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EU-Staaten blockieren Dublin-Rücknahmen: Deutschland bleibt auf der Strecke!

Mehrere EU-Staaten versäumen es, Flüchtlinge im Rahmen des Dublin-Verfahrens zurückzunehmen. Deutschland bleibt mit unerfüllten Rücknahmeverpflichtungen allein. Was sind die Folgen?

In den vergangenen Monaten hat Deutschland zunehmend Probleme mit der Rücknahme von Flüchtlingen im Rahmen des Dublin-Verfahrens erlitten. Mehrere EU-Partnerstaaten lassen Deutschland in dieser Hinsicht im Stich, was die ohnehin angespannte Asylsituation weiter verschärft. Wie bnn.de berichtet, nahm Italien im Jahr 2024 lediglich drei Asylbewerber zurück, obwohl eine Rücknahme von über 10.000 Menschen zugesichert wurde. Auch Griechenland zeigt sich unkooperativ: Von 15.453 Rücknahmeersuchen Deutschlands wurden 14.930 abgelehnt, was die praktische Umsetzung des Dublin-Systems stark erschwert.

Das Dublin-Verfahren, das als Teil des gemeinsamen europäischen Asylsystems fungiert, regelt, dass der Staat, in dem ein Flüchtling als erstes EU-Boden betritt, für das Asylverfahren zuständig ist. Flüchtlinge, die in andere EU-Staaten reisen und dort Asylanträge stellen, müssen unter bestimmten Bedingungen in das Ersteinreiseland zurückgeschickt werden. In der Praxis hingegen zeigt sich, dass diese Regelungen häufig umgangen werden.

Probleme in der Rückführung

Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) hat festgestellt, dass es nicht nur bei Italien und Griechenland zu erheblichen Rückstand kommt. Auch Kroatien und Bulgarien haben nur einen Bruchteil der notwendigen Rücknahmen durchgeführt. Insbesondere Italien stimmt zwar oft der Rücknahme zu, stellt jedoch zugleich unhaltbare Bedingungen für die Rückkehr auf, beispielsweise hinsichtlich Rückkehrzeiten und spezifischen Flughäfen.

Ein weiteres Hindernis für die Rückführungen sind die Herausforderungen, mit denen die Ausländerbehörden in Deutschland konfrontiert sind. Oft gelingt es ihnen nicht, die zur Ausreise an stehenden Personen in Unterkünften rechtzeitig zu erreichen, was dazu führt, dass diese ihre Flüge verpassen. In vielen Fällen verstreicht die gesetzliche Frist von sechs Monaten, innerhalb der die Dublin-Bestimmungen greifen müssen.

Die rechtlichen Grundlagen und der Reformbedarf

Das Dublin-Verfahren basiert auf der Dublin III-Verordnung und gilt in allen EU-Mitgliedstaaten sowie Norwegen, Island, Liechtenstein und der Schweiz. Ziel dieser Regelung ist es, dass jeder Asylantrag nur einmal von einem Mitgliedstaat geprüft wird, um einer Sekundärwanderung innerhalb Europas entgegenzuwirken. Ein Mangel des Systems ist jedoch, dass bestimmte Mitgliedstaaten unverhältnismäßig stark belastet werden. Dies wurde insbesondere nach der Flüchtlingskrise von 2015-2016 deutlich, als die Zahl der Asylbewerber in der EU stark anstieg, wie bamf.de erläutert.

Die EU-Kommission hat erkannt, dass das Dublin-System an vielen Stellen reformbedürftig ist. So wurde 2016 ein Vorschlag zur Reform der Dublin-III-Verordnung präsentiert, der jedoch bisher nicht angenommen wurde. Das Europäische Parlament hat daher seitdem eine umfassende Analyse der Verordnung gefordert, um auf die strukturellen Mängel hinzuweisen und funktionale Lösungen zu finden, wie in einem Bericht des Europäischen Parlaments festgehalten.

Die unzureichende Kapazität und die fehlende Kooperation vieler Staaten setzen das Dublin-System stark unter Druck. In den letzten Jahren konnte zwar ein Anstieg der Dublin-Verfahren festgestellt werden, jedoch wurden lediglich 11% der Überstellungen auch tatsächlich vollzogen. Diese Ineffizienz führt nicht nur zu einem Anstieg der Asylanträge in Deutschland, sondern auch zu Verletzungen der Grundrechte vieler Asylbewerber, besonders in überlasteten Einrichtungen in Griechenland.

Insgesamt lässt sich feststellen, dass die Rücknahme von Flüchtlingen im Rahmen des Dublin-Verfahrens eine zunehmend komplexe Herausforderung darstellt, die nicht nur rechtliche, sondern auch humanitäre Dimensionen umfasst.

Referenz 1
bnn.de
Referenz 2
www.bamf.de
Referenz 3
www.europarl.europa.eu
Quellen gesamt
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