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Erster AKW-Müll verlässt Philippsburg – Einigung über die Entsorgung!

Am 26. Februar 2025 verlässt der erste Abfall aus dem stillgelegten Atomkraftwerk Philippsburg das Gelände. Der Bauschutt wird in eine Deponie transportiert, während Fragen zur Entsorgung noch ungewiss sind.

Am 26. Februar 2025 markiert ein bedeutender Schritt im Rückbau des Atomkraftwerks Philippsburg, das sich im Landkreis Karlsruhe befindet. Der Abbau der Betonstruktur des Sicherheitsbehälters ist in vollem Gange und das erste Material verlässt nun das Gelände. Diese Betonbruchstücke stammen aus dem Inneren von Block 1 des Kraftwerks und werden als nicht strahlender Müll in eine Deponie gebracht, wie Rheinpfalz berichtet.

Der Sicherheitsbehälter umschließt den Reaktor sowie die Brennelemente und spielt eine entscheidende Rolle im Rückbauprozess. Die Entsorgung der Abfälle ist jedoch komplex und stellt eine Herausforderung dar. Derzeit wird die Frage erörtert, wohin der Bauschutt aus den stillgelegten Kernkraftwerksblöcken verbracht werden kann. Einigung im Streit um die Entsorgung zeichnet sich ab, wobei das Regierungspräsidium Karlsruhe und die Energieversorger EnBW mehrere Vereinbarungen ausgehandelt haben, so ka-news.

Herausforderungen und Streitigkeiten

Der Streitpunkt betrifft insbesondere die Annahme der Abfälle. Das Land hatte vorgeschlagen, die Abfälle auf einer Deponie im Enzkreis zu lagern. Diese Stelle aber hatte sich in der Vergangenheit geweigert, die Abfälle aufzunehmen, was den Rückbau des Kernkraftwerks verzögert hat. Der Enzkreis argumentierte, dass die Deponie Hamberg nicht für freigemessene, nicht radioaktive Abfälle zugelassen sei. Dadurch bleibt die Lage kompliziert. Der Landkreis Karlsruhe hat derweil keine geeignete Deponie für diese Art von Abfällen.

Nach Schätzungen von EnBW müssen etwa 16.300 Tonnen dieser Abfälle deponiert werden. Neben dem Rückbau der beiden Blöcke des Atomkraftwerks Philippsburg gibt es im Landkreis Karlsruhe weitere kerntechnische Rückbau-Projekte, einschließlich der Prototyp- und Forschungsanlagen der Kerntechnischen Entsorgung Karlsruhe GmbH (KTE).

Regelungen zur Stilllegung

Das Atomgesetz in Deutschland schreibt vor, dass Kernkraftwerke, deren Berechtigung zum Leistungsbetrieb erloschen ist, unverzüglich stillgelegt und abgebaut werden müssen. Dies gilt auch für Prototyp- und Forschungsreaktoren sowie für Anlagen der nuklearen Ver- und Entsorgung. Bei der Stilllegung werden zahlreiche Aspekte berücksichtigt, wie die vorhandenen Radionuklide, Anlagenteile und die Abbaureihenfolge, wie die Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung erläutert.

In Deutschland gibt es bereits umfassende Erfahrungen in der Stilllegung von Kernkraftwerken. Zahlreiche Leistungs- und Prototypreaktoren sowie Forschungsreaktoren wurden erfolgreich abgebaut. Einige Anlagen wurden dabei vollständig abgerissen, rekultiviert und das Anlagengelände freigegeben. Der aktuelle Rückbau des Atomkraftwerks Philippsburg ist dabei ein weiterer Schritt auf dem Weg zu einer sicheren und verantwortungsbewussten Handhabung von kerntechnischen Abfällen.

Referenz 1
www.rheinpfalz.de
Referenz 2
www.ka-news.de
Referenz 3
www.base.bund.de
Quellen gesamt
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