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Exhibitionist mit Rollator in Neubrandenburg: Polizei schlägt zu!

Am Samstagabend wurde ein 63-jähriger Mann in Neubrandenburg wegen exhibitionistischer Handlungen mit einem Rollator festgenommen. Der Verdächtige belästigte Zeugen und wird strafrechtlich verfolgt. Die Polizei bittet um Hinweise.

Am Wochenende hat die Polizei in Neubrandenburg einen 63-jährigen mutmaßlichen Exhibitionisten festgenommen. Laut einem Bericht des Nordkurier wurde der Mann mehrfach mit seinem Rollator in den Wallanlagen beim öffentlichen Entblößen seines Geschlechtsteils gesehen. Ein 33-jähriger Zeuge, der den Rentner gegen 21.10 Uhr in der Nähe des Fangelturms entdeckte, informierte sofort die Beamten. Der Verdächtige hatte seine Hose heruntergelassen und manipulierte an seinem Glied.

Der Zeuge sprach den Mann an und forderte ihn auf, solch ein Verhalten zu unterlassen, was jedoch zur unsittlichen Berührung durch den Verdächtigen führte. Der 33-Jährige lief daraufhin zum nächsten Polizeirevier und gab eine detaillierte Beschreibung des Täters. Diese Maßnahme führte dazu, dass zwei Polizisten den 63-jährigen Bosnier zweifelsfrei identifizieren konnten.

Vorherige Vorfälle

Bereits am Mittwoch zuvor soll der Verdächtige eine 23-jährige Deutsche belästigt haben, die einen Tag nach dem Vorfall Anzeige erstattete. Die Ermittlungen wegen sexueller Belästigung und exhibitionistischer Handlungen werden von der Kriminalpolizeiinspektion Neubrandenburg geleitet. Bei Sichtung von Exhibitionisten oder bei Belästigungen appelliert die Polizei an die Öffentlichkeit, umgehend die Polizei zu rufen oder zur nächsten Dienststelle zu gehen.

Exhibitionistische Handlungen, wie sie in diesem Fall auftraten, werden in Deutschland als strafbar angesehen. Gemäß § 183 StGB ist das vorsätzliche Entblößen der Geschlechtsteile in der Öffentlichkeit ohne Zustimmung anderer zur Erlangung sexueller Erregung strafbar. Zudem werden solche Taten oft als Ausdruck von Macht oder Dominanz gegenüber Frauen gewertet, die häufig als Opfer betroffen sind, so erläutert Kujus Strafverteidigung.

Der Gesetzgeber sieht für Exhibitionisten, die erregendes Verhalten in der Öffentlichkeit zeigen, verschiedene rechtliche Konsequenzen vor. Die Strafen können Freiheitsstrafen von bis zu einem Jahr oder Geldstrafen umfassen, abhängig von der Schwere der Tat und den Vorstrafen des Täters. Ein weiterer Aspekt dieser Delikte ist, dass sie in der Regel ein relatives Antragsdelikt sind, was bedeutet, dass ein Strafantrag des Opfers benötigt wird, außer es besteht ein öffentliches Interesse an der Verfolgung.

Die frühzeitige Einbeziehung einer Rechtsberatung ist für die Opfer solcher Taten entscheidend. Fachanwälte prüfen die Tatbestandsmerkmale und unterstützen bei den notwendigen rechtlichen Schritten zur Wahrung der Rechte der Betroffenen.

Referenz 1
www.nordkurier.de
Referenz 2
strelitzius.com
Referenz 3
kujus-strafverteidigung.de
Quellen gesamt
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