lassen an die ideologischen Wurzeln des gewaltbereiten Linksextremismus denken, die bis in die studentische Protestbewegung der späten 1960er Jahre zurückreichen.
Historischer Kontext linksextremistischer Gewalt
Der gewaltbereite Linksextremismus in Deutschland hat seine Ursprünge in Bewegungen wie der „Roten Armee Fraktion“ (RAF), die 1970 erste Straftaten beginne und am 22. Oktober 1971 den ersten Mord an einem Hamburger Polizeibeamten verübte. Die RAF ist für insgesamt 34 Morde sowie zahlreiche Entführungen und Sprengstoffattentate verantwortlich. Belastbare Hinweise auf eine ideologische Kontinuität sind auch bei Selbstindikationen durch Gruppen wie „Revolutionäre Zellen“ (RZ) zu finden, die im November 1973 ihren ersten Anschlag verübten.
Insgesamt wurden der RZ 186 schwere Straftaten zugeordnet, wobei 40 Anschläge der sogenannten „Berliner Zelle“ verzeichnet wurden. Auch heute besteht innerhalb eines Teils der linksextremistischen Szene die Überzeugung, dass Gewalt ein essentielles Mittel zur Durchsetzung ihrer gesellschaftspolitischen Vorstellungen ist. Im Rahmen der Bekämpfung linksextremistischer Terrorverbrechen hat die Bundesanwaltschaft das Referat „Deutscher Terrorismus Links“ eingerichtet.
Das Verfahren gegen die aktuell angeklagten Mitglieder von „Das Komitee“ steht somit nicht nur für einen historischen Einschnitt, sondern auch für die anhaltenden Herausforderungen, mit denen die Sicherheitsbehörden beim Umgang mit linksextremistischen Bewegungen konfrontiert sind. Es bleibt abzuwarten, welche weiteren rechtlichen Schritte in diesem komplexen Fall unternommen werden.
Merkur berichtet, dass die Anklage gegen die Männer erhebliche historische Dimensionen aufweist. Laut Spiegel sind die Umstände des Falles besonders aufschlussreich für das Verständnis der aktuellen Situation linksextremistischer Gruppen. Ferner analysiert die Bundesanwaltschaft , wie die ideologischen Strömungen des Linksextremismus zur Gewaltbereitschaft beitragen.